Partyraumvermietung Steuerpflicht und Anmeldung als Gewerbe

Hallo zusammen,

meine Freundin und ich haben die Idee, einen Raum anzumieten und diesen als Partyraum weiter zu vermieten. Natürlich muss die Weitervermietung mit dem Vermieter geklärt sein, klar. Wir haben das alles soweit geklärt.
Nun stellt sich uns, durch einen Hinweis durch den Vermieter, die Frage, ob wir das ganze anmelden müssen als Gewerbe und ob das steuerpflichtig ist? Welche Auflagen sollten wir noch beachten?
Wir haben nicht vor, in diesem Raum Getränke und/ oder Essen anzubieten, das sollen sich die „Mieter“ selbst organisieren.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Katharina

Hallo,

Bei einer Vermietung als „Party“ oder „Freizeitraum“ wird über kurz oder lang die Aufsicht erscheinen und dich nach den Feuerschutzbestimmungen und Fluchtweg usw. befragen. Sollte das mitunter nicht gegeben sein, oder nicht den Vorstellungen entsprechen kannst du dein Vorhaben leider schnell in die Schublade schieben.

Eine vielleicht nicht ganz unwichtige Info.

Nachtrag: Wenn das nicht sogar vorab vorgelegt werden muss.

Hallo,

so würde man vorgehen:

  1. Voranfrage beim Bauamt wegen der Nutzungsänderung
  2. Bei positivem Bescheid Klärung der notwendigen Umbauten (Fluchtwege, Brandschutz,Lärmschutz,…)
  3. Nach Abklärung der dafür notwendigen Kosten ggf. Beerdigung des Projekts, ansonsten Bauantrag / Nutzungsänderung stellen
  4. Die gewerbliche Vermietung dürfte ein Gewerbe darstellen. Dieses ist anzmelden.
  5. Steuern muss man zum Glück nur zahlen, wenn man Gewinn macht. Das wird die erstn Jahre eventuell nicht der Fall sein.

Korrekt :slight_smile: