Partnerschaft/Ehe

Hallo zusammen,

welche Konsequenzen ergeben sich für ein Paar, das seit Jahren eheähnlich zusammenlebt und eine Heirat anstrebt in folgendem Fall:

sie hat aus erster Ehe zwei Kinder (eines minderjährig, eines volljährig). Beide leben beim Exmann - haben also mit der aktuellen Familiensituation nicht zu tun. Wird ihr jetziger Partner durch die Heirat automatisch Stiefvater - oder wie nennt sich das dann juristisch? Welche Rechte und vor allem aber welche Pflichten geht er durch die Heirat in Bezug auf die Kinder seiner Partnerin ein? Verantwortlichkeit? Unterhalt? Und wie siehts denn mit dem Vermögen des Mannes aus im Erbfall - wie sind diese (Stief?)-Kinder in der Erbfolge zu sehen?
Bitte um entsprechende Informationen. Danke!

Gruß Harald

Auch hallo.

welche Konsequenzen ergeben sich für ein Paar, das seit Jahren
eheähnlich zusammenlebt und eine Heirat anstrebt in folgendem
Fall:

sie hat aus erster Ehe zwei Kinder (eines minderjährig, eines
volljährig). Beide leben beim Exmann - haben also mit der
aktuellen Familiensituation nicht zu tun. Wird ihr jetziger
Partner durch die Heirat automatisch Stiefvater - oder wie
nennt sich das dann juristisch? Welche Rechte und vor allem
aber welche Pflichten geht er durch die Heirat in Bezug auf
die Kinder seiner Partnerin ein? Verantwortlichkeit?

Um den Kindern gegenüber unterhaltsverpflichtet zu werden, müsste der jetzige Partner die Kinder adoptieren. Das aber unter Beachtung der jeweiligen Ausbildungssituation. Hier ein analoger Fall: http://lexetius.com/2001,1755 -> 7. - ??

Unterhalt? Und wie siehts denn mit dem Vermögen des Mannes aus
im Erbfall - wie sind diese (Stief?)-Kinder in der Erbfolge zu
sehen?

Hier ein paar Resourcen: http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/75…
(suche nach ‚stief‘) &
http://www.callnrw.de/broschuerenservice/download/18…
Quelle: http://www.justiz.nrw.de/IndexSeite/Service/broschue…

HTH
mfg M.L.

Hallo Harald,

Und wie siehts denn mit dem Vermögen des Mannes aus
im Erbfall - wie sind diese (Stief?)-Kinder in der Erbfolge zu
sehen?

wiz hat in der letzten Woche in einer Antwort an Drambeldier genau diesen Fall aufgedröselt. Bitte mal im Archiv nach Erb* oder Pflichtteil in diesem Brett suchen und nachlesen.

Meine Kurzfassung:
Es kommt auf die Sterbereihenfolkge an:
Stirbt Mann zuerst erbt Frau alles (Falls Mann keine Kinder hat). Nach Tod der Frau erben die Kinder von der Mutter.
Stirbt Frau zuerst, bekommt Mann 1/4 als Erbe, 1/4 als pauschalen Zugewinnsausgleich, die Kinder teilen sich den Rest. stirbt dann Mann bekommen die Kinder der Frau nix.

Ein Notar /RA kann jede andere gewünschte Erbfolge per Testament organisieren.

Ciao maxet.