Hallo.
Ich wurde heute gefragt ob ich meinen gepachteten Garten einer kleinen Feier von Kollegen zur verfügung stellen würde.
Nun habe ich jedoch Bedenken, was die Versicherung und Haftpflicht in Schadensfällen, oder sogar Unfällen betrifft.
Weiß hierzu jemand etwas näheres?
Würde mich über eine Antwort freuen … falls es geht NUR rechtlich relevante Aussagen!
Hallo,
hierfür benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung, die auch für Pacht- und Mietobjekte eintritt.
Viele Grüße
F.-W. Hollmann-Raabe
hallo erst ma, also ich hab mich bischen informiert.
- Sobald du ihnen erlaubst auf dem gepachteten grund eine feier zu machen bist du natürlich für die entstehenden schäden verantwortlich. 2. wenn sich jemand auf dem grund verletzen würde, würde das nicht unter deinen verantwortungs bereich fallen, so bald du darauf aufmerksam machst das du keine haftung übernimmst.
Ich an deiner stelle würde vllt. ein schild aufstellen „betreten auf eigene gefahr“! Mit dem währe dann alles klar. Du kannst ihnen natürlich auch von anfang an sagen das du keine haftung übernimmst!
ich hoffe das ich eine kleine hilfe war!^^
michi
Hallo.
Ich wurde heute gefragt ob ich meinen gepachteten
Garten einer
kleinen Feier von Kollegen zur verfügung stellen
würde.
Nun habe ich jedoch Bedenken, was die Versicherung und
Haftpflicht in Schadensfällen, oder sogar Unfällen
betrifft.
Weiß hierzu jemand etwas näheres?
Würde mich über eine Antwort freuen … falls es geht
NUR
rechtlich relevante Aussagen!
Bitte mit Versicherung klären !!!