Passus im Architektenvertrag

Hallo…

Mal angenommen, man schließt mit dem Architekten einen Vertrag ab, der einen Passus enthielte, der ungefähr so klingt:

„Der Architekt erhält das unwiderrufliche Recht das Haus innen und außen zu fotografieren.
Zusätzlich erklärt der Bauherr sich einverstanden, dass Architektur- und Fachzeitschriften über das fertig gestellte Haus berichten und
veröffentlichen dürfen.“

Falls man dich mit dem Architekten überwirft, könnte er trotzdem auf diesem Recht bestehen? Wie wäre es, wenn man ihm Hausverbot erteilte? Und wer würde den Zeitpunkt der Fotoaufnahmen bestimmen?

Wäre ein solcher Passus überhaupt generell rechtens und unanfechtbar?

Danke und liebe Sonntagsgrüße
Katja

Hallo…

„Der Architekt erhält das unwiderrufliche Recht das Haus innen
und außen zu fotografieren.
Zusätzlich erklärt der Bauherr sich einverstanden, dass
Architektur- und Fachzeitschriften über das fertig gestellte
Haus berichten und
veröffentlichen dürfen.“

Wir haben Vertragsfreiheit. Gehen wir mal davon aus, dass man Privatperson ist, dann hat man die Option, den Vertrag zu verhandeln, oder man schließt (so)nicht ab.

Außerdem ist doch die Antwort schon vorgegeben:
Unwiderruflich bedeutet: endgültig feststehend; so, dass es auf keinen Fall geändert wird. (Man wird es nicht „widerrufen“=rückgängig machen/zurücknehmen. Also „un-widerruflich“.)

Rumburak

Guten Morgen, Rumburak!

Ja, die Bedeutung des Wortes „Unwiderruflich“ ist mir schon bewusst, nur kann man ja alles in einen Vertrag schreiben, doch ob das dann auch unanfechtbar ist, ist ja ne andere Sache. Gibt ja ein paar Sachen, die man als sittenwidrig bezeichnen kann und ich dachte, vielleicht geht dieser Passus ja in diese Richtung. Daher die Nachfrage…

Liebe Grüße,
Katja

Guten Morgen,

Gibt ja ein paar Sachen, die man als sittenwidrig
bezeichnen kann und ich dachte, vielleicht geht dieser Passus
ja in diese Richtung. Daher die Nachfrage…

Nein, als sittenwidrig kann man das wohl nicht bezeichnen. Warum willst Du dem Architekten verwehren, sein Werk zu publizieren?
Wer reden kann, dem wird geholfen.
Entweder Du bist mit der Regelung einverstanden oder eben nicht. Im Falle von nicht, hast Du die Option den Vertrag nicht abzuschließen.

Rumburak