Besteht die Möglichkeit mit einem jüngeren Kollegen eine Partnerschaftsgesellschaft zu gründen, wenn ein Partner Heilpraktiker im Nebenberuf und sich gegenwärtig in der Ruhephase der Altersteilzeit befindet. Gäbe es aus rechtlichen Gründen Einwände?
Wenn ja, bitte ich um Auskunft welche dies seien.
Bin in dieser Sache überfragt, möchte jedoch vor evtl. Rentenkürzung warnen. Zur Sicherheit besser Fachmann befragen.
MfG
Bin in dieser Sache überfragt, möchte jedoch vor evtl.
Rentenkürzung warnen. Zur Sicherheit besser Fachmann befragen.MfG
Vielen Dank Maconym, welchen Fachmann meinst du denn. Vielleicht finden wir einen „Bescheidwisser“. Trotzdem vielen Dank für deine Antwort.
Mfg
Hallo,
bestimmt kann die zuständige Rentenversicherung in dieser Sache genauer Auskunft geben. Nur darf man auch nicht zuviel erzählen, sonst nehmen es die Herrschaften evtl. noch zu genau und kürzen nach Schätzung einfach mal drauf los.
Am Besten deshalb „nur mal so“ fragen, was genau möglich ist, ohne zu genau zu werden…
MfG
Vielen Dank für den heißen Tipp.Ich werde es versuchen
MfG
GG