Party -> Rotwein an der Wand

Hallo,

dann bliebe für mich immer noch die Frage, was ein Gast auf
einer Party im Schlafzimmer der Mutter zu suchen hat! Oder ist
es allgemein üblich, daß Gäste auf einer Party das ganze Haus
in Beschlag nehmen dürfen/sollen?

war das Schlafzimmer eingefriedet, d.h. mit einem Zaun oder einer Hecke umgeben, oder gab es Hinweisschilder, daß der Zutritt verboten sei? Wenn nicht, gibts keinen rechtlichen Grund, warum sich der Partygast nicht hätte in dem Zimmer aufhalten dürfen.

Außerdem hätte ja alles noch schlimmer kommen können:
http://de.wikipedia.org/wiki/Der_Partyschreck

Was ich übrigens nicht verstanden habe: warum soll ein Spezialanstrich auf die Wand? Der vorhandene ist doch nicht entfernt worden oder hatte der Partygast nicht ein Glas, sondern ein Faß Wein in der Hand?

Rätselnd

Christian

Hallo,

er scheint wirklich unzurechnungsfähig zu sein, jeder halbwegs vernünftige hat eine Haftpflichtversicherung, der meldet er das.
Die Haftpflichtversicherung kümmert sich um die Schadensregulierung. Wenn der Geschäfigte nun unangemessene Forderungen stellt, regelt das auch die Haftpflicht mit ihm.

Hat der Rotweintrinker keine Haftpflicht, sollte er den Schaden eben zahlen, es als Denkzettel verbuchen und heute noch eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Grüße

Holygrail