Partyservice

Hallo,
folgender Fall:

Am Wochenende fand eine Pary statt bei Frau und Herr XY. Sie haben sich ein Menü kommen lassen bei einem Partyservice für 25 Leute. Jetzt stellt Frau XY fest, das sie nicht genug Teller hat und ruft nachträglich nochmal an um 25 Teller zu bestellen.
ES wurde das Menü die Teller und Messer und Gabel geliefert. AM Montag wurden die 'Pfannen abgeholt und die Rechnung auch gleich beigelegt, wobei der Partyservice 25 Euro für Besteck und Teller berechnet hat. Weder auf dem Menüzettel noch telefonisch war diese Sache vermerkt. Bezahlen oder nicht??

…ruft nachträglich nochmal an um 25 Teller zu

bestellen…

Bezahlen!
Da die Leistung abgenommen wurde ist ein Vertrag durch „schlüssige Handlung“ geschlossen worden. D.h. Frau XY hätte bei der Anlieferung der Teller widersprechen müssen. Da Sie dies nicht tat ist durch die Annahme der Leistung ein Vertarg entstanden in de die Zahlungspflicht begründet liegt.

Gruß
H. Meier

Hallo,

ich schliesse mich meinem Vorschreiber an, es ist tatsächlich eine Leistung in Anspruch genommen worden mit einer klaren Annahme.
Darüberhinaus kann ich nur sagen, dass dem Caterer auch ein tatsächlicher Aufwand entstanden ist. Er musste die Teller anliefern, wieder einsammeln und auch spülen. Das ist die Leistung, wofür bezahlt wird.
Hätten Sie die Bestellung der Teller vorher schon mitgeteilt, wäre dieser Posten auf der Rechnung auch erschienen.
Wir bei http://www.berrymans.de verfahren ebenso mit solchen Fällen.
Viele Grüsse Bendecho