hallo
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fall:
mal angenommen ich schmeiss mit ein paar freunden geld zusammen und wir feiern unsere geburtstage in einer garage, die einer von uns schon länger mietet, eine party mit freiem alkohol und lauter musik und 20 leuten sagen wir ab 18jahr aufwärts.
dann ist das doch ne geburtstagsparty und solange es keine ruhestörung gibt ist alles ok, oder!? -
fall:
mal angenommen ich schmeiss mit ein paar freunden geld als auslage zusammen, wir feiern in einem schon länger von einem von uns gemieteten musik-proberaum ohne speziellen anlaß. damit das gekaufte bier nicht uns alleine auf der tasche liegt nehmen wir 2 mark pro halben liter an einem extra aufgebauten kassentisch ein. anfangs nahmen wir außerdem noch 3 mark von jedem als unkostenbeitrag. alles geld kommt zunächst in einen pott.
weiterhin mal angenommen bei der party wollen außerdem 5 (kleinere) bands live aber für kein geld spielen und daher finden sich 60-100 partygäste (so ab 15 jahr) ein. die partygäste sind entweder bekannte oder bekannte von bekannten. es werden keine flyer verteilt - alles läuft über mundpropaganda.
das eingenommene geld ist ausschließlich für die bezahlung der (bier-)einkäufe und flaschenpfand-verluste sowie als anfahrtskostenerstattung für die bands und evetl. technischen ausfälle gedacht.
wie wäre im zweiten fall die rechtslage hinsichtlich anmeldungspflicht, sach- und unfallversicherung für eigene und fremde schäden, „sicherheitspersonal“, jugendschutz (wegen der unter 18 jährigen und alkohol) und überhaupt?
gibt es z.b. einen unterschied zu einer großen hochzeitsfeier mit livemusik?? wenn ja, worin liegt der?
meines wissens nach wird sowas auch nicht angemeldet und keiner (vor allem keine polizei) beschwert sich
es eilt, danke
bs