Partnerschaftrecht

hallo wer-weiss-was „Fragenbeantworter“ :wink: mal eine frage die mir schon eine weile Kopfzerbrechen macht . also folgendes ich bin Hartz4 Empfänger und werde wohl nicht mehr aus diesem sozialen Status herauskommen . ich habe seit vielen Jahren eine Freundin mit der ich aber nicht zusammenlebe oder zusammen wirtschafte. nun zu meinem Problem, wenn mir zb. etwas passiert ( Krankenhaus Aufenthalt , Unfall etc. ) ich habe keine weiteren verwandten die sich um meine Sachen kümmern können bzw. mich in ernsten zustand besuchen oder Entscheidungen in meinem Interesse vertreten können . rein rechtlich ist meine Freundin ja eine unbekannte Person . ich kenne diese Variante einer eingetragenen Partnerschaft aber dieses möchte ich nicht da ich meine Freundin aus diesen Hartz 4 dingen heraushalten möchte . welche mittel habe ich noch um meine Freundin soweit zu berechtigen wichtige Entscheidungen für mich zu treffen oder im falle einer schweren Krankheit auch Auskunft zu erhalten bzw. bei mir zu sein ?

MFG stoepselchen

Nachfrage
Hallo,

bist du auch weiblich, oder wie bist du überhaupt auf die Idee einer eingetragenen Partnerschaft gekommen?

Was mir für den geschilderten Fall einfällt wäre eine Vorsorgevollmacht, wobei die auch wohl überlegt sein muss. Wie es auch im Wikipedia-Artikel dazu steht: „Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d. h., er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.“

Gruß
Christa

Hallo,

auch eine Vorsorgevollmacht kann eingeschränkt erteilt werden, falls man kein uneingeschränktes Vertrauen hat.
Die Vorsorgevollmacht hat den Vorteil, dass insbesondere im Krankheits- und Pflegefall alle Beteiligten Auskünfte erteilen müssen.

Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen und zurück verlangt werden.

In allen anderen Fällen genügt eine schriftliche „Allgemeine Vollmacht“; hierfür gibt es kostenlose Formulare im Internet.

lG