Party illegal

Guten Abend,

ich arbeite in einer Diskothek, seid einiger Zeit finden Partys in einer nahegelegenen Halle statt, die die Einnahmen unserer Diskothek wesentlich schmälern und den Ruf verschlechtern, da Besucherzahlen abnehmen. Der Chef überlegt zu schließen, da er hohe Fixkosten hat.

Folgendes Problem: Ich habe mit dem Vermieter der Halle gesprochen und mich als Interessent ausgegeben. Er hat gesagt, ich vermiete die privat ohne Mitvertrag 500 Euro die Nacht, auf nachfrage ob es ein konsessionierter Raum wäre, antwort nein, seinen Namen will er nicht sagen, nur Spitznamen. Fluchträume und Brandschutz sowie Toiletten nicht gegeben. Lärmbelästigung in der Nachbarschaft. Auf Nachfrage wie das geht, sagte er schlafende Hunde solle man nicht wecken.
Veranstalter mieten die Halle günstig, erstellen Flyer die öffentlich verteilt werden, es wird Eintritt genommen 6€ und Getränke werden für 1€ verkauft. Einen offiziellen Veranstalter gibt es nicht, die Einnahmen werden nicht versteuert, es gibt ein Security Unternehmen und 3-4 Djs die auf dem Flyer vorgestellt werden. Die Tresenkräfte sind nicht angemeldet und werden schwarz ausgezahlt, alles läuft da Illegal, der Schweiß tropft bei den Feiern von der Decke und die Halle ist total überfüllt, die DJS machen Musik von einem aufgebauten Gerüst, damit sie über dem Publikum stehen, Baugerüst.

Alle diesen Dinge sind natürlich illegal und schädigen uns und dem Staat. Wie es so lange gut ging, keine Ahnung.

An welche Behörden kann man sich wenden um innerhalb von wenigen Tagen die nächste Party zu verhindern?

Nächster Schritt? Polizei? Rechtsanwalt? Stadt? Zoll? Was kann ich tún und welche Punkte kann ich wo anklagen?

Vielen Dank im Vorraus!

Hallo Gesetzteshüter,
der bMöglichkeiten gibt es viele, diesen „Kollegen“ mal so richtig die Suppe zu versalzen. Es gibt bei Euch ein Ordnungsamt, sollte dieses nicht handeln gibt es die übergeordnete Stelle Landratsamt-Ordnungsamt. Weiter mit dem Gewerbeaufsichtsamt inclusive der Ausschankgenehmigungen und deren Notausgänge. Die Feuerwehr als Sicherheit für Brandschutz. Das Finanzamt freut sich über solche schwarzen Geschäfte genauso wie das Arbeitsamt für Schwarzarbeit. Das Zollamt kann man hinzuziehen und zur Kontrolle beortern wenn eine Veranstaltung statt findet und Leute illegal (kesch auf die Hand)beschäftigt wrden und selbige nicht sozialversichert sind. Die Gema freut sich auch immer wenn sie im Nachgang noch ein paar Euro verdienen kann. Am besten immer mit Datum und Foto festhalten, wann, wer, wie. Man kann ja auch eine Party fingiert buchen und dann alle Beweise aufbewahren und bei der nächsten Veranstaltung alle Institutionen benachrichtigen.

Gruß Bodo

Die Stadtverwaltung ist Konzessionsbehörde und somit für die Anzeige einer Schwarzgastronomie zuständig.

Vielen Dank, für ihre Antwort, ich war sowohl beim Ordnungsamt als auch bei allen anderen Ämtern, dass Problem, die Partys sind von der Stadt laut §12 Gestattung erlaubt, dies ist jedoch eine große Sauerei, da es bei diesen Partys darum geht, Geld zu verdienen, nicht ein anderer Anlass vorliegt, Geschmückt wie die Party immer mit der Aussage Abi Party…wir sammeln für den Abiball. Fakt ist jedoch, dass es gewerblich ist. Ein Abiball benötigt nicht 10 Partys a jede Party 3000 € Gewinn, wobei die Schule ansich, z.b. der Rektor sich auch von der Party distanziert und damit nicht in Verbindung bzw. in Kontakt treten will.

Was kann ich nun machen?

Vielen Dank, für ihre Antwort, ich war sowohl beim Ordnungsamt als auch bei allen anderen Ämtern, dass Problem, die Partys sind von der Stadt laut §12 Gestattung erlaubt, dies ist jedoch eine große Sauerei, da es bei diesen Partys darum geht, Geld zu verdienen, nicht ein anderer Anlass vorliegt, Geschmückt wie die Party immer mit der Aussage Abi Party…wir sammeln für den Abiball. Fakt ist jedoch, dass es gewerblich ist. Ein Abiball benötigt nicht 10 Partys a jede Party 3000 € Gewinn, wobei die Schule ansich, z.b. der Rektor sich auch von der Party distanziert und damit nicht in Verbindung bzw. in Kontakt treten will.

Was kann ich nun machen?
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Hallo Gesetzteshüter,
was sagt denn das Gewerbeamt zum Thema ABI Ball? Ausschankgenehmigung wer erteilt selbige? Oder wie wäre es mit Lärmbelästigung? Ausschöpfen was geht! Wenn alle Stricke reißen, eine fingierte Buchung über einen Strohmann starten, dass muß aber ein sehr guter Kollege sein.
immer wieder probieren mit allen Mitteln.
Gruß
Bodo
PS: Alle Instanzen in Bewegung stzen, es gibt ja auch noch Landratsamt.

Nun ja wenn die Stadt die Veranstaltung erlaubt (und das geht ja nur wenn ein offizieller Veranstalter mit Namen und Anschrift des Verantwortlichen benannt wird) bleibt die Frage: Wer versteuert denn die Einnahmen?
Hier wäre das Finanzamt zuständig!
Mehr weiss ich jetzt auch nicht!
Gruss
Tilli 1
Vielen Dank, für ihre Antwort, ich war sowohl beim Ordnungsamt

als auch bei allen anderen Ämtern, dass Problem, die Partys
sind von der Stadt laut §12 Gestattung erlaubt, dies ist
jedoch eine große Sauerei, da es bei diesen Partys darum geht,
Geld zu verdienen, nicht ein anderer Anlass vorliegt,
Geschmückt wie die Party immer mit der Aussage Abi Party…wir
sammeln für den Abiball. Fakt ist jedoch, dass es gewerblich
ist. Ein Abiball benötigt nicht 10 Partys a jede Party 3000 €
Gewinn, wobei die Schule ansich, z.b. der Rektor sich auch von
der Party distanziert und damit nicht in Verbindung bzw. in
Kontakt treten will.

Was kann ich nun machen?