Passend zur Bedrohung in U-Bahnen - Kampftraining

Hallo Allerseits,

in Kampfsportlerkreisen wird immer wieder kolportiert, dass man vor Gericht schon mal schlechte Karten hat, wenn man irgendwann in seinem Leben mal Kampfsport oder Selbstverteidigung geübt hat.

Ein einzelner hat gegen eine Gruppe aggressiver keine Chance, es sei denn er ist sehr effektiv und setzt fügt den Angreifern schwere Verletzungen (gebrochenes Knie, verletzte Genitalien, Bewustlosigkeit, und ähnliches).

Wie sieht das in Praxis aus? Akkzeptieren deutschsprachige Gerichte nur den Vulkaniergriff als adäquates Mittel für einen Menschen, der mal einen Selbstverteidigungskurs besucht hat?

Gruß
Carlos

Die Gerichte entscheiden nach der Rechtslage. Die Rechtslage habe ich etwas weiter unten dargestellt. Für Kampfsportler gelten keine Sonderregeln, auch sie dürfen sich verteidigen.

Levay

Huhu!

in Kampfsportlerkreisen wird immer wieder kolportiert, dass
man vor Gericht schon mal schlechte Karten hat, wenn man
irgendwann in seinem Leben mal Kampfsport oder
Selbstverteidigung geübt hat.

Lustigerweise wird auch immer wieder kolportiert, dass Polizeibeamten vor Gericht immer alles geglaubt wird. UNd das, obwohl sie doch in der Regel zu der Gruppe derer mit den schlechten Karten gehören.

Was lernen wir daraus? Leute reden viel, wenn der Tag lang ist.

Na, den Sonderbonus für Polizisten habe ich aber schon erlebt…

Na, den Sonderbonus für Polizisten habe ich aber schon
erlebt…

Und was soll uns das sagen?

Dass das, was du subjektiv so empfunden hast, immer so ist?

Hallo,

nein…aber deutsche Gerichte erwarten von einem ausgebildeten
„Kämpfer“ eine andere Handlungsweise als von Otto Normalverbraucher…

Wer Kampfsport betreibt,verfügt nach Meinung der Justiz über Kompetenz
im Einsatz von Körperlicher Gewalt…
Man geht davon aus,das ein erfahrener Kampfsportler die „Tödlichkeit“
bzw. die aus bestimmten Kampftechniken resultierenden schwersten Körperlichen Verletzungen genauesten Einschätzen kann und daher nur das
„mildeste Mittel“ einsetzt…
Das dieses oft total Praxisfremd ist…aber diese Entscheidungen werden von wohl behüteten Menschen am Schreibtisch getroffen…

Hallo,
kannst Du mir mal sagen, wie Du auf die Überschrift deines Postings kommst?

Verwundert RS 99

… und wie er auf den Inhalt des Postings kommt, das wüsste ich auch gern. Er weiß z. B., dass viele Entscheidungen total praxisfremd sind. Hat er wirklich eine wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt, oder ist das einmal mehr nur so ein Bauchgefühl …?

Levay

… und wie er auf den Inhalt des Postings kommt, das wüsste
ich auch gern. Er weiß z. B., dass viele Entscheidungen total
praxisfremd sind. Hat er wirklich eine wissenschaftliche
Untersuchung durchgeführt, oder ist das einmal mehr nur so ein
Bauchgefühl …?

ne ne die wissentschaftliche Untersuchung der B…dzeitung wurde dazu herangezogen. :wink:

Gruß RS99

Danke für eure Antworten
Hallo Allerseits,

danke für eure Antworten. Dass sich auch Kampfsportler verteidigen dürfen steht außer zweifel. Und wenn ein Kampfsportler eine angreifende Gruppe mit einigen harmlosen Backpfeifen vertreibt, wird das keine große Konsequenzen haben (solange die Angreifen über 18 sind).

Aber die kolportierten Berichte gehen davon aus, dass ein Kampfsporterfahrerne vor Gericht anders behandelt wird, wenn die Angreifer verletzt werden.

Das hat hier Niemand entkräftigt.

Gruß
Carlos

Hallo,

geht es einmal auch ohne persönliche Angriffe ???..

tststs…

Es gibt da zum B. Publikationen…wie

NEUE JURISTISCHE WOCHENBSCHRIFT…sollte man sich einmal zu Gemüte führen …

Ich verspreche dir, dass ich den NJW-Artikel lese, wenn du mir sagst, in welcher Ausgabe und auf welcher Seite genau das steht, was du hier schreibst.

Levay

Hallo,

geht es einmal auch ohne persönliche Angriffe ???..

tststs…

was war an meiner Frage nach Deiner Übeschrift den ein persönlichert Angriff?
Wenn du icht willst das man dich was fragt dann schreibe keine (zweifelhaften) antworten.

Ich bleib dabei, wie kommst Du auf Garant?

Hast Du immer noch nicht beantwortet.

Es gibt da zum B. Publikationen…wie

NEUE JURISTISCHE WOCHENBSCHRIFT…sollte man sich einmal
zu Gemüte führen …

Es gibt so viele Zeitschriften und so viele unterschiedliche Meinungen.

Also welche Ausgabe, welche seite, welcher Artikel.

Ich verspreche dir, dass ich den NJW-Artikel lese, wenn du mir
sagst, in welcher Ausgabe und auf welcher Seite genau das
steht, was du hier schreibst.

Ach, wiso denn, ich zitiere in meinen Urteilen immer so (zB.):

…, vgl. OLG München, Es gibt da zum B. Publikationen…wie NEUE JURISTISCHE WOCHENBSCHRIFT…sollte man sich einmal zu Gemüte führen …, m.w.N.

So hab ichs auch im Studium gelernt :smile:

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Hallo,

natürlich wird ein Staatsanwalt versuchen hier was zu konstrurieren.
Ist mir selber schon passiert, nachdem ich im dienst einem deutschen Beamten (!) die Pfoten verbogen habe. Da meinte die Staatsanwältin, dass ich als erfahrener Kampfsportler, damals den wahnsinnigen „gelben“ Gürtel in Jujutsu (damit kann mann sich gerade mal die Hose binden) die Wirkung eines Hebels genau abzuschätzen weiß und ich deshalb zu hart zugelangt habe. Der Beamte konnte danach 2 Wochen (!) nicht mehr Schreibmaschine schreiben.
Lustiger weise versuchte sie mir auch noch Fremdenfeindlichkeit zu unterstellen (das Opfer wahr schließlich Norddeutscher) :wink:

Was aber dabei rauskommt ist eine andere Sache. Ich wurde ganz klar freigesprochen. Also keine härtere Bestrafung nur weil Kampfsport.

Alles andere was du in der Blödzeitung ließt kannst du vergessen. Dazu weiß mann viel zu wenig über Urteilsbegründung usw. usw.
Hoffe Dir damit weiter geholfen zu haben.

Grüße RS99