könnte mir jemand sagen, welche Grenzabmaße 50H7 hat? Im Tabellenbuch Metall steht „Nennmaßbereich über… bis mm“. Einmal 40…50 und 50…65.
In welchen Bereich fällt nun die 50 H7? In die mit 0,025mm Grenzabmaß oder 0,03mm Grenzabmaß? Und warum?
Dann zur Verdeutlichung noch das Nennmaß 50,1mm.
Ich würde mich über viele Antworten mit Erklärungen freuen.
könnte mir jemand sagen, welche Grenzabmaße 50H7 hat? Im
Tabellenbuch Metall steht „Nennmaßbereich über… bis mm“.
Einmal 40…50 und 50…65.
In welchen Bereich fällt nun die 50 H7? In die mit 0,025mm
Grenzabmaß oder 0,03mm Grenzabmaß? Und warum?
Dann zur Verdeutlichung noch das Nennmaß 50,1mm.
50,1 mm fällt wohl in den Bereich „über 50 bis 65 mm“. Damit wäre der zulässige Bereich für das Maß 50,1 H7: 50,100 mm bis 50,130 mm (bitte die Nachkommastellen beachten, also auf den 0,001 mm genau fertigen!!)
50,1 mm fällt wohl in den Bereich „über 50 bis 65 mm“. Damit
wäre der zulässige Bereich für das Maß 50,1 H7: 50,100 mm bis
50,130 mm (bitte die Nachkommastellen beachten, also auf den
0,001 mm genau fertigen!!)
Gruß Axel
Hallo Axel,
danke für deine Antwort.
Also das Nennmaß 50,1mm fällt dann in den Bereich 50…65mm.
Wie sieht es nun mit dem Nennmaß 50mm aus?
könnte mir jemand sagen, welche Grenzabmaße 50H7 hat? Im
Tabellenbuch Metall steht „Nennmaßbereich über… bis mm“.
Einmal 40…50 und 50…65.
In welchen Bereich fällt nun die 50 H7? In die mit 0,025mm
Grenzabmaß oder 0,03mm Grenzabmaß? Und warum?
Dann zur Verdeutlichung noch das Nennmaß 50,1mm.
Ganz einfach
Zuerst einmal, wenn du dir „nicht sicher bist“ und einen solchen Grenzfall hast (denn lieben Lehrer auf der Berufsschule), dann benutze das „Genauere“. Kann ja nie verkehrt sein.
Nun zu deinem Problem, den Maßbereich von 40 … 50 ist in dem Tabellenbuch „Metall“ nicht ganz richtig dargestellt, das müsste folgender maßen aussehen > 40 - 50 (richtige Darstellungen z.B. im Roloff/Matek). Das ließt sich dann so „alle Maße die größer wie 40 und 50 nicht überschreiten, dann …“.
-> +0 +25 bei 50 H7
-> +0 +30 bei 50,1 H7
-> +0 +30 bei 50,00000001 H7
Doch Vorsicht! Dies bezieht sich dabei auf die Maße in einer Zeichnung und nicht das wirkliche Fertigmaß. Da eine 50 H7 in der Regel immer über 50 mm ist z.B. 50,001 mm
50,1 mm fällt wohl in den Bereich „über 50 bis 65 mm“. Damit
wäre der zulässige Bereich für das Maß 50,1 H7: 50,100 mm bis
50,130 mm
Stimmt, super
Wo hast du denn das her ?
50H7 darf zwischen 50,00 und 50,025 sein.
50,1H7 darf zwischen 50,00 und 50,03 sein
Aufpassen was du schreibst, hier sind zwei Werte von dir falsch abgetippt worden.
50,100 mm und 50,130 mm musss es heisen !
(bitte die Nachkommastellen beachten, also auf den
0,001 mm genau fertigen!!)
muhahaha
Wieso antwortest so blöd auf Fragen, die du anscheinend selber nicht verstehst. Es gäbe dafür einen Ausdruck, denn ich lieber hier nicht erwähnen möchte, dennoch …
Das würde ich gerne mal sehen, wie du unter
Werkstattbedingungen die tausendstel herausmessen willst.
Wieso nicht, du schreibst ja selber „unter Werkstattbedingungen“. Das heißt laut DIN ISO …, ist hoffentlich auch deine Firma zertifiziert, das eine Werkstatt im Maschinenbau immer auf einer konstanten Temperatur öhm, das müsstest du besser wissen, gehalten werden muss. Wenn du nun noch einen Feinzeiger auf deiner Drehbank hast, dann stellt das kein großes Problem dar. Oder, …
Ach ja, als antwort kannst du schreiben was du möchtest, ich werde darauf bestimmt nicht mehr antworten.
Ach ja, als antwort kannst du schreiben was du möchtest, ich
werde darauf bestimmt nicht mehr antworten.
Na komm. Ist auch eine verdammt theoretische Frage.
Nur um das System Einheitsbohrung aufrecht zu halten 50,1 H7 ???
In der Praxis würde das wohl auf eine 50 D8 rauslaufen.
Gruß
Peter
Also das Nennmaß 50,1mm fällt dann in den Bereich 50…65mm.
Wie sieht es nun mit dem Nennmaß 50mm aus?
Thomas hat ja schon die richtige Antwort geschrieben, trotzdem antworte ich dir trotzdem höflicherweise noch.
Im Tabellenbuch steht ja „Nennmaßbereich über… bis… mm“. Wenn wir den Bereich "„Nennmaßbereich über 50 bis 65 mm“ betrachten, dann fallen da alle Nennmaße hinein, die größer als 50 mm und kleiner oder gleich 65 mm sind. 50,1H7 fällt also in diesen Bereich, aber 50H7 nicht.
Sollte noch etwas unklar sein, dann kannst du dich gerne nochmal melden.
Na komm. Ist auch eine verdammt theoretische Frage.
Hast ja recht
Nur um das System Einheitsbohrung aufrecht zu halten 50,1 H7
???
Jeep, ein Durchmesser von 50,1 H7 ist in der Praxis „unwahrscheinlich“. Aber wieso verletzt man damit das System „Einheitsbohrung“? Ließ dir doch mal bitte die Bedeutung durch. Natürlich sollten nur Maße nach den Normreihen verwendet werden. Das ganze System sollte doch nur eine gewisse Einheit bilden und Meßwerkzeuge einsparen. Doch werden in der Praxis bei einem Durchmesser von > 50 noch Grenzdorne & Co. verwendet? Oder werden hier bereits flexiblere Meßinstrumente verwendet? In der Serienfertigung bestimmt, aber im Sondermaschinenenbau, wer weiss. Das liegt sowieso an der Firma.
In der Praxis würde das wohl auf eine 50 D8 rauslaufen.
Jein. Wenn du bei der Konstruktion einer Maschine das System Einheitsbohrung einhalten möchtest, dann würdest du mittels 50 D8 (währe Einheitswelle) das System verletzen. Doch man sollte dabei bedenken, dass das ganze extrem relativ ist.
Mißverständnis: eigentlich meinte ich das Gegenteil. Nur um das System Eb aufrechtzuerhalten 50,1 H7
Jein. Wenn du bei der Konstruktion einer Maschine das System
Einheitsbohrung einhalten möchtest, dann würdest du mittels 50
D8 (währe Einheitswelle) das System verletzen. Doch man sollte
dabei bedenken, dass das ganze extrem relativ ist.
Na ja, bei den meisten wellenartigen Teilen, so die als Kaufteil (Katalog) erworben werden, würde Dir gar nichts anderes übrigbleiben.
Da heutzutage solche Bohrungen wohl überwiegend cirkular gefräst werden verliert die Systematik - die ja eigentlich den Zweck hatte, den Aufwand an Meßzeugen und Reibahlen in Grenzen zu halten - wohl sowieso an Bedeutung.
Freundliche Grüße Peter.