Partygäste einer fremden Party im Hausflur des Hauses verweisen?

Hallo, ich hab seit längerer Zeit Probleme mit meinen Nachbarn im Stockwerk über mir. Am Wochenende und auch unter der Woche kommt es immer wider zu Lärmbelästigungen, die mitunter bis in die frühen Morgenstunden andauern. Dabei rennen etwaige Partygäste wiederholt die Treppe auf und ab und lärmen dabei ohne Rücksicht auf Verluste (mal abgesehen von Asche und gebrauchten Preservativen im Hausflur und vor der Haustür). Anbei sei noch erwähnt, dass der Spuk seit einigen Monaten anhält, die Hausverwaltung wurde mehrmals informiert, die Mieterin hat die fristlose Kündigung, ich befürchte allerdings, dass sie nicht so einfach ausziehen wird. Hauptsächlich wird der Lärm von dem „Gast“ der Mieterin verursacht- der hier nicht wohnt. Die Frage: Hat man das Recht, solche Leute (die Gäste und den nicht gemeldeten Untermieter) des Hauses zu verweisen?Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus