Partnerkarte bei E-Plus - nie bestellt

Hallo ihr Lieben,

folgendes komplexes Problem:

  • ich habe seit gut 10 Jahren einen Mobilfunkvertrag bei E-Plus
  • im November 2010 wurde meine Tasche samt Handy gestohlen, worauf ich mir eine neue Simkarte hab zuschicken lassen (mit der alten Nummer)
  • diese neue Karte kam an und wurde verrechnet.

Nun habe ich festgestellt, dass immer 8 Euro mehr von meinem Konto abgezogen werden als auf meiner Rechnung steht.
Also rief ich bei E-Plus an, um das zu klären. Di erzählten mir, dass ich im November 2010 eine Partnerkarte bestellt habe. Diese soll ich fernmündlich freigeschalten haben. Das ist aber alles nicht passiert. Weder die Bestellung noch die Freischaltung. Auch die Nummer, geschweige denn die Sim-Karte habe ich jemals gesehen.
Es wurde auch nie von der Nummer aus telefoniert (das schließt aus, dass der Dieb irgendwie an die Sim-Karte gelangt ist - der hätte ja telefoniert)
Die Call-Center-Mitarbeiterin teilte mir mit, dass e-plus auch nicht mehr nachweisen kann, dass ich diesen Vertrag jemals geschlossen habe. Klar, es ist mein Fehler, dass ich nicht früher darauf aufmerksam geworden bin.

Nun aber meine Frage: Lohnt es sich überhaubt zu einem Anwalt zu gehen oder muss ich das Ganze als „Teures Lehrgeld“ akzeptieren, da ich ja die Rechnungen der anderen Monate nie beanstandet habe?

Vielen lieben Dank für die Antworten!
Eure EEFFAK

Tut mir leid, aber da kenne ich mich zu wenig aus. Ich denke aber, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, scheint mir die Einschaltung eines Rechtsanwalts zu riskant. Ich nehme an, diese Partnerkarte kann zumindest jetzt beendet werden. Es wird wohl auf ein Lehrgeld hinauslaufen.

Friede7

M.E. kann eine „verspätete“ Rüge nicht dazu führen, dass eine nie getroffene Vereinbarung wirksam wird und E-plus Ihr Geld behalten kann. Für eine exakte Bewertung müßte man die AGB kennen. Die überzahlten Beträge stehen Ihnen zu, solange sie nicht verjährt sind (3-Jahresfrist ab Jahresende).

Als Zwischenschritt vor dem Anwalt empfehle ich, zunächst (ggf. mit Hilfe des örtlichen Verbraucherschutz) das Geld selbst schriftlich zurückzufordern.

Hallo eeffak84,

Dir ist jetzt erst klar geworden, dass Dir seit Nov10,
also 27x 8 = 216 EUR zuviel abgebucht wurden?

Jedenfalls geschah das Deiner Schilderung nach völlig zu Unrecht. Das würde ich so auch erstmal E-Plus schriftlich mitteilen, noch ohne Anwalt und auf Unterlassung und Erstattung bestehen.

Und lass zumindest die Abbuchungen der letzten 6 Wochen zurückbuchen oder soweit Deine Bank das noch macht. Und wenn das dann mehr als 216 EUR sind, überweise die Differenz.

Ciao Ricco

Hallo ihr Lieben,
folgendes komplexes Problem:

  • ich habe seit gut 10 Jahren einen Mobilfunkvertrag bei E-Plus
  • im November 2010 wurde meine Tasche samt Handy gestohlen,worauf ich mir eine neue Simkarte hab zuschicken lassen (mit

der alten Nummer)

  • diese neue Karte kam an und wurde verrechnet.

Nun habe ich festgestellt, dass immer 8 Euro mehr von meinem Konto abgezogen werden als auf meiner Rechnung steht.

Also rief ich bei E-Plus an, um das zu klären. Di erzählten mir, dass ich im November 2010 eine Partnerkarte bestellt
habe. Diese soll ich fernmündlich freigeschalten haben. Das ist aber alles nicht passiert. Weder die Bestellung noch die Freischaltung. Auch die Nummer, geschweige denn die Sim-Karte habe ich jemals gesehen.
Es wurde auch nie von der Nummer aus telefoniert (das schließt aus, dass der Dieb irgendwie an die Sim-Karte gelangt ist - der hätte ja telefoniert)
Die Call-Center-Mitarbeiterin teilte mir mit, dass e-plus auch nicht mehr nachweisen kann, dass ich diesen Vertrag jemals
geschlossen habe. Klar, es ist mein Fehler, dass ich nicht früher darauf aufmerksam geworden bin.

Nun aber meine Frage: Lohnt es sich überhaubt zu einem Anwalt zu gehen oder muss ich das Ganze als „Teures Lehrgeld“

akzeptieren, da ich ja die Rechnungen der anderen Monate nie beanstandet habe?

Vielen lieben Dank für die Antworten!
Eure EEFFAK

Hallo
kaum den ersten Satz gelesen, da wollte ich gerade schon sagen "na dann sollen se mal beweisen, dass da ein solcher Vertrag besteht und ab wann (normal ja alles kein Problem).
Man denke bitte immer an solche Geschichten wie „Abovertrag per Internet“ (auch bekannt als Abofallen).Dort behaupten die Gauner auch dass ein wirksamer online-vertrag entstanden sei, nur verschweigen diese Ganoven eiskalt, dass sie einen hinterrücks aufs Kreuz gelegt haben, ohne Einverständnis und absichtsvolle Willenserklärung.
ALSO…
wenn E-Plus keinen Nachweis vorbringen kann, dann ist schlicht „KEIN VERTRAG zustandegekommen“. Das heißt, dass nun ein schriftliches Schreiben per Einwurfeinschreiben zuversenden wäre, in dem erklärt und aufgeschlüsselt wird,was genau Sache ist. Die Bilanz wird E-Plus in Rechnung gestellt als „zuviel abgebuchte Beträge“ - und der Bemerkung, dass absofort nur noch der nominelle Rechnungsbetrag überwiesen wird (Abbuchungserlaubnis verbieten bzw.zunächst einmal zurückziehen). Hintergrund dieses Vorgehens ist der, dass E-Plus hiergegen vorgehen muß - oder eben nicht. Dann allerdings hat man ja wieder Grund die Überzähligen Zahlungen der Vergangenheit anzuprangern und um Storno oder Rückzahlung zu bestehen. Ich würde Storno vorschlagen, dh. solange nicht bezahlen bis überzähliger Gesamtbetrag aufgebraucht ist.
Auf jeden Fall um Antwort ersuchen bis zum …(Datum für Rückantwort etwa 3 Wochen), ansonsten würde -wie oben genannt- verfahren. Um Klarstellung, um Nachweise und um Korrektur bitten.
So und nun frisch ans Werk. Gleich Schreiben aufsetzen und per Einschreiben versenden.
Viel Glück.

Hallo EEFFAK,
ich nehme mal an mit deiner neuen Karte hast du automatisch die 2. dazu bekommen. Seltsam nur dass sie nie bei dir ankam und auch anscheinend nie benutzt wurde. Vielleicht hattest du in deiner Rage wegen der gestohlenen Karte nicht darauf geachtet was der Anbieter dir nebenher noch dazu gab…
Da du es nicht beanstandet hast wirst du wohl oder über auf den Kosten sitzen bleiben. ok 8 Euro bringen dich nicht um, sind aber sinnlos gewesen. Ab deinem Einspruch wird es auch rausgenommen worden sein, das überprüfe besser.
Das Gespräch wo du diese Karte angeblich freigeschaltet haben solltes wurde sicher aufgezeichnet als Nachweis ! Aber ich denke sowas wird nur 1/2 Jahr gespeichert. (wird immer mit angesagt)
Es tut mir leid aber ich denke den Anwalt kannst du dir sparen.
Beim nächsten mal besser aufpassen
schönen Tag noch
sweetsour

Eine Beratung beim Anwalt lohnt sich immer. Bei den Verbraucherzentralen gibt es Beratungstermine mit einem Anwalt, die sind kostengünstig. Ich denke, es ist bei Deinem Sachverhalt etwas komplizierter. Wenn es bei Deinem Telefonanbieter keinen Vertrag gibt, dann hast DU auch keinen. Ich denke, das sollte der Anwalt prüfen. Wenn Das Geld zu Unrecht abgebucht wurde, kannst Du es zurückfordern.

Hallo!

Grundsätzlich können Sie alle zuviel gezahlten Beträge bis zur Grenze der Verjährung, momentan also mindestens noch für die Jahre 2010 und später, zurückfordern, wobei der Mobilfunkanbieter dafür beweispflichtig ist, daß er Anspruch auf die Zahlungen hatte. Die Mobilfunkunternehmen schotten sich nach außen nahezu vollständig gegen individuelle Anliegen ab, weswegen es notwendig ist, das System zu durchbrechen. Das geht am ehesten über einen Rechtsanwalt, allerdings sollten Sie darauf achten, daß er im Internet- und Telemedienrecht qualifiziert ist. Auf diesem Gebiet sind gute Anwälte noch recht dünn gesät.

So eine SIM-Karte muss ja zugeschickt werden. Der Provider schickt nur an die Kundenadresse. Also muss die Karte ja wohl irgendwie bei Ihnen aufgeschlagen sein. Spätestens als Sie da nicht reagiert haben, war der (rechtliche) Zug abgefahren.
Rechtlich dürfte das ausreichen, um vor Gericht Probleme zu haben. Ein Kunde ist halt verpflichtet, seine Rechnungen umgehend zu prüfen und ggf. zu reklamieren.

Ich würde die Partnerkarte kündigen und die Gebühren bezahlen.

Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

grundsätzlich ist es die Aufgabe von E-Plus den Nachweis zu erbringen, dass Sie eine Partnerkarte bestellt haben. Sie sollten E-Plus darauf hinweisen und mitteilen, dass diese nie bestellt haben. Fordern Sie E-Plus auf, Ihnen die zuvile abgezogenen / berechneten Beträge gutzuschreiben und setzen Sie E-Plus hierzu eine Frist von 14 Tagen. Ggf. kann E-Plus die Gutschrift auch mit der nächsten Abrechnung verrechnen.

Egal ist dabei, dass Sie Rechnungen mehrere Monate nicht beanstandet haben. Hierzu sind Sie nicht verpflichtet.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Hallo EEFFAK, ich rate ebenfalls zu Deiner Erkenntnis
„TLa“ - aber, was hälst Du von prepaid?! Habe leider keine zufriedenstellendere Idee - Gruß lennonmc

hallo EEFFAK,

dass e-plus auch nicht nachweisen kann, dass du diesen Vertrag jemals geschlossen hast, bedeutet für mich, dass es nie eine Grundlage für für diese 8 Euro abbuchung gab.
Somit muss E-Plus das Geld erstatten.
Ich würde auf jeden Fall zu einem Anwalt gehen und ihn bitten, einen freundlichen Brief an E-Plus zu schreiben.
Er kennt die Fristen und weiß am besten, wie man E-Plus dazu bringen kann, den Fehler zu korrigieren.

Hallo,
fürchte das musst du unter der Rubrik Lehrgeld ablegen.
Nachdem die neue Simkarte als Partnerkarte geführt und von dir nicht reklamiert wurde gilt der „Vertrag“ als akzeptiert.
Warum wurde eigentlich die geklaute Simkarte nicht gesperrt und warum können die diesen „Vertragsabschluss“ nicht belegen?
Red doch mal mit denen (Kündigunsabsicht kundtun) sind manchmal kulant.
Viel Glück
Grüße aus Bayern
Hedi

Hallo,

Nunja ich würde sagen es gibt zwei seiten.
Die erste ist die juristische.
Der der Geld will, muss beweisen,dass ein Vertrag vorliegt,nicht umgedreht. Ob Sie das bisher gezahlte Geld zurückbekommen…
Es gibt auch einfach die Möglichkeit ein Erstgespräch beim Anwalt zu führen. Dazu einfach einen Anwalt für Vertragsrecht anrufen, ein Erstgespräch vereinbaren und auch die Vergütung für dieses Erstgespräch (so zwischen 50 und 100€)
Der kann natürlich besser reinsehen, reagieren und ist im Element :wink:
Ansonsten würde ich wegen Vertragsnichtigkeit nichts zahlen, ein Schreiben aufetzen und das bisher gezahlte zurück verlangen,oder wenn es per bankeinzug erfolgt ist vielleicht einen Beitrag gänzlich zurück holen (weiß ja nicht wie lang das lief und wie hoch die Grundgebühr sonst ist). Darauf aber hinweisen, E-Plus in verzug setzten und darauf aufmerksam machen,dass man sich juristische Prüfung vorbehält.
Alternativ zum Anwalt ginge natürlich auch eine Verbraucherzentrale :smile:
Außerdem bitte nicht von den angeblichen 6 Wochen abschrecken lassen, eine Bank kann länger als das Geld zurückholen.

Die zweite Seite ist die moralische. Seit 10 Jahren Kunde ist ja schon eine Hausnummer. Unabhängig wie lang der Vertrag noch läuft ruhig mal darauf aufmerksam machen das SIE die Kundin sind und ob sie kein Interesse daran haben Sie als solche zu halten. Immerhin bieten andere Anbieter bestimmt adäquarte Tarife an und sind Kundenfreundlicher und Nummernmitnahme ist ja auch kein Thema mehr heut.
Also auch diese Karte ausspielen und seinem Unmut Luft verschaffen.
Bitte IMMER den Namen notieren mit den man spricht und am besten schriftlich wegen der Nachweisbarkeit.

Meines Erachtens sollten die Unterlagen aber da sein MÜSSEN (§147 III AO) würde mich doch wundern wenn es nicht zumindest über die andauernde Vertragsdauer aufbewahrt würde.

BTW: Ihnen ist kaum ein Vorwurf zu machen (sicher gerade nach der Sache mit dem Diebstahl hätte man darauf achten sollen) Aber es ist eben einfach menschlich. Es kam nehme ich an nichts mehr,dann wird wohl alles wieder okay sein…
Kennt ja jeder :wink:

Aber ich rate dennoch (da ich auch die ÄRgerlichkeit dessen voll nachvollziehen kann) Zu einer Beratung,aber zumindest es selbst zu versuchen da was zu klären. Immerhin kommt ein Vertrag erst mit übereinstimmende Willenserklärung zu stande. Und hier fehlt es doch eindeutig an Ihrem. Und da E-Plus gern Geld dafür möchte,sollten sie doch nachweisen können,das ein Vertrag besteht.

Ich hoffe ich konnte helfen und wünsche gutes Gelingen

dazu kann ich leider keinen Rat geben.
MfG