Passivierung - Pflicht -Wahlrecht

Hallo,

kann mir einer erklären, was der Unterschiede und vor allen Warum zwischen

Passivierungspflicht
Passiverungswahlrecht
Passivierungsverbot ist

Ok klinkt fast nach Hausaufgaben ist es aber nicht.

cu Naseweis

Hallo,

Passivierungspflicht

Du musst einen Posten ansetzen, z.B. für Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung, die innerhalb von drei Monaten des Folgejahres nachgeholt werden § 249 (1) Nr. 1 HGB, du muss, ob Du willst oder nicht.

Passiverungswahlrecht

Du kannst, wenn Du willst. In der Handelsbilanz gibt es so etwas nach dem BilMoG kaum noch.

Passivierungsverbot ist

Du darfst keinen Posten ansetzen, z.B. für Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung, die später als nach drei Monaten des Folgejahres nachgeholt werden § 249 (2) HGB, du darfst nicht, egal wie dringend Du willst.

Gruß, FAQ1129