Hallo diggi,
Mich würde mal folgendes Interessieren:
Angenommen ich hab meine Auto mit einem supertollen
Ultraeffektlack
bepinselt. Nun fährt mir einer ins Auto. Muss mir nun dieser
einer die
Lackierung, die gut und gerne 10000 Euro pro Tür kostet
bezahlen (bzw
die Versicherung)?
soweit ich mich im Schadensersatzrecht auskenne, muss der Schädiger den Geschädigten so stellen, als ob der Schaden nicht entstanden wäre. Wenn ich also einen supertollen Effektlack habe, darf ich mir diesen auch wieder dranbringen und muss mich nicht auf eine kostengünstigere Lackierung verweisen lassen. Je nach Zustand muss man sich aber beim Schadensersatz einen Abzug „Neu für Alt“ gefallen lassen, da der Geschädigte auch nicht besser gestellt werden soll.
Anderes Beispiel: Jemand zerdeppert, aus welchen Gründen auch immer, Dein teures Fürstenberg-Porzellan und sagt dann, dass es das billige aus dem 1,- Euro Laden als Ersatz ja auch tut oder mit ein bißchen Porzelankleber der Schaden auch behoben werden kann. Oder er steckt Dein Haus an und sagt dann, Schadensersatz für ein Haus gibt es nicht, eine Wohnung reicht auch. Wärst Du damit einverstanden?
Das widerspricht zumindest meinem Rechtsempfinden. Schließlich hat der Geschädigte ja auch dafür gezahlt.
Kann es sein, dass Du auf die Schadensminderungspflicht hinaus willst? Das ist aber m. E. etwas anderes. Der entstandene Schaden darf nicht durch Tun oder Unterlassen des Geschädigten unnötig vergrößert werden. Beispiel? Jemand bohrt eine Wasserleitung an. Der Geschädigte bemerkt dies, stellt aber das Wasser nicht ab und ruft auch keinen Handwerker an, sondern verschliesst das Haus und fährt erst einmal 3 Wochen in Urlaub.
Und dann zum aktuellen: Wieso ? Der „Bierkastenmaler“ kann
doch auch ein
Malermeister sein. Handwerker sind Menschen, Menschen haben
Freunde …
Darüberhinaus: Ätzt Rotwein die supertolle
6-Schicht-Verpinselung weg
oder muss man nur die oberste Schicht überstreichen?
Was man in dem Beispielsfall nun tatsächlich machen muss, kann ich Dir nicht sagen. Weder bin ich Maler(meister) noch Schimmelexperte. Das ist aber m. E. in diesem Forum nicht zu klären. Wie Ute schon schrieb, was ist denn mit der Haftung des Bierkastenkumpels wenn der Rotwein wieder durchkommt? Will der Kumpel diese Haftung übernehmen - für einen Gefälligkeitsdienst? Zusätzlich würde mir das Vertrauen in die Objektivität des Kumpels bei der Schadensfeststellung fehlen.
Und es besteht nun einmal kein Anspruch darauf, dass der Schädiger dem Geschädigten vorschreiben darf, wer den Schaden behebt.
Noch abstruser: Jemand wird von einem Anderen verletzt. Ich meine, dass der Schädiger dem Verletzten nicht vorschreiben dürfte, nun zu Arzt XY gehen zu müssen, weil dies sein Kumpel sei, der die Behandlung aus Gefälligkeit kostengünstiger vornähme.
Lieben Gruß
Trillian