Hallo Schmidchen,
mal eine rechtlich verbindliche Auskunft:
was passiert wenn beide Elternteile einen Doppelnamen führen.
Vorfrage: Führen die Eltern den (gleichen) Doppelnamen als Ehenamen oder sind sie nicht miteinander verheiratet?
- Wie heissen dann die KInder??
Führen sie also keinen Ehenamen, bekommt das Kind zunächst den (Doppel-)Namen der Mutter als Geburtsnamen (§ 1617a Abs. 1 BGB). Sie können dem Kind auch den (Doppel-)Namen des Kindesvaters erteilen (§ 1617a Abs. 2 BGB). Wenn die Erteilung vor Beurkundung der Geburt erfolgt, trägt das Kind von Anfang an diese Namen.
Sind die Eltern miteinander verheiratet und führen beide einen Doppelnamen als Ehenamen (möglich nach § 1355 Abs. 2 BGB, wenn ein Ehegatte bei der Ehenamensbestimmung einen Dopplenamen führt), dann bekommt das Kind diesen (Doppel-)Namen als Geburtsnamen (§ 1616 BGB).
Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, müssen sie sich binnen eines Monats nach Geburt des Kindes entscheiden, welchen von beiden (Doppel-)Namen das Kind denn nun bekommen soll (§ 1617 Abs. 1 BGB). Wenn sie sich nicht entscheiden können, trifft § 1617 Abs. 2 BGB eine Regelung.
- Wenn die Mutter nochmals heiratet und nimmt den neuen Namen
an muss sie sich beim Elterabend ausweisen
Wenn die Schule Zweifel an der Identität einer Mutter hat, wird sie sich wohl immer ausweisen müssen. Mit den entsprechenden Urkunden (Geburtsurkunde des Kindes, beglaubigte Abschrift des Familienbuchs der neuen Ehe) könnte die Mutter dann ihre Mutterschaft nachweisen. Das Kind könnte ggf. auch in den neuen Ehenamen der Mutter einbenannt werden (§ 1618 BGB).
wie sollte dann das Zeugnis unterschrieben werden??
Wie jemand unterschreibt, ist allein seine Sache. Viele Unterschriften kann man doch gar nicht lesen (auch meine nicht richtig). Man muss nur im Rechtsverkehr mit seiner Unterschrift klar kommen.
Und wie will der Lehrer da noch durchblicken??
Der Lehrer hat i.d.R. doch nur das Kind vor sich, die Eltern tangieren ihn nur gelegentlich.
Beispiel Vater Müller- LEhmann
Mutter Maier-Schmid
Kind heißt ??
Wie das Kind heißt, wird aus der (neuen) Geburtsurkunde hervorgehen. Zu den Möglichkeiten siehe oben.
Mutter geb.Maier verheiratete Schmid heiratet Schulz.
Kann sie dann wählen unter nur Schulz Maier-Schmid-Schulz
Dreifachnamen sind nicht zulässig.
oder Maier-Schulz!!!
Wenn Schulz der Ehename ist,
auch Schulz-Maier, Schmid-Schulz, Schulz-Schmid oder nur Schulz. 
Und wie lautet die rechtsgültige Unterschrift??
Bei der Bank z.B. wie dort hinterlegt. Sonst siehe oben.
Muss Sie jedes Mal mit Vornamen und Doppelnamen unetrschreiben??
Siehe oben.
Bin mal gespannt!!
Grüßle
schmidchen
Schmidchen klingt doch auch ganz gut 
Gruß HeinzEric