Passus im Mietvertrag rechtens?

Folgender Passus steht im Mietvertrag:

Der Mieter hat Verstopfungen an Entwässerungsleitungen bis zum Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen.

Ist dieser Passus rechtens?

Es handelt sich hier um eine Dachgeschosswohnung. Auf dieser Etage befindet sich also keine andere Wohnung mehr.
Wenn das Rohr nun verstopft ist, kann es ja nur dieser Mieter sein.

Es steht ein Mieterwechsel an und der Vermieter möchte nun einen Miet-Vertrag nehmen, in dem dieser Passus steht.
Es gab nämlich schon öfters Probleme mit dem Vormieter, der öfters die Toilette verstopfte (mit diversen Hygieneartikeln…) und der Vermieter jedesmal die Kosten trug.
Das möchte er nun vermeiden, da ja offensichtlich nur der Mieter in der Dachgeschosswohnung die Toilette verstopfte.
Es kann ja nicht angehen, dass der Vermieter jedesmal die Rechnung zahlen muss.

Hallo,

das über der Dachgeschoßwohnung keine weitere Wohnung liegt,ist noch lange kein Beweis dafür,das von dieser Wohnung aus das Abwasserrohr verstopft worden ist.

Lediglich wenn nur in der DG-Wohnung eine Frau wohhen würden und sonst im ganzen Haus keine weitere Frau,wären zum B. Damenbinden ein Beweis für den Verursacher.

das über der Dachgeschoßwohnung keine weitere Wohnung
liegt,ist noch lange kein Beweis dafür,das von dieser Wohnung
aus das Abwasserrohr verstopft worden ist.

Lediglich wenn nur in der DG-Wohnung eine Frau wohhen würden
und sonst im ganzen Haus keine weitere Frau,wären zum B.
Damenbinden ein Beweis für den Verursacher.

ah so. damenbinden steigen also im rohr auf?

für eine verstopfung hat der verursacher aufzukommen. ganz unabhängig von einer klausel im mietvertrag (die sowieso ungültig wäre, weil zu unbestimmt). wenn der vermieter dem mieter nachweisen kann, dass er der schuldige ist (weil er der einzige benutzer dieses rohrabschnitts ist) findet sich der verusacher aber sowas von schnell…

[Team: editiert]

Morgen,
Stimmt der Verursacher muss Zahlen. Da laut Fragesteller es scho öfters zu ner Verstopfung gekommen ist frage ich mich aber, ob die Rohrleitung richtig verlegt ist.

cu Naseweis

Es gibt die möglichkeit einer Kleinreparaturklausel (oder auch „Bagatellschadensklausel“ genannt), nach der ein Mieter an Reparaturkosten beteiligt werden kann, danach solle man sich mal genauer erkundigen, das könnte evtl. Hilfreich sein. Googelt mal.

Es gibt die möglichkeit einer Kleinreparaturklausel (oder auch
„Bagatellschadensklausel“ genannt), nach der ein Mieter an
Reparaturkosten beteiligt werden kann, danach solle man sich
mal genauer erkundigen, das könnte evtl. Hilfreich sein.

nicht hilfreich. hier geht es um einen verursachten schaden. den zahlt der verursacher, wenn ermittelbar - und das ist offensichtlich der fall.

zudem kommt eine kleinreparatur nur in frage, wenn der mieter auch zugriff auf den jeweiligen gegenstand hat. das ist bei einer rohrleitung in der wand nicht der fall.

und schließlich stellt sich noch die frage, warum der vermieter die (eng begrenzte) gesamtsumme der kleinreparaturen anknabbern sollte, wenn er das gar nicht muss - um bei einer echten kleinreparatur dann auf den kosten sitzen zu bleiben.

Googelt mal.

a) hättest du besser selber erst mal gemacht
b) blöder tip in einem forum, das zur beantwortung von fragen dient.

Hallo,

Folgender Passus steht im Mietvertrag:

Der Mieter hat Verstopfungen an Entwässerungsleitungen bis zum
Hauptrohr auf seine Kosten zu beseitigen.

Was versteht der Vermieter unter Hauptrohr ? und wo befindet sich dieses ?

Man sollte solch einen Mietvertrag nicht unterschreiben.

Gruß Merger

Man sollte solch einen Mietvertrag nicht unterschreiben.

warum nicht? diese klausel ist eh’ ungültig.

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Wieso ist dieser Passus unwirksam?

Wieso muss so eine Verstopfung bewiesen werden, wenn nur das Toiletten Rohr in dieser Dachwohung verstopft ist?

Bei der letzten Verstopfung waren Unmengen von Kondomen in dieser Toilette und der Mieter hat einfach behauptet, dass die nicht von ihm seien und der Vermieter hat wieder gezahlt.
Dieses Gebahren möchte der Vermieter nun bei einem Mieterwechsel verhindern, indem dieser Passus im Mietvertrag steht.

Man sollte solch einen Mietvertrag nicht unterschreiben.

warum nicht? diese klausel ist eh’ ungültig.

Wirklich ?
Welche Begründung hast Du dafür ?
Durch welche §§ wird deine Meinung bestätigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__538.html
Somit ist der Vermieter in der Beweispflicht.

vnA

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Wieso ist dieser Passus unwirksam?

wie schon oben genannt: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__538.html

Wieso muss so eine Verstopfung bewiesen werden, wenn nur das
Toiletten Rohr in dieser Dachwohung verstopft ist?

weil die verstopfung eben auch durch ganz normalen gebrauch auftreten könnte, wenn es zum beispiel falsch verlegt oder ganz einfach überaltert und innen rauh ist.

Bei der letzten Verstopfung waren Unmengen von Kondomen in
dieser Toilette und der Mieter hat einfach behauptet, dass die
nicht von ihm seien und der Vermieter hat wieder gezahlt.

selber schuld. der vermieter hätte sich an seinen anwalt wenden können und ggf. auch klagen. kondome haben in einer toilette nunmal nichts zu suchen.

Dieses Gebahren möchte der Vermieter nun bei einem
Mieterwechsel verhindern, indem dieser Passus im Mietvertrag
steht.

der nutzt aber ja nun gar nichts.
a) ungültig
b) überflüssig in fällen wie der mit den kondomen.
c) was würde der passus denn ändern, wenn der vermieter eh’ sein recht nicht durchsetzt?

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Hallo,

wie ich schon weiter oben ausführte,ist es in einem Mehrfamilienhaus nicht möglich,so ohne weiteres Möglich,eine Verstopfung gezielt auf einen Mieter zurückzuführen.

Desweiteren steht die Installation auch selber unter Verdacht…wurde sie fachgerecht ausgeführt ???

Denn wenn schon Kondome zur Verstopfung führen,hege ich da erhebliche Zweifel…das hört sich für mich nach Billig-Schrott an…
machewn wir mal ein 50er-Rohr da hin…das wird schon gehen…ist ja billig…

Hallo,

wie ich schon weiter oben ausführte,ist es in einem
Mehrfamilienhaus nicht möglich,so ohne weiteres Möglich,eine
Verstopfung gezielt auf einen Mieter zurückzuführen.

Wie kommst Du den auf solch eine Schnapsidee ?

Nehmen wir an, in der obersten Etage gibt es nur eine Wohnung und das Abflußrohr ist hier verstopft.

Willst Du mit deiner obigen fachmännischen Antwort behaupten,
dass die Kondome von den unteren Etagen in die obere Etage geschwemmt wurden ?

Gruß Merger

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In einem ordnungsgemäß dimensionierten und verlegten Rohr, führen Kondome nicht zu Verstopfungen. Als weitere Möglichkeit blieben noch Verkrustungen im Inneren des Rohres, die sich allerdings der Mieter auch nicht zuschreiben lassen muss.

vnA

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In einem ordnungsgemäß dimensionierten und verlegten Rohr,
führen Kondome nicht zu Verstopfungen.

Waren es wirklich nur Kondome ?
Wer den Abfluss als Abfalleimer benutzt, wirft bestimmt auch noch andere Sachen rein.

Das hier ist ein Rechtsbrett und kein Wunschkonzert.

vnA

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Das hier ist ein Rechtsbrett und kein Wunschkonzert.

vnA

Ach, das ist dir auch schon aufgefallen ?

Dafür bekommst Du von mir sogar ein Sternchen.

Hätte nie geglaubt, dass ich das noch erleben darf.

Ich gebe auf vor so viel Sinnfreiheit.

vnA

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