Qatar Airways hat 19 Tage vor Abflug (14.4.26) von Düsseldorf einen Hinflug gestrichen und bietet bei von ihr durchgeführten Flügen eine kostenlose zweimalige Reisedatumsänderung bis zum 31. Mai 2026 an oder eine Rückerstattung des nicht genutzten Ticketwerts.
Hat der Betroffene aber gem. EU-Fluggastrechtsverordnung 261/2004 bei Annullierung nicht auch das Recht, auf eine andere Airline umgebucht zu werden, wenn Qatar Airways keinen gleichwertigen zeitnahen Ersatzflug anbieten kann (zwischen 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit und höchstens 4 Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit).
Welche Frist zur Umbuchung müsste Qatar Airways ggf. mindestens eingeräumt werden, um die Mehrkosten erstattet zu bekommen, falls der Betroffene selbst bei einer anderen Airline buchen möchte ?
Dieses Recht hat er und die Airline muss dich auch darüber aufklären. Da das o. g. Recht aber eine sehr teure Option ist, verklausulieren sie es gerne. Es ist vermutlich irgenwie abstrakt genannt.
Ich würde dorthin zurückschreiben und mit Bezug auf diese Option um Umbuchung auf einen gleichwertigen Flug am gleichen Tag auf eine andere Airline bitten. (ggf. ein anderer Zeitraum, der für dich OK und bei anderen Airlines verfügbar ist) Setze ein Frist für eine Rückmeldung.
Wenn Du ohne eine solche Info einfach buchst und denen die Gesamtkosten berechnest, werden die Mehrkosten gerne mal gestrichen mit dem Hinweis, dass die eine andere, günstigere Möglichkeit gehabt hätten.
Was du mir vorschlägst, hatte ich bereits getan und der Airline eine 6-tägige Frist (angemessen?) gesetzt, die inzwischen abgelaufen ist. Aber sie haben mir lediglich eine Eingangsbestätigung geschickt und angekündigt, dass sich ein Mitarbeiter bei mir melden würde. Nur je näher der Abflugtermin rückt, desto teurer werden gleichwertige, zeitnahe Flüge. Die kosten jetzt schon das 2,5-fache des ursprünglichen Preises.