Hallo ihr Lieben,
folgendes komplexes Problem:
- ich habe seit gut 10 Jahren einen Mobilfunkvertrag bei E-Plus
- im November 2010 wurde meine Tasche samt Handy gestohlen,worauf ich mir eine neue Simkarte hab zuschicken lassen (mit
der alten Nummer)
- diese neue Karte kam an und wurde verrechnet.
Nun habe ich festgestellt, dass immer 8 Euro mehr von meinem Konto abgezogen werden als auf meiner Rechnung steht.
Also rief ich bei E-Plus an, um das zu klären. Di erzählten mir, dass ich im November 2010 eine Partnerkarte bestellt
habe. Diese soll ich fernmündlich freigeschalten haben. Das ist aber alles nicht passiert. Weder die Bestellung noch die Freischaltung. Auch die Nummer, geschweige denn die Sim-Karte habe ich jemals gesehen.
Es wurde auch nie von der Nummer aus telefoniert (das schließt aus, dass der Dieb irgendwie an die Sim-Karte gelangt ist - der hätte ja telefoniert)
Die Call-Center-Mitarbeiterin teilte mir mit, dass e-plus auch nicht mehr nachweisen kann, dass ich diesen Vertrag jemals
geschlossen habe. Klar, es ist mein Fehler, dass ich nicht früher darauf aufmerksam geworden bin.
Nun aber meine Frage: Lohnt es sich überhaubt zu einem Anwalt zu gehen oder muss ich das Ganze als „Teures Lehrgeld“
akzeptieren, da ich ja die Rechnungen der anderen Monate nie beanstandet habe?
Vielen lieben Dank für die Antworten!
Eure EEFFAK
Hallo
kaum den ersten Satz gelesen, da wollte ich gerade schon sagen "na dann sollen se mal beweisen, dass da ein solcher Vertrag besteht und ab wann (normal ja alles kein Problem).
Man denke bitte immer an solche Geschichten wie „Abovertrag per Internet“ (auch bekannt als Abofallen).Dort behaupten die Gauner auch dass ein wirksamer online-vertrag entstanden sei, nur verschweigen diese Ganoven eiskalt, dass sie einen hinterrücks aufs Kreuz gelegt haben, ohne Einverständnis und absichtsvolle Willenserklärung.
ALSO…
wenn E-Plus keinen Nachweis vorbringen kann, dann ist schlicht „KEIN VERTRAG zustandegekommen“. Das heißt, dass nun ein schriftliches Schreiben per Einwurfeinschreiben zuversenden wäre, in dem erklärt und aufgeschlüsselt wird,was genau Sache ist. Die Bilanz wird E-Plus in Rechnung gestellt als „zuviel abgebuchte Beträge“ - und der Bemerkung, dass absofort nur noch der nominelle Rechnungsbetrag überwiesen wird (Abbuchungserlaubnis verbieten bzw.zunächst einmal zurückziehen). Hintergrund dieses Vorgehens ist der, dass E-Plus hiergegen vorgehen muß - oder eben nicht. Dann allerdings hat man ja wieder Grund die Überzähligen Zahlungen der Vergangenheit anzuprangern und um Storno oder Rückzahlung zu bestehen. Ich würde Storno vorschlagen, dh. solange nicht bezahlen bis überzähliger Gesamtbetrag aufgebraucht ist.
Auf jeden Fall um Antwort ersuchen bis zum …(Datum für Rückantwort etwa 3 Wochen), ansonsten würde -wie oben genannt- verfahren. Um Klarstellung, um Nachweise und um Korrektur bitten.
So und nun frisch ans Werk. Gleich Schreiben aufsetzen und per Einschreiben versenden.
Viel Glück.