Passus in Hausrat-Versicherung

Hallo!
„Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden … sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrags nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.“

Wie ist dieser Passus zu verstehen? Wird verlangt, dass der Versicherungsnehmer jede neue Anschaffung meldet?

Gruß,
Eva

Hallo,

„Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten
oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter
ersetzt werden … sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrags
nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer
ersetzte Sachen.“

hier geht es um vom Vermieter eingebrachte Dinge, wie z. B. ein extra für die Wohnung angepasste Einbauküche oder z. B. Einbauschränke, für die der Eigentümer die Gefahr trägt.

Für diese Gegenstände ist dann nicht Deine Hausratversicherung zuständig, sondern der Vermieter selbst.

Viele Grüße

Andreas

Hallo!
Danke Dir!

Gruß,
Eva