Party oder veranstaltung?

hallo

  1. fall:
    mal angenommen ich schmeiss mit ein paar freunden geld zusammen und wir feiern unsere geburtstage in einer garage, die einer von uns schon länger mietet, eine party mit freiem alkohol und lauter musik und 20 leuten sagen wir ab 18jahr aufwärts.
    dann ist das doch ne geburtstagsparty und solange es keine ruhestörung gibt ist alles ok, oder!?

  2. fall:
    mal angenommen ich schmeiss mit ein paar freunden geld als auslage zusammen, wir feiern in einem schon länger von einem von uns gemieteten musik-proberaum ohne speziellen anlaß. damit das gekaufte bier nicht uns alleine auf der tasche liegt nehmen wir 2 mark pro halben liter an einem extra aufgebauten kassentisch ein. anfangs nahmen wir außerdem noch 3 mark von jedem als unkostenbeitrag. alles geld kommt zunächst in einen pott.
    weiterhin mal angenommen bei der party wollen außerdem 5 (kleinere) bands live aber für kein geld spielen und daher finden sich 60-100 partygäste (so ab 15 jahr) ein. die partygäste sind entweder bekannte oder bekannte von bekannten. es werden keine flyer verteilt - alles läuft über mundpropaganda.
    das eingenommene geld ist ausschließlich für die bezahlung der (bier-)einkäufe und flaschenpfand-verluste sowie als anfahrtskostenerstattung für die bands und evetl. technischen ausfälle gedacht.

wie wäre im zweiten fall die rechtslage hinsichtlich anmeldungspflicht, sach- und unfallversicherung für eigene und fremde schäden, „sicherheitspersonal“, jugendschutz (wegen der unter 18 jährigen und alkohol) und überhaupt?

gibt es z.b. einen unterschied zu einer großen hochzeitsfeier mit livemusik?? wenn ja, worin liegt der?
meines wissens nach wird sowas auch nicht angemeldet und keiner (vor allem keine polizei) beschwert sich

es eilt, danke
bs

Hallo auch,
ich bin zwar auf dem Gebiet kein Experte, versuche aber einmal das, was ich gelernt habe mir in Erinnerung zu rufen.
Also

hallo

  1. fall:
    mal angenommen ich schmeiss mit ein paar freunden geld
    zusammen und wir feiern unsere geburtstage in einer garage,
    die einer von uns schon länger mietet, eine party mit freiem
    alkohol und lauter musik und 20 leuten sagen wir ab 18jahr
    aufwärts.
    dann ist das doch ne geburtstagsparty und solange es keine
    ruhestörung gibt ist alles ok, oder!?

Hier ist alles klar.

  1. fall:
    mal angenommen ich schmeiss mit ein paar freunden geld als
    auslage zusammen, wir feiern in einem schon länger von einem
    von uns gemieteten musik-proberaum ohne speziellen anlaß.

Bis hier auch problemlos.

damit das gekaufte bier nicht uns alleine auf der tasche liegt
nehmen wir 2 mark pro halben liter an einem extra aufgebauten
kassentisch ein. anfangs nahmen wir außerdem noch 3 mark von
jedem als unkostenbeitrag. alles geld kommt zunächst in einen
pott.

Wer verwaltet den Pott? Ist er für euch als Veranstalter?
Eine reine Kostendeckung dürfte noch nichts am privaten Charakter ändern.

weiterhin mal angenommen bei der party wollen außerdem 5
(kleinere) bands live aber für kein geld spielen

Stop!! Kleine Feier ohne Anlass? Und dann fünf Bands??
Wer soll das glauben. Ich vermute hier, dass der Anlass ist, dass die Bands etwas bekannter werden wollen.

und daher
finden sich 60-100 partygäste (so ab 15 jahr) ein. die
partygäste sind entweder bekannte oder bekannte von bekannten.

Der Probenraum schein mir schon ein Saal zu sein.

es werden keine flyer verteilt - alles läuft über
mundpropaganda.
das eingenommene geld ist ausschließlich für die bezahlung der
(bier-)einkäufe und flaschenpfand-verluste sowie als
anfahrtskostenerstattung für die bands und evetl. technischen
ausfälle gedacht.

Da ist für die Beurteilung eigentlich egal.

wie wäre im zweiten fall die rechtslage hinsichtlich
anmeldungspflicht, sach- und unfallversicherung für eigene und
fremde schäden, „sicherheitspersonal“, jugendschutz (wegen der
unter 18 jährigen und alkohol) und überhaupt?

Egal, ob mit Gewinn gearbeitet wird oder nicht - hier liegt m.E. eine kommerzielle Veranstaltung vor. Hinsichtlich der Anmeldung und der Versicherung empfehle ich, schnellstens bei der Gemeindeverwaltung nachzufragen. Auch ist sicherlich zu prüfen, ob die wesentlichsten Vorschriften eingehalten werden können (z.B. Fluchtweg)

gibt es z.b. einen unterschied zu einer großen hochzeitsfeier
mit livemusik?? wenn ja, worin liegt der?

Zu einer Hochzeit lade ich explizit ein. Sogar zu einem Polterabend kommen nur Leute, die den Gastgebern bekannt sind, also keine „Bekannten von Bekannten“.

meines wissens nach wird sowas auch nicht angemeldet und
keiner (vor allem keine polizei) beschwert sich

Sogar eine Veranstaltung in einem Vereinsheim, die die von dir genannten Kriterien erfüllt muss gemeldet werden. Auch wenn nur Vereinsmitglieder Zutritt haben.

Ach ja, es wird ja Musik gespielt: Wundert euch nicht, wie schnell die GEMA auf der Matte steht und ihren Anteil haben möchte.
Früher gab es mal die „1,- DM Grenze“ bis zu der eine Veranstaltung frei war. (Jugendtanz mit 99 Pf Eintritt)
Erkundige dich, ob die heute noch gilt - vielleicht weiß auch einer der übrigen Experten Bescheid.

Gruß
HaWeThie

hallo HaWeThie

sorry, auch wenn du es nicht so recht glauben willst, es ist tatsächlich so: die ganze sache wird von den proberaumleuten nur aus spaß an der freude aufgezogen. die bands sind bekannte von uns und spielen fürn kasten bier. drei der bands sind selbst aus dem proberaum. kommerziel läuft da garnix, auch kein bandware-verkauf
man kann doch ruhig mal ne party machen weil sie spaß macht, oder? in diesem fall ist sie halt schon recht groß.
wir wollen einfach nur ne gute party feiern, und das bevorstehnde lange wochenende eignet sich halt hervorragend

der proberaum selbst ist ca 4x8 meter groß. dahinein passen schon locker 40-50 leute der rest steht draußen oder in den dazugehörigen fluren.

deiner meinung nach ist also der private charakter nur noch schwer nachvollziehbar. das glaub ich gern! im letzten jahr wahr ein ähnliche geburtstagsparty dort und trotzdem kam polizei gleich mit mehreren fahrzeugen. die sind dann aber gottseidank wieder abgefahren.

dabei hat tatsächlich jemand geburtstag von uns! soll das das einzige problem sein?

außerdem: muß ich denn den vermieter garnicht fragen?

es geht doch eigentlich nur um die glaubwürdigkeit gegenüber von polizei. das läuft dann allerdings auf eine sehr schwammige einschätzung durch die ordnungsbeamten hinaus. gibts da nicht was konkretes? z.b. max besucherzahl, max. einnahmen
es hat ja doch wenig sinn den bekanntheitsgrad der gäste zu überprüfen - vielleicht reicht eine persönliche einladung?

bs

99Pf
Tja,
außer der Regel mit den 99 Pf fällt mir da nichts ein.
Das Sicherste ist: Fragen. (bei der Behörde, evtl. „nur mal hypothetisch“)

Sorry

HaWeThie

Hi, sicherlich werde ich Ihnen auf diesem Weg, keine Tipps geben um rechtliche Regelungen zu umgehen.
Sicherlich kommt es aber auch immer auf den Einzelfall an und auf die Ausmaße welche das „Unternehmen=Party“ annimmt.
Vielleicht erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune ab wann die Ordnungswidrigkeit in Ihrem Fall beginnt.
Trotzdem wünsche ich eine tolle Party.

Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.
Joachim Geburtig
http://www.geburtig.de

Verbraucherinfothek, die Seite für Verbraucher.
http://www.verbraucherinfothek.1a.gs

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: wer-weiss-was-Mailrobot [mailto:[email protected]]Im Auftrag
von bundes-schroeder
Gesendet: Mittwoch, 25. Oktober 2000 12:03
An: [email protected]
Betreff: wer-weiss-was: recht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,

ab wann ist eine party in einem gemieteten gebäude eigentlich keine
party mehr?
ausschankerlaubnis? hygiene? jugendschutz? mietrecht?
wie deklariert man die sache geschickt als party, auch wenn geld
(reine kostendeckung) eine rolle spielt?

wenn du mir ein paar wertvolle tipps (am besten mit genauer
rechtslage, rechtsprechung,paragraphen) geben kannst, dann findest du
die genaue beschreibung des problems im wer-weiss-was-forum Recht
oder unter:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

die sache eilt zwar (dieses wochenende), trotzdem können späte tipps
auch gute tipps sein

danke, danke, danke
bs

— Ende des Original-Texts ------------------------------- 3189550 -

Du bist eingetragener Benutzer bei http://www.wer-weiss-was.de. Die
Anfrage von bundes-schroeder stellen wir dir hiermit zu.

Wir bitten dich, die Anfrage in jedem Fall zu beantworten - zur Not
mit dem Hinweis, dass du nicht weiter helfen kannst.

* ANTWORTEN bitte nur an [email protected]
* MISSBRAUCH meldest du bei [email protected]

  1. fall:
    mal angenommen ich schmeiss mit ein paar freunden geld
    zusammen und wir feiern unsere geburtstage in einer garage,
    die einer von uns schon länger mietet, eine party mit freiem
    alkohol und lauter musik und 20 leuten sagen wir ab 18jahr
    aufwärts.
    dann ist das doch ne geburtstagsparty und solange es keine
    ruhestörung gibt ist alles ok, oder!?

  2. fall:
    mal angenommen ich schmeiss mit ein paar freunden geld als
    auslage zusammen, wir feiern in einem schon länger von einem
    von uns gemieteten musik-proberaum ohne speziellen anlaß.
    damit das gekaufte bier nicht uns alleine auf der tasche liegt
    nehmen wir 2 mark pro halben liter an einem extra aufgebauten
    kassentisch ein. anfangs nahmen wir außerdem noch 3 mark von
    jedem als unkostenbeitrag. alles geld kommt zunächst in einen
    pott.
    weiterhin mal angenommen bei der party wollen außerdem 5
    (kleinere) bands live aber für kein geld spielen und daher
    finden sich 60-100 partygäste (so ab 15 jahr) ein. die
    partygäste sind entweder bekannte oder bekannte von bekannten.
    es werden keine flyer verteilt - alles läuft über
    mundpropaganda.
    das eingenommene geld ist ausschließlich für die bezahlung der
    (bier-)einkäufe und flaschenpfand-verluste sowie als
    anfahrtskostenerstattung für die bands und evetl. technischen
    ausfälle gedacht.

wie wäre im zweiten fall die rechtslage hinsichtlich
anmeldungspflicht, sach- und unfallversicherung für eigene und
fremde schäden, „sicherheitspersonal“, jugendschutz (wegen der
unter 18 jährigen und alkohol) und überhaupt?

gibt es z.b. einen unterschied zu einer großen hochzeitsfeier
mit livemusik?? wenn ja, worin liegt der?
meines wissens nach wird sowas auch nicht angemeldet und
keiner (vor allem keine polizei) beschwert sich

es eilt, danke
bs