seit einigen Jahren gibts ja die Möglichkeit zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft.
Dazu findet man im Netz genügend Infos über Vor- und Nachteile gegenüber anderen Gesellschaftsformen.
Was mich aber mehr interessiert:
Welche Vor- und Nachteile bestehen für die Angehörigen freier Berufe, die sich zu einer solchen Gesellschaft zusammenschließen im Vergleich zu denen, die ohne eine solche Rechtsform zusammenarbeiten, d.h. ihre Rechte und Pflichten nur durch „zivile Verträge“ regeln?
effektiv ist die PG eine oHG für freiberufler. einziger wohl entscheidender unterschied (nicht nur das kein handelsgewerbe vorliegen muss) ist: in einer PG kann haftung für fehlberatung auf den einzelnen gesellschafter beschränkt werden.
bsp. A, B, C sind in einer GbR bzw. PG, wenn alles anwälte sind und jeder seine mandate bearbeitet. nun berät A den mandanten X falsch, wodurch es zu einem vermögensschaden von XYZ euro kommt.
GbR: X kann sich an A, B, C wenden und geld verlangen (system oHG)
PG : X kann sich nur an den A wenden (sofern gesellschaftsvertrag der PG das vorsieht).
vielen Dank für deine Antwort, aber so ganz hab ichs noch nicht.
effektiv ist die PG eine oHG für freiberufler.
soweit klar.
einziger wohl
entscheidender unterschied (nicht nur das kein handelsgewerbe
vorliegen muss) ist: in einer PG kann haftung für fehlberatung
auf den einzelnen gesellschafter beschränkt werden.
Ja, aber wozu dann überhaupt eine PG gründen. Ohne Gründung derselben haftet ebenfalls jeder Freiberufler mit seinem Privatvermögen.
Die Frage war ja, wo der Vorteil in der Gründung einer PG liegt, im Vgl. zu Freiberuflern, die sich so zusammentun, ohne eine Gesellschaft zu gründen.
GbR: X kann sich an A, B, C wenden und geld verlangen (system
oHG)
PG : X kann sich nur an den A wenden (sofern
gesellschaftsvertrag der PG das vorsieht).
Und ohne GbR und ohne PG? Vorausgesetzt man klärt untereinander (per Vertrag) wer den Kaffee kocht und wie sich die gemeinsam anfallenden Kosten (Miete usw.) aufteilen, wozu dann noch eine PG. Welche Vor- und Nachteile hat dadurch der einzelne Freiberufler, die er als Freiberufler ohne einer Gesellschaft anzugehören nicht auch hat?
Ja, aber wozu dann überhaupt eine PG gründen. Ohne Gründung
derselben haftet ebenfalls jeder Freiberufler mit seinem
Privatvermögen.
Die Frage war ja, wo der Vorteil in der Gründung einer PG
liegt, im Vgl. zu Freiberuflern, die sich so zusammentun, ohne
eine Gesellschaft zu gründen.
[…]
Und ohne GbR und ohne PG? Vorausgesetzt man klärt
untereinander (per Vertrag) wer den Kaffee kocht und wie sich
die gemeinsam anfallenden Kosten (Miete usw.) aufteilen, wozu
dann noch eine PG. Welche Vor- und Nachteile hat dadurch der
einzelne Freiberufler, die er als Freiberufler ohne einer
Gesellschaft anzugehören nicht auch hat?
hallo,
das ist doch keine frage der schriftlichen fixierung. wenn X Y Z zusammenarbeiten, dann steht schon ein vertrag. man kann einen GbR vertrag auch mündlich schliessen. abreden eben.
und wenn man nach außen als gesamtheit auftritt ist es eine außen-gesellschaft und wenn man nur eine bürogemeinschaft ist, dann eine innen-gesellschaft. in jedem fall aber grundmodell §§ 705ff. BGB (GbR)! im fall der außen-gesellschaft ist eben die PG dann sinnvoller. das ist aber eine frage des gesellschaftsrechts (also zum einen falsches brett) und sollte zum anderen durch lektüre eines geeigneten buches beantwortet werden.