Passus Arbeitszeugnis ok?

Hallo liebe Experten (m/w),

ein Bekannter von mir hat folgendes in seinem Arbeitszeugnis stehen und möchte gerne wissen, ob sich hinter den netten Formulierungen doch etwas Negatives versteckt. Das Wälzen einschlägiger Literatur hat ihn nicht weitergebracht. Vielleicht könnt ihr ja mal eure fachkundige Meinung dazu posten!? Es handelt sich um eine gehobene kaufmännische Position (mit BWL Studium als theoretischer Hintergrund).

Vielen Dank schon mal im voraus!
Gruß C.

"Blabla…

Er war für ein Gebiet eigenverantwortlich zuständig. Dabei hat er mit hohem Einsatz die Betreuung unserer Niederlassungen gepflegt. Zu seinem Wirkungs- und Verantwortungsbereich gehörten folgende Aufgaben:

[stichpunktartige Aufzählung der Aufgaben]

Wir lernten Herrn XY als einen engagierten, aufgeschlossenen Mitarbeiter kennen, der seine Tätigkeit mit vollem Einsatz erfolgreich ausführte. Herr XY hat eine umfassende Berufserfahrung und beherrscht sein Arbeitsbereich. Er ist ein leistungsfähiger, zuverlässiger Mitarbeiter, der seine Aufgaben stets gut erledigte.

Herr XY erfüllte seine Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Er war uns ein wertvoller Mitarbeiter. Er wurde von Vorgesetzen und Kollegen als fleißiger und freundlicher Mitarbeiter geschätzt…"

Exakt! Blabla…

  1. http://www.wer-weiss-was.de/app/board/topic_info/63
  2. FAQ:2027
  1. http://www.wer-weiss-was.de/app/board/topic_info/63
  2. FAQ:2027

Super Evil Princess! Phänomänal hilfreich. Wenn ich das richtig verstehe, soll hier nicht ein Arbeitszeugnis in seiner Gesamtheit beurteilt werden, sondern ob sich hinter den beschriebenen Textstellen eine Negative Bedeutung verbirgt. Was ändert wohl der Text „Herr XYZ trat am 15.04.2006 in unser Unternehmen ein und war bis zum heutigen Tage als Schlaumeier beschäftigt“?

IMHO: Solche kompetenten Kommentare machen WER-WEISS-WAS nur zu einem Board was viele nicht mehr als Fragesteller nutzen, weil sie statt qualifizierter Antworten so 'nen -ichlassesmal- zu lesen bekommen.
Vielen Dank, hoffen wir mal dass du nun mit Datumsangabe ein hilfreiches Posting gibst.

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soll hier nicht ein Arbeitszeugnis in seiner
Gesamtheit beurteilt werden, sondern ob sich hinter den
beschriebenen Textstellen eine Negative Bedeutung verbirgt.

Und genau DAS ist nicht möglich, ohne den Kontext zu kennen! Bzw. schon: die Bewertung liegt irgendwo zwischen einer 1 und einer 6.

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Sehr witzig…
doch, man kann Zeungnispassagen auch ohne Kontext bewerten, oder bedarf es etwa dieser Angaben wenn in einem Zeugnis zu lesen ist „…er bemühte sich den Anforderungen gerecht zu werden…“, „…während er Verständnis für seine Aufgaben hatte“, „die Anforderungen an sich kannte“, „sich neuen Situationen meist ohne Schwierigkeiten anpasste“ und „gegenüber Kollegen, Untergebenen, Vorgesetzten und Kunden ein ordnungsgemäßes Verhalten zeigte“? :wink:

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Genau darum geht’s!

Wenn ich das richtig verstehe, soll hier nicht ein Arbeitszeugnis in seiner Gesamtheit beurteilt werden, sondern ob sich hinter den beschriebenen Textstellen eine Negative Bedeutung verbirgt.

Ja, und weil das ohne den Kontext nicht schlüssig belegbar ist, darum braucht man den.
Denn je nach Kontext kann der gleiche Satz als Sarkasmus („das meinen wir nicht ernsthaft so“), als Andeutung („wir schreiben mit Absicht die Stellenbezeichnung in Hochkommata, weil der Mensch das nicht wirklich gemacht hat“) oder gar als Antithese (Stellentitel passt nicht zur Stellenbeschreibung -> der Typ ist unqualifiziert) ausgelegt werden.

IMHO: Solche kompetenten Kommentare machen WER-WEISS-WAS nur zu einem Board was viele nicht mehr als Fragesteller nutzen, weil sie statt qualifizierter Antworten so 'nen -ichlassesmal- zu lesen bekommen.

Das gilt genau für Dich!

Gruß,
Michael

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Nicht immer…

doch, man kann Zeungnispassagen auch ohne Kontext bewerten, oder bedarf es etwa dieser Angaben wenn in einem Zeugnis zu lesen ist …

Nein, man braucht das komplette Zeugnis tatsächlich nicht immer, sondern nur, wenn man eine fundierte Aussage treffen muß.

Wenn man Kaffeesatz lesen oder russisches Roulette spielen möchte, reichen auch Fetzen und Ausschnitte.

Gruß,
Michael

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Voll OK!

Er war für ein Gebiet eigenverantwortlich zuständig. Dabei hat
er mit hohem Einsatz die Betreuung unserer Niederlassungen
gepflegt. Zu seinem Wirkungs- und Verantwortungsbereich
gehörten folgende Aufgaben:

  • Raustragen von Müll
  • Aufwischen der Toiletten
  • Neue Klopapierrollen einlegen

Jo, wenn der Typ am Bahnhofsklo noch einen Hilfsarbeiter braucht, sollte hinhauen. Im Management bei Daimler wird’s damit aber nichts.

Gruß,
Michael

Es sing ganz bewußt diese Angaben weggelassen worden (Daten Ein-/Austritt haben nichts mit der Wertigkeit eines AZ zu tun!), da der Bekannte oder eher „der Betroffene“ sich durch seine Kündigung den Unmut des ehemaligen Brötchengebers zugezogen hat. Es steht zu befürchten, dass Vertreter des Unternehmen, evt. auch die Personalreferentin selbst (die als Abteilungsfremde das AZ ausgestellt hat), ebenfalls in diesem Forum aktiv sind, daher die besonderen Bemühungen, keine Rückschlüsse auf besagten Bekannten zuzulassen. Das könnte durch diese, völlig überflüssige Welle, selbstredend gründlich in die Hose gegangen sein, ohne dass wir auch nur einen Schritt weiter in der Beurteilung sind!

Es sollten sich die w-w-w Nutzer (aller Bretter!) mehr auf die grundlegende Idee besinnen (wer was weiß, antwortet, wer nichts weiß konsumiert nur oder stellt fragen um auch zu den wissenden zu gehören, als sich hier in bürokratischen FAQ-Verweisen auszuleben).
Sicherlich mag der Hinweis auf die FAQs sinnvoll sein, man kann aber trotzdem von entsprechenden Experten erwarten, auch ohne die Daten der Firmenzugehörigkeit eine Einschätzung zu geben, oder alternativ doch besser die Tastatur ruhen zu lassen. Denn wer nur DAS als Antworten erhält, überlegt sich ob er nicht künftig in anderen Foren seine Fragen stellt, wo Nutzer den Sinn der Anfrage ernst nehmen und ehrlich hilfsbereit sind indem sie ihr Fachwissen mit anderen teilen.
„…ohne die Daten der Firmenzugehörigkeit zu kennen, würde ich das AZ wie folgt sehen:…“ DAS wäre jetzt schön hier im Expertenforum endlich in Erfahrung zu bringen.
AZ: Die Schlußformel ist ganz banal, er verläßt das Unternehmen aus eigenem Wunsch zum xx.xx.2007. Es folgt der Satz, dass man ihm privat und beruflich alles Gute wünscht.

Nein, man braucht das komplette Zeugnis tatsächlich nicht
immer, sondern nur, wenn man eine fundierte Aussage treffen
muß.

Wenn man Kaffeesatz lesen oder russisches Roulette spielen
möchte, reichen auch Fetzen und Ausschnitte.

Gruß,
Michael

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Na, DAS ist doch mal 'ne Antwort!! :smile:
Es handelt sich um eine Funktion irgendwo zwischen Reinigung und Topmanagement…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ja, und weil das ohne den Kontext nicht schlüssig belegbar
ist, darum braucht man den.
Denn je nach Kontext kann der gleiche Satz als Sarkasmus („das
meinen wir nicht ernsthaft so“), als Andeutung („wir schreiben
mit Absicht die Stellenbezeichnung in Hochkommata, weil der
Mensch das nicht wirklich gemacht hat“) oder gar als Antithese
(Stellentitel passt nicht zur Stellenbeschreibung -> der
Typ ist unqualifiziert) ausgelegt werden.

Es gibt keinen weiteren Kontext. Die Aufgabenaufzählung paßt zur Position bzw. spiegelt die erledigten Aufgaben exakt wider, jedoch stark verkürzt. Aus dem ursprünglich akquirierten „stellvertrendenden Abteilungsleiter“ ist nur noch ein „Sachbearbeiter“ übrig, aber was soll man erwarten, wenn man das Unternehmen wegen des A’leiters verläßt und die GF hinter dem Leiter steht…

und warum…
Hallo

also entschuldige aber ich finde es wirklich traurig, dass du hier einen heiden Schwall voll Vorwürfe aufmachst, nur weil DU nicht in der Lage bist dich an die Regeln zu halten und auch nicht in der Lage dazu bist, die das Verfahren der AZ Bewertung zu überblicken.

Es gibt hier jede Menge Threads über AZ Bewertungen, wenn die Sache also „geheim“ bleiben soll, ja zum Kuckuck noch eins, warum hast du das komplette (!) AZ nicht zu einem der vertrauenswürdigen EXPERTEN, die sich in diesen Threads hervorgetan haben, per Mail bzw. Expertenanfrage geschickt?

Wenn es so geheim bleiben sollte, warum hast du das ganze in ein öffentliches (!) Forum gestellt? Das macht doch keinen Sinn.

lg
Kate

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Null Ahnung, aber gross herumtönen
Hallo,

ein AZ, insbesondere ein deutsches,
kann man nur als Ganzes beurteilen!

Ausschnitte sind nicht beurteilbar!

Was ändert wohl der Text „Herr XYZ trat am 15.04.2006 in unser
Unternehmen ein und war bis zum heutigen Tage als Schlaumeier
beschäftigt“?

Er könnte die Gesamtnote um ein, zwei, oder auch drei Schulnoten verschieben, Basta!
Wenn du daran auch nur geringe Zweifel hast, dann hast du grossen Lernbedarf.

Gruss,
TR

Hallo,

(…)

Sehr witzig…
doch, man kann Zeungnispassagen auch ohne Kontext bewerten,
oder bedarf es etwa dieser Angaben wenn in einem Zeugnis zu
lesen ist „…er bemühte sich den Anforderungen gerecht zu
werden…“, „…während er Verständnis für seine Aufgaben
hatte“, „die Anforderungen an sich kannte“, „sich neuen
Situationen meist ohne Schwierigkeiten anpasste“ und
„gegenüber Kollegen, Untergebenen, Vorgesetzten und Kunden ein
ordnungsgemäßes Verhalten zeigte“? :wink:

Deine Haltung ist in der Tat witzig.
Die negative Auslegung deiner Beispiele setzt nämlich voraus, dass es sich um einen erfahrenden Zeugnisschreiber handelt.
Jeder einzelne Satz deiner Beispiele für sich alleine genommen ist demnach nicht sinnvoll interprätierbar.

Gruss,
TR