Passende Unterlagen für Mietvertrag

Hallo Forumsmitglieder, nach 28 Jahren Mietdauer ( Mieter verstorben) möchte ich eine Wohnung neu vermieten. Damit eventuelle spätere Schwierigkeiten vermieden werden können, hätte ich gerne ein paar Tipps : Was kann ich von einem neuen Mieter für Nachweise verlangen, damit das Mietverhältnis problemlos zu Stande kommt, und möglichst lange Bestand hat?
Für jede aufschlussreiche Antwort im Voraus besten Dank.
loewe41

Hallo @loewe41

ich kann immer empfehlen, vom potenziell neuen Mieter folgende Unterlagen einzufordern:

  • Schufa-Auskunft
  • Mieterselbstauskunft (Vorlage)
  • letzten 3 Lohnabrechnungen
  • ggf. Bürgschaft von Eltern, z.B. wenn der Mieter ein Student ist
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Ergänzend zu den oben genannten Hinweisen:

Das Mietverhältnis betreffend würde ich auf den Nachweis einer Haftpflichtversicherung bestehen, evtl. auch einer Hausratversicherung.

Als Muster für den Vertrag empfehle ich die Musterverträge der Haus & Grund:

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Ich ergänze auch noch:

  • Mietzahlungsbestätigung des bisherigen Vermieters
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Wenn es das gibt oder der Interessent das erbringen kann, ist das natürlich optimal. :slight_smile:

Hallo,

die meisten Unterlagen, die bisher genannt wurden, erlauben nur eine rückwärtsgerichtete Betrachtung. Als Vermieter ist jedoch weniger wichtig, was der Mieter in der Vergangenheit verdiente und ob er die Miete damit auch pünktlich beglich, sondern ob er das wohl auch zukünftig so handhaben wird und ob er wohl länger bleiben wird und nicht schon nach einem halben Jahr wieder auszieht.

Das herauszufinden, ist natürlich nicht leicht, aber ein Blick auf den Arbeitgeber und dessen Adresse (Gehaltsnachweis) ist da schon einmal hilfreich. Handelt es sich um irgendeine unbekannte Butze oder um ein Unternehmen, das bekanntermaßen seine Mitarbeiter verheizt, ist das schlechter als ein namhaftes Unternehmen, das sich vom zukünftigen Wohnort ohne weiteres Umsteigen mit den Öffis bzw. ohne Dauerstau mit dem Auto erreichen lässt. Auch Gespräche über den bisherigen Werdegang (von einer Aushilfsstelle zur nächsten oder langjährige Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber) können bei der Meinungsbildung helfen.

Gruß
C.

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Schreiben Sie die Prüfreihenfolge fest, bevor der erste Interessent die Wohnung sieht. Dann behandeln Sie jede Akte gleich.

  1. Selbstauskunft mit vollständigen Angaben zu Personen im Haushalt, Arbeit, Vormiete und laufenden Verpflichtungen. Formular vorher aushändigen, nicht mündlich abfragen.
  2. Identität und Einkommensnachweis: Ausweis plus die letzten drei Gehaltsabrechnungen; bei Selbständigen letzter Steuerbescheid und Kontoauszüge. Als Faustregel sollte die Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung dauerhaft tragbar sein — rechnen Sie mit dem Netto, das wirklich eingeht.
  3. Schufa-Auskunft vom Interessenten selbst (aktuell, alle Seiten). Lesen Sie Einträge, nicht nur den Score: offene Inkasso-Forderungen aus Miete/Energie wiegen schwerer als alte Bagatellen.
  4. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters. Die Telefonnummer selbst recherchieren (Grundbuch/alte Anschrift), nicht die Nummer vom Bewerber anrufen. Den aktuellen Vermieter zusätzlich fragen — der will oft nur, dass jemand auszieht.
  5. Optional: Nachweis Privathaftpflicht. Kaution gesondert regeln (§ 551 BGB, maximal drei Kaltmieten, Ratenzahlung in drei gleichen Teilen möglich) und insolvenzfest anlegen.

Nicht selbstverständlich: entscheiden Sie vorher, welche Punkte hart sind (keine Mietschulden, Einkommen unter Ihrer Quote) und welche einen klaren Ausweg haben (Bürgschaft bei Studenten, zusätzliche Nachweise bei kurzer Betriebszugehörigkeit). Denselben Maßstab bei jedem Interessenten anwenden und die Ablehnungsgründe kurz in der Akte notieren.

Mustervertrag von Haus & Grund oder einem Anwalt nutzen, Übergabeprotokoll mit Fotos am Einzugstag — das spart später mehr Ärger als jede noch so dicke Bewerbermappe.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Hallo @IziRento und herzlich willkommen bei w-w-w,

Danke für die Zusammenfassung aller bisheriger Antworten. Wir handeln hier aber übelicherweise nicht nach dem System „es ist schon alles gesagt, noch nicht von jedem.“ Darum lies bitte beim nächsten Beitrag auch die bisherigen Antworten mit. Vielen Dank und viel Spaß bei w-w-w

Grüße
Pierre