Hallo,
in 2006 erhaltene und umsatzversteuerte Vorauszahlungen betreffen wirtschaftl. teilweise das Folgejahr 2007, daher für Teilbeträge passive RA bei Bilanzierung notwendig. Buchungsfrage:
Normal würde per 31.12.06 gebucht: Erlöse an PRA. Damit würde aber im Erlöskto mit autom. USt-Schlüssel auch die Mehrwertsteuer 2006 gemindert, was nicht richtig ist, da die Mehrwertsteuer in 2006 erfaßt und abgeführt wurde (Sollversteuerung).
Wie ist korrekt per 31.12.06 zu buchen, wie per 02.01.07 (Buchungssatz)?
Dank im voraus für fachlichen Hinweis.
31.12.
Erlöse an PRA
PRA an SBK
01.01.
EBK an PRA
PRA Erlöse
Die MwSt. ist allein in 2006 gebucht (Sollversteuerung). Daher ist sie in der RA nicht mehr zu berücksichtigen. Wenn der Buchhalter nicht das Programm mit einer eine Softewareautomatik, welche die MwSt falsch berücksichtigt, hat er ein Problem mit der Software nicht mit den Buchungssätzen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Servus,
über das Thema hab ich mich schon mit vielen Prüfungsassistenten gestritten, die die gleiche Ansicht vertraten wie Jocki, und mich mit allen möglichen Drohungen dazu zwingen wollten, die Software zu vergewaltigen.
Die Kommunikation zwischen Akademiker und Rechenknecht scheitert in diesem Fall daran, dass Betriebswirte öfter mal von Konten sprechen, aber eigentlich Bilanz- und GuV-Positionen meinen.
Der Schlüssel zu dem Geheimnis ist, dass man aus buchhalterischer Sicht verschiedene Konten ansprechen kann, die auf der Ebene Bilanz und GuV in ein und dieselbe Position gesteuert werden und nur noch auf dem Kontennachweis unterschieden werden. Auf der Ebene Sachkonten darf man natürlich nicht ein und dasselbe Ertragskonto hernehmen, sonst gehen einem die Abstimmwerte für die USt kaputt, und auch in diesem schnöden technischen Detail gilt die Geschichte mit „Klarheit und Wahrheit“…
Wenn man jetzt ein Konto „Erlöse aus LuL 19%“ und ein Konto „Erlöse aus LuL“ in die gleiche Ertragsposition der GuV steuert, hat niemand etwas daran auszusetzen, und trotzdem bleibt klar, wo die Bemessungsgrundlage für die USt ist. Das gleiche in der PRA: Was in einer Periode „reinkommt“, wird mit einer USt-Automatik versehen - was in den Ertrag umgebucht wird, kommt auf ein separates PRA-Konto, das umsatzsteuerlich neutral behandelt wird (und dann unterjährig einen Sollsaldo aufbaut - WIE BITTE? PRA in SOLL? - Ja, natürlich: Zur EB wird dann jeweils der Vorjahressaldo "PRA 19% in „PRA, umsatzsteuerlich neutral“ vorgetragen.
Mir ist das Gesicht unvergesslich, das ein Betriebsprüfer machte, als er sich die USt-Werte einer Gesellschaft auseinanderpfriemeln ließ, die Software entwickelte und betreute, mit Wartungsverträgen, die jeweils zwölf Monate unabhängig vom Kalenderjahr liefen, bei Vorkasse - und auf den entsprechenden Listen standen dann zu seinem großen Schrecken kübelweise passive Abgerenzungen… Als ers dann gesehen hatte, warum seine Kollegen von der Veranlagung die USt-Werte nie mit der GuV zusammengekriegt hatten, wurde aus der ganzen Veranstaltung ein ganz gemütliches Kaffeetrinken.
Schöne Grüße
MM