Passivrauchen in eigener Wohnung - was tun?

Passivrauchen ist gesundheitsschädlich. Doch es ist nicht möglich, in einem Mietvertrag „gerichtsfest“ festzulegen, dass das Rauchen in einer Wohnung verboten ist.

Wie kommt es, dass das Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht beachtet wird?
Bringt es etwas, eine Petition beim Bundestag einzureichen?

Wo ist da das Problem?

Wenn Du nicht willst, dass bei Dir geraucht wird, verbiete es oder schick sie auf den Balkon !!

Ich vermute, daß er als Vermieter dem Mieter das Rauchen verbieten will. Das geht wahrscheinlich tatsächlich nicht. Bin aber kein Fachmann in solchen Dingen.

Gruß T

Das weiß man doch erst nachher. Mache es doch, es kostet wenig Mühe.

Nur noch mal zum Fall zurück.

Wer genau wird durch Rauchen in einer Wohnung oder auf dem zugehörigen Balkon gestört oder gefährdet ?
Und zwar mehr als hinnehmbar gestört oder gar gefährdet ?

Und es hat bereits Urteile gegeben, die einem extremen Starkraucher zu bestimmten Zeiten untersagt hat, etwa auf dem Balkon zu rauchen.
Er musste das Rauchen zeitlich begrenzen bzw. auf die geschlossene Wohnung beschränken.

MfG
duck313

Hallo!

Schädliches Passivrauchen ist ein untaugliches Argument. Oder hausen Vermieter und Mieter in einer gemeinsamen Wohnung?

Gruß
Wolfgang

Z.B. die Kinder des Rauchers… Und ähnlich wie man früher nicht an Unverheiratete vermieten durfte (gefährliche Kuppelei) nun halt nicht an Raucher mit Anhang (gefährliche kokelei)

Hi,

wenn der UP der Mieter ist: soll er sich mit Frau / Mitbewohner / Gästen einigen, dass in der Wohnung nicht geraucht wird
wenn der UP Vermieter ist: das kann er seinem Mieter nicht verbieten. Bei Besuchen in der Wohnung kann er sich erbitten, dass nicht geraucht wird, wenn er da ist.

die Franzi

Die gesetzliche Lage ist mir (und anscheinend dem UP) ja klar.

Es herrschte anscheinend ja Unverständnis, warum sich der UP (falls er der VM ist) in die Angelegenheiten des Mieters einmischen will. Ich habe nur einen möglichen Aspekt aufgezeigt.

Wenn Passivrauchen schädlich ist, wäre es denkbar, dass man unmündige Kinder in Zukunft davon unbedingt (und nicht nach Ermessen der Eltern) fernhalten muss. Vielleicht denkt der UP aber an ganz andere Gruppen Betroffener.

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