Folgender Passus steht im Mietvertrag:
Der Mieter hat Verstopfungen an Entwässerungsleitungen bis zum Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen.
Ist dieser Passus rechtens?
Es handelt sich hier um eine Dachgeschosswohnung. Auf dieser Etage befindet sich also keine andere Wohnung mehr.
Wenn das Rohr nun verstopft ist, kann es ja nur dieser Mieter sein.
Es steht ein Mieterwechsel an und der Vermieter möchte nun einen Miet-Vertrag nehmen, in dem dieser Passus steht.
Es gab nämlich schon öfters Probleme mit dem Vormieter, der öfters die Toilette verstopfte (mit diversen Hygieneartikeln…) und der Vermieter jedesmal die Kosten trug.
Das möchte er nun vermeiden, da ja offensichtlich nur der Mieter in der Dachgeschosswohnung die Toilette verstopfte.
Es kann ja nicht angehen, dass der Vermieter jedesmal die Rechnung zahlen muss.