Passend zur Saison: kollidierende Urlaubswünsche

Hallo,

eine Bekannte hat mich nach meiner Meinung zu einer arbeitsrechtlichen - natürlich rein hypothetischen - Situation gefragt. Es würde mich interessieren, wie jemand mit mehr Ahnung als ich sie einschätzt.

Folgende Situation:
2 Arbeitskollegen müssen ihre Urlaubswünsche aufeinander abstimmen. (Das letztendlich der chef entscheiden müßte, lass ich jetzt mal außen vor. Nehmen wir an, der macht immer nur seinen Haken unter den Urlaubsplan *g*) Der eine hat schulpflichtige Kinder, der andere nicht. Bisher hat Letzterer immer seine Urlaubszeiten außerhalb der Schulferien gelegt,so dass der andere sich in den Ferien beliebig „verteilen“ konnte.
Im Juni diesen Jahres teilt er seinem Kollegen mit, dass 2011 gerne ausnahmsweise die letzten beiden Wochen der Sommerferien hätte, weil er mit Freunden in den Urlaub fahren möchte und dort aus beruflichen Gründen (Frau des befreundeten Pärchens ist Kindergärtnerin und kann nur in der Zeit fahren, in der ihr Kindergarten Betriebsferien hat) nur die zweite Ferienhälfte in Frage kommt. Der Kollege mit Kinder sagt, das ginge nicht, weil er in der ersten Ferienhälfte Renovierungsarbeiten an seinem Haus geplant habe und in der zweiten Hälfte dann mit seiner Familie Verwandte besuchen wolle.

Es geht, wie gesagt, nicht um diesen, sondern den nächsten Sommer.

Die Frage nun: wer ist im Recht?

Meine eigene Einschätzung:
grds. haben Kollegen mit schulpflichtigen Kindern natürlich Vorrang für die Ferienzeiten. Hier geht es aber ja nicht darum, wer überhaupt in den Ferien Urlaub nehmen kann, sondern wer welchen Teil der Ferien „bekommt“. Ich finde - nur aus dem Bauch heraus -, dass es nicht angehen kann, dass schulpflichtige Mitarbeiter auch noch ein komplett vorrangiges Wahlrecht für den Zeitraum kriegen. Zumindest nicht, wenn - wie hier - für ihre Planung keine anderen „zwingenden“ Gründe, wie z.B. die Urlaubsregelungen des ebenfalls arbeitenden Ehepartners o.ä., vorliegen… Letztendlich hat der Kollege ja faktisch zu Lasten des anderen die gesamten 6 Wochen „verplant“. Und das schon ein Jahr im Voraus.

Wie seht ihr das?

Liebe Grüße,
DieSilli

Hallo

Wer „Im Recht“ ist, kann natürlich nicht gesagt werden.

Tendenziell wird es vermutlich darauf hinauslaufen, daß dem Urlaubsbegehren vom kinderlosen Kollegen stattzugeben ist und der kinderreiche Kollege immer noch die ersten vier Wochen zur Verfügung hat. Dem BUrlG ist zumindest nichts zu entnehmen, was eine solche Entscheidung angreifbar machen liesse. Streng genommen ist dem BUrlG aber auch nicht zu entnehmen, daß sie genau so fallen muß.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Der Kollege mit Kinder
sagt, das ginge nicht, weil er in der ersten Ferienhälfte
Renovierungsarbeiten an seinem Haus geplant habe und in der
zweiten Hälfte dann mit seiner Familie Verwandte besuchen
wolle.

Wie seht ihr das?

ich sehe das so, daß hier ganz klar der direkte Vorgesetzte gefragt ist, diesem Kollegen mit Kindern einen Dämpfer zu verpassen. Diese Argumentation würde ich schon als Mißbrauch des Wohlwollens ggnü. Familien betrachten. Der AN hat noch nicht mal das Recht, überhaupt in den Schulferien Urlaub zu bekommen (wenn es gute Gründe dagegen gibt, die sich immer finden lassen).

.m

Hallo

und Danke schon mal für eure Antworten :smile:

Ich sehe, ihr schätzt die Problematik im Wesentlichen so ein, wie ich.

Je länger ich darüber nachdenke, desto weniger halte ich von dem Standpunkt des „Kinder-Kollegen“…

LG
DieSilli