Party -> Rotwein an der Wand

Hallo,

angenommen jemand geht auf eine Party mit mehreren Freunden und trinkt ein paar Gläser zu viel.
derjenige läuft in das Schlafzimmer der Mutter und stolpert über einen Stepper (diese Teile zum trainieren).
Nun ist die ganzen obere Decke und Wand mit RotWein voll.

Die Mutter verlangt von der Person, den Schaden zu ersetzen, bzw. Geld zu bezahlen für den Maler ihrer Wahl.

Die eigentliche Frage lautet nun, muss der angeheiterte überhaupt etwas zahlen? Er war ja unzurechnungsfähig und es war auch auf keinen Fall mutwillig?

Und was kann im schlimmsten Fall passieren ? Anzeige etc.

Was die Schadensregulierung angeht ist es sicherlich irrelevant ob derjenige unzurechnungsfähig war.

Für den Fall hat er hoffentlich eine Haftpflichtversicherung.

Und was kann im schlimmsten Fall passieren ? Anzeige etc.

Ein Glas Rotwein an der Wand gehört zu den Kapitalverbrechen, die von Staats wegen verfolgt werden müssen. Aber wozu die Umstände und der Prozess, wenn die Schuldfrage eindeutig ist? Am besten sofort in den Bau mit dem Kerl.

Denkbarer Ausweg:

Blumen -> Entschuldigung -> Pinsel -> Farbe -> streichen.

Schon mal angefragt bei des Kumpels Frau Mama?

Bones
NASAL

Hallo Jimbo 88,

das wäre m.E. sehr einfach, wenn Menschen sich betrinken, anderen Schaden zufügen und dann einen auf „unzurechnungsfähig“ machen!
Ich weiß es nicht, ich muß gestehen, daß ich sehr hoffe, daß das nicht der Fall ist.

Auch wenn Du nach der Rechtslage fragst, kann ich uns allen nur wünschen, daß - falls wir jemandem unsere Gastfreundschaft entgegengebracht haben -, dieser sich als fairer Gast erweist:
nämlich indem er sich herzlich entschuldigt und für den entstandenen Schaden aufkommt. Das ist m.E. das Mindeste.

Egal wie: da gibt es einerseits wohl eine Rechtslage - wie auch immer die aussehen mag - und dann gibt es noch schlicht und einfach Anstand für ein Miteinander.

Na ja, mußte sein…
Gruß, Eva

Die Frau möchte das nicht, da es sich um eine besondere Beschichtung auf der Wand handelt.
Die Frau hatte ein Schimmelproblem, deswegen haben Maler 3 Tage lang mehrere Schichten an die Wand gestrichen und das hat angeblich mehrere tausend € gekostet.
Der Verursacher kennt einen Maler, der das ganze für einen Kasten Bier machen würde.
Aber wie gesagt, Sie will es von ihrem Maler machen lassen …

Hallo,

wir nehmen mal an, der Schadenverursacher ist volljährig, das vereinfacht das Ganze.

Er hat sich betrunken und sieht sich danach als unzurechnugsfähig.

Zunächst stellt sich die Frage, wer ihn dazu gezwungen hat, oder gar (vielleicht unter Androhung von Gewalt) dazu gebracht hat das Eigentum fremder Leute zu beschädigen.

An diesen könnte sich der Verursacher des Schadens dann wenden, um sich sein Geld wieder zu holen, dass er in den neuen Anstrich investiert hat.

Da man sich aber in der Regel freiwillig vollaufen lässt, kann man sich hinterher nicht darauf berufen, an einem angerichteten Schaden unschuldig zu sein ( Wenn ich im besoffenen Kopf dein Auto mit dem Vorschlaghammer verschönere, ist der Fall für mich auch nicht mit dem letzten Hammerschlag erledigt.).

Wer nun etwas beschädigt, hat auch für die Wiederherstellung des Gegenstands zu sorgen - und zwar so, wie der Gegenstand vor der Beschädigung war, er haftet also für den Schaden.
Wird also jemand in die Pflicht genommen, für einen Schaden zu haften, so hat er ja sicherlich eine Haftpflichtversicherung, die für solche fahrlässigen Schäden einspringt und den Schaden ersetzt.

Hat er keine, weil er sich die Versicherungsprämien sparen wollte, muss er selbst zahlen.

Will er das nicht, so ist es nur natürlich, dass sich der Geschädigte gerichtlich mit dem Schädiger auseinandersetzt, so etwas passiert oft genug in diesem unserem Lande.

Ist doch eigentlich ganz einfach:smile:

Grüße

Uwe

Hi,

Aber wie gesagt, Sie will es von ihrem Maler machen lassen …

Im Mietrecht ist es mittlerweile so, dass Renovierungsarbeiten lediglich „fachmännisch“ ausgeführt werden müssen - d.h. ein begabter/geübter Laie darf das genauso machen, wie ein Malerbetrieb.

D.h. die Frau hat einen Anspruch auf „fachgerechte“ Wiederherstellung, nicht aber auf einen Maler ihrer Wahl.

Gruß,

Anja

Also erst Mal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Derjenige wird sich noch ein Mal mit dieser Frau in Verbindung setzen.

Wenn Sie das dann nicht von seinem Maler machen lassen will, muss man halt weiterüberlegen.

Derjenige hat nämlich so überhaupt keine Lust viel Geld dafür auszugeben.

Aber er wird es auf jeden Fall richten lassen.

Hallo,

ich sehe da aber keinen Zusammenhang mit dem Mietrecht. Wenn ich eine Wohnung miete und dann renoviere, dann will ich ja meine eigenen Kosten sparen. Wenn ich aber etwas von jemand beschädigt bekomme und mir nicht sicher bin, dass es dann wieder zuverlässig ausgeführt wird, dann will ich schon so ein „der würde es mir für einen Kasten Bier machen“ Angebot ablehnen.

Ich muss ja auch in meine Wohnung nicht jeden reinlassen, und wenn mir derjenige, ders für einen Kasten Bier ausführt nun mal so gar nicht zusagt? Ausserdem, wenn die Flecken dann doch wieder durchkommen bin ich als Mieter gegenüber der Hausbaugesellschaft doch der Depp, wenn ich es so unter der Hand habe machen lassen.

Oder sehe ich das falsch?

Grüße Ute

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Hi,

ich sehe da aber keinen Zusammenhang mit dem Mietrecht. Wenn
ich eine Wohnung miete und dann renoviere, dann will ich ja
meine eigenen Kosten sparen.

Es geht um die Renovierung beim Auszug, nicht beim Einzug.

Ausserdem, wenn die Flecken dann doch
wieder durchkommen bin ich als Mieter gegenüber der
Hausbaugesellschaft doch der Depp, wenn ich es so unter der
Hand habe machen lassen.

Wenn der betreffende Bierkastenmaler das fachgerecht ausführen kann, kann die Geschädigte sich ja wohl nicht beklagen, oder?

Gruß,

Anja

Hallo Anja,

ich persönlich würde es aber auch ablehnen es durch einen Bierkastenmaler machen zu lassen, da ich wenns eben nicht fachmännisch ist einen „richtigen Maler“ wieder herzitieren kann, der andere weiss dann vielleicht von nichts mehr.

Wenn der Schaden nun an meiner eigenen Wand wäre, könnte ich vielleicht dann damit leben, dass der Bierkastenmaler nicht wieder erscheint. Aber wenn der Schaden bei einem Dritten eingetreten ist?

Also ich würde auf eine fachmännische Ausführung mit Rechnung! zumindest bestehen.

Grüße Ute

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Hallo Anja,

Wenn der betreffende Bierkastenmaler das fachgerecht ausführen
kann, kann die Geschädigte sich ja wohl nicht beklagen, oder?

der UP hat aber schon angegeben, dass die beschädigte Wand eine Spezialbeschichtung hat – also ich würde denn dann da ebenfalls keinen „ranlassen“, der es mal für einen Kasten Bier macht - möglicherweise fachgerecht. Und ohne nun Juristin zu sein, würde ich mich da im Recht fühlen. Vermutlich käme für mich nur die Firma in Frage, die auch die erste Spezialbeschichtung durchgeführt hat.

Vielleicht ist die Analogie falsch, aber: Ich darf mein Auto in einer Fachwerkstatt meines Vertrauens reparieren lassen, wenn mir jemand dieses beschädigt hat. M. W. muss ich mich dann nicht darauf verweisen lassen, dass der Schädiger irgendeinen Hinterhofschrauber kennt, der es billiger macht.

Ich denke, der Rotweinvergießer hat schlechte Karten und muss grds. den Schaden zahlen (oder seine Haftpflicht).

Vielleicht könnte er ja noch versuchen, der Schlafzimmerinhaberin ein Mitverschulden zu unterstellen, weil der duselige Stepper im Weg rumstand (Das ist ein Scherz!!!).

Lieben Gruß

Trillian
(bitte nicht hauen :smile:)

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Den sogenannten „BierkastenMaler“ kennt diese Person sehr gut und er hat sehr viel Erfahrung.

Es geht ja nur um den Kasten Bier, weil es für die Person wesentlich billiger ist. Das ist ein Freundschaftspreis.

Außerdem muss die Frau ja nicht erfahren, das der Maler das nur für einen Kasten Bier macht.

Ähhm,

ich als Mieter der Wohnung und somit Geschädigtem würde aber von demjenigen der mir den Schaden verursacht hat schon eine Rechnungskopie geben lassen. Und nur weil der denjenigen kennt und er seines Erachtens nach gut arbeitet muss er noch lange kein Spezialiste bei Schimmelwohnungssanierung sein. Also ich würde auf eine Ausführung der Arbeiten durch die Firma die die Schimmelsanierung gemacht hat bestehen. Die kennen die Wohnung, die kennen das verarbeitete Material und die und nur die würde ich an meine Wand lassen.

Unabhängig davon, dass ich auch nicht jeden wie gesagt in meine Wohnung und in mein Schlafzimmer lassen muss/will.

Grüße Ute

Mich würde mal folgendes Interessieren:
Angenommen ich hab meine Auto mit einem supertollen Ultraeffektlack
bepinselt. Nun fährt mir einer ins Auto. Muss mir nun dieser einer die
Lackierung, die gut und gerne 10000 Euro pro Tür kostet bezahlen (bzw
die Versicherung)?

Und dann zum aktuellen: Wieso ? Der „Bierkastenmaler“ kann doch auch ein
Malermeister sein. Handwerker sind Menschen, Menschen haben Freunde …
Darüberhinaus: Ätzt Rotwein die supertolle 6-Schicht-Verpinselung weg
oder muss man nur die oberste Schicht überstreichen?

Unabhängig davon, dass ich auch nicht jeden wie gesagt in
meine Wohnung und in mein Schlafzimmer lassen muss/will.

Hallo Ute,
na hoffentlich :smile: Wo Du lt. ViKa 20 Jahre verheiratet bist …
Gruß
Andreas

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Hallo diggi,

Mich würde mal folgendes Interessieren:
Angenommen ich hab meine Auto mit einem supertollen
Ultraeffektlack
bepinselt. Nun fährt mir einer ins Auto. Muss mir nun dieser
einer die
Lackierung, die gut und gerne 10000 Euro pro Tür kostet
bezahlen (bzw
die Versicherung)?

soweit ich mich im Schadensersatzrecht auskenne, muss der Schädiger den Geschädigten so stellen, als ob der Schaden nicht entstanden wäre. Wenn ich also einen supertollen Effektlack habe, darf ich mir diesen auch wieder dranbringen und muss mich nicht auf eine kostengünstigere Lackierung verweisen lassen. Je nach Zustand muss man sich aber beim Schadensersatz einen Abzug „Neu für Alt“ gefallen lassen, da der Geschädigte auch nicht besser gestellt werden soll.

Anderes Beispiel: Jemand zerdeppert, aus welchen Gründen auch immer, Dein teures Fürstenberg-Porzellan und sagt dann, dass es das billige aus dem 1,- Euro Laden als Ersatz ja auch tut oder mit ein bißchen Porzelankleber der Schaden auch behoben werden kann. Oder er steckt Dein Haus an und sagt dann, Schadensersatz für ein Haus gibt es nicht, eine Wohnung reicht auch. Wärst Du damit einverstanden?
Das widerspricht zumindest meinem Rechtsempfinden. Schließlich hat der Geschädigte ja auch dafür gezahlt.

Kann es sein, dass Du auf die Schadensminderungspflicht hinaus willst? Das ist aber m. E. etwas anderes. Der entstandene Schaden darf nicht durch Tun oder Unterlassen des Geschädigten unnötig vergrößert werden. Beispiel? Jemand bohrt eine Wasserleitung an. Der Geschädigte bemerkt dies, stellt aber das Wasser nicht ab und ruft auch keinen Handwerker an, sondern verschliesst das Haus und fährt erst einmal 3 Wochen in Urlaub.

Und dann zum aktuellen: Wieso ? Der „Bierkastenmaler“ kann
doch auch ein
Malermeister sein. Handwerker sind Menschen, Menschen haben
Freunde …
Darüberhinaus: Ätzt Rotwein die supertolle
6-Schicht-Verpinselung weg
oder muss man nur die oberste Schicht überstreichen?

Was man in dem Beispielsfall nun tatsächlich machen muss, kann ich Dir nicht sagen. Weder bin ich Maler(meister) noch Schimmelexperte. Das ist aber m. E. in diesem Forum nicht zu klären. Wie Ute schon schrieb, was ist denn mit der Haftung des Bierkastenkumpels wenn der Rotwein wieder durchkommt? Will der Kumpel diese Haftung übernehmen - für einen Gefälligkeitsdienst? Zusätzlich würde mir das Vertrauen in die Objektivität des Kumpels bei der Schadensfeststellung fehlen.

Und es besteht nun einmal kein Anspruch darauf, dass der Schädiger dem Geschädigten vorschreiben darf, wer den Schaden behebt.

Noch abstruser: Jemand wird von einem Anderen verletzt. Ich meine, dass der Schädiger dem Verletzten nicht vorschreiben dürfte, nun zu Arzt XY gehen zu müssen, weil dies sein Kumpel sei, der die Behandlung aus Gefälligkeit kostengünstiger vornähme.

Lieben Gruß

Trillian

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Hallo,

Den sogenannten „BierkastenMaler“ kennt diese Person sehr gut
und er hat sehr viel Erfahrung.

Ja was denn nun? Ist er ein Maler oder nicht, wie hier behauptet
/t/party-rotwein-an-der-wand/5351714/5
…Der Verursacher kennt einen Maler,…

Mal so rein interessehalber.

ms

Hallo,

Die eigentliche Frage lautet nun, muss der angeheiterte
überhaupt etwas zahlen?

wenn ihn eine Schuld trifft, dann ja. Wenn über das Ding jeder andere auch gestolpert wäre, ist auch unerheblich, ob der Typ betrunken war oder nicht.

Er war ja unzurechnungsfähig

http://de.wikipedia.org/wiki/Schuldunf%C3%A4higkeit

Gruß
C.

wenn ihn eine Schuld trifft, dann ja. Wenn über das Ding jeder
andere auch gestolpert wäre, ist auch unerheblich, ob der Typ
betrunken war oder nicht.

Sorry „exc“,

dann bliebe für mich immer noch die Frage, was ein Gast auf einer Party im Schlafzimmer der Mutter zu suchen hat! Oder ist es allgemein üblich, daß Gäste auf einer Party das ganze Haus in Beschlag nehmen dürfen/sollen?

Gruß, Eva