Party auf Privatgrundstück

hallo
person A(15) veranstalltet eine party auf einem eingezäunten Privatgrundstück und lädt Person B,C,D,e,F,G,H ein die alle 15-16 jahre alt sind.
kann person A belangt werden wenn Personen die 15 sind alkohol(bier) konsumieren? und kann derjenige belangt werden der diesen Personen die 15 sind den alkohol besorgt hat? meiner meinung ja nicht weil auf einem privatgrundstück kann/darf die polizei eig nichts machen…
tut mir leid wenn ich da falsch liege bin auf dem gebiet nicht wirklich ein Profi…

Hallo,

meiner meinung ja nicht weil auf einem privatgrundstück
kann/darf die polizei eig nichts machen…

gesetzlich geregelt ist nur die Abgabe „in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit“, was hier nicht zutrifft. Strafrechtlich blüht nichts, aber das Jugendamt könnte ggf. tätig werden.

Deine Argumentation, dass die Polizei nichts machen dürfte, weil es ein Privatgrundstück sei, ist aber absurd. Auf auf Privatgrundstücken hat man sich an Gesetze zu halten und die Polizei darf selbstverständlich auch dort einschreiten.

Gruß

S.J.

Auf auf Privatgrundstücken hat man sich an Gesetze zu halten und die Polizei darf selbstverständlich auch dort einschreiten.

Eben, und daher sollte man sich mal überlegen, wie die Party so ablaufen soll, und was die Polizei ggf. veranlassen könnte einzuschreiten. Den Konsum des ein oder anderen Bierchens wird sie nicht verhindern, aber wenn es ein Maß erreicht, wo es um Eigen- und Fremdgefährdung geht - was in den Augen der Polizei anders gesehen werden könnte als in den Augen von 15-jährigen - dann wird eingeschritten werden. Ebenso wenn die Party zu laut wird, von den Gästen Nachbarn belästigt oder Sachbeschädigungen begangen werden, …

Gruß vom Wiz

nehmen wir an das keine ruhestörung besteht oder irgenteine andere störung…
also dürfen auch unter 16 jährige auf einem eingezäunten privatgrundstück alkohol konsumieren(in gergeltem masse)?

Hallo,

das Jugendschutzgesetz regelt nur den Alkoholgenuss in der Öffentlichkeit, insbesondere auch Gaststätten etc.

Bei einer privaten Veranstaltung sind die Erziehungsberechtigten gefragt, den Alkoholgenuss zu regeln.

Artet die Party aus, so dass die Polizei einschreitet und sind die Jugendlichen dann stark alkoholisiert, müssen die Eltern mit einer Information an das Jugendamt rechnen.

Das Jugendamt wiederum kann verschiedene Maßnahmen veranlassen. Ich würde das nicht drauf ankommen lassen.

An Stelle der Eltern: ich hätte kein Problem bei 15jährigen, wenn sie wenige Bier / Biermix Getränke trinken. Ein Besäufnis würde ich nicht unterstützen. Es muss auch dafür gesorgt sein, dass sich niemand angetrunken auf den Heimweg macht, also z.B. Abholung Eltern, Taxi für den direkten Heimweg…
Wenn ein 15jähriger nach 4-5 Bier einen Unfall auf dem Heimweg hat, weil er auf die Straße läuft o.ä., wird man sich Vorwürfe gefallen lassen müssen.

Gruß

Holygrail

Hallo,

ja, so ist es, wobei „gergeltem masse“ deutlich zeigt, dass dieses Maß hier wohl doch schon überschritten ist :wink:

Gruß vom Wiz

also darf man auf einer Privatparty mit einverständniss der eltern alkohol konsumieren? wenn bei dieser party alle auf diesem grundstück schlafen?