Passivrauchen ist gesundheitsschädlich. Doch es ist nicht möglich, in einem Mietvertrag „gerichtsfest“ festzulegen, dass das Rauchen in einer Wohnung verboten ist.
Wie kommt es, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht beachtet wird?
Bringt es etwas, eine Petition beim Bundestag einzureichen?