Passagierrechte bei Flugstreichung

Nun, am 1. April 2026 hat die Homepage des Auswärtigen Amtes genau auf diesen Paragraphen verwiesen. Habe an dem Tag extra nochmal nachgesehen. Sorry dass ich diese Quelle nicht angezweifelt habe.

Vielleicht war’s ja die Homepage von 2018? Fall ja öfter auf alte Inhalte rein. War da vielleicht auch gerade ein Krieg, in dem der Iran seine Nachbarländer und deren Flughäfen mit Drohnen und Raketen angegriffen hat?

Lg

wahrscheinlicher wäre, dass du dich verlesen hast oder dich beim zitieren vertippt hast.
Da du die quelle nicht verlinkt hast, sondern nur beschrieben, ist das nicht nachzuprüfen und die Frage muss an dich zurück gegeben werden.

Möglich wäre, dass du bei §651 l III das kleine L vergessen hast.
Das würde darauf hinweisen, dass du die FAQ des auswärtigen Amtes gelesen hast.
Würde aber auch nicht ganz passen, da du es als sicher darstellst, der erste Satz des AA aber genau das Gegenteil sagt.

Für alle Lesenden eher schwierig, deine Gründe für deine Vermutung bzw. dein sicheres Wissen zu erkennen.

grüße
lipi

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Nun, ich habe, bevor ich meinen letzten Post geschrieben habe, nochmal nachgelesen. Und ja, ich fand es wieder unter den FAQ. Es ging um § 651 I III. Ist das das “l” das du gemeint hast? Jedenfalls wars vor zwei Stunden noch §651 irgendwas. Sorry bin kein Jurist, habe nur nach der Reisewarnung auf mein Handy nach bestem Gewissen versucht, den Paragraphen zu nennen. Wenn die FAQ 10 Jahre alt sind, habe ich es zumindest nicht gemerkt. Wie in meinem älteren Post bemerkt, hatte ich ja noch nichts gebucht.

Aber zumindest hat der UP Kulanz erlebt. So wie auch ich schonmal.

Und sorry, konnte noch nie verlinken. Weiss einfach nicht, wie es geht. Wenn, dann mach ich es per Screenshot.

Lg

Servus, jetzt noch ein paar Screenshots von der Homepage des AA

hi,

jo. dann hätten wir das auch geklärt.
Wie kurzsichtig von mir, zu denken du hättest dich verlesen und das l für ein I gehalten.

Soviel zu dezenten Hinweisen.

image

grüße
lipi

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Servus,

in einer Schrift, in der das kleine l und die römische I gleich aussehen, sollte man tunlichst auf die verkürzte Zitierweise von Gesetzestexten verzichten - unabhängig davon, dass der Leerschritt zwischen 651 und l in dem von Dir zitierten Text falsch ist.

Eindeutig wäre:

§651l Abs. 3 S. 2 BGB

Schöne Grüße

MM

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Danke euch beiden.