Hallo!
„Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter ersetzt werden … sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrags nicht versichert. Das gleiche gilt für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen.“
Wie ist dieser Passus zu verstehen? Wird verlangt, dass der Versicherungsnehmer jede neue Anschaffung meldet?
Gruß,
Eva