Passverwehrende Massnahmen

Hallo zusammen,
A lebt seit 5 Jahren in den Philippinen.
Wegen einer noch nicht bezahlten Geldstrafe wegen Trunkenheit in Straßenverkehr (kein Unfall- Routinekontrolle) zu der A in Deutschland vor 4 Jahren in Abwesenheit verurteilt wurde, hat man A an der der deutschen Botschaft in Manila keinen 10Jahre gültigen Reisepass ausgestellt.
Sondern lediglich einen ein Jahr gültigen Reisepass. Da wegen der offenen Geldstrafe Passeinschränkende Maßnahmen zu ergreifen seien.
Nun benötigt A nach Ablauf dieses Jahres natürlich wieder einen Pass und die Botschaft teilt A nun mit, dass die Staatsanwaltschaft nun „Passverwehrende“ Maßnahmen beantragt hätte - und A diese Geldstrafe zu zahlen hätte, und man A nun auch keinen ein Jahres Reisepass mehr ausstellen könnte.
Kann mir jemand sagen ob das juristisch gesehen korrekt ist?
Bin für jeden Tipp & Rat dankbar.
Christoph Schwab
Philipppinen

Hallo,
siehe § 7 Absatz 1, Ziff. 2 Paßgesetz (PaßG). Das beantwortet Deine Frage.
Dachsgruß

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Hallo,
siehe § 7 Absatz 1, Ziff. 2 Paßgesetz (PaßG). Das beantwortet
Deine Frage.
Dachsgruß

Ja , da steht :smiley:er Paß ist zu versagen, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, daß der Paßbewerber sich einer Strafverfolgung oder Strafvollstreckung oder der Anordnung oder der Vollstreckung einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung, die im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn schweben, entziehen will;

da steht aber auch :

Von der Paßversagung ist abzusehen, wenn sie unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn es genügt, den Geltungsbereich oder die Gültigkeitsdauer des Passes zu beschränken.

1.700 Euro ist die Hoehe der Geldstrafe/angef. Kosten die naechstes Jahr verjaehrt waehre

Ich würde es für verhältnismäßig halten :wink: Zahle einfach Deine Strafe und gut…

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Hallo Christoph!

1.700 Euro ist die Hoehe der Geldstrafe/angef. Kosten die
naechstes Jahr verjaehrt waehre

Bist Du hinsichtlich der Verjährung sicher? Ich könnte mir gut vorstellen, daß Maßnahmen zur Vollstreckung/Einbringung der Forderung die Verjährung hemmen/unterbrechen.

Gruß
Wolfgang

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Hallo!

1.700 Euro ist die Hoehe der Geldstrafe/angef. Kosten die
naechstes Jahr verjaehrt waehre

Bist Du hinsichtlich der Verjährung sicher? Ich könnte mir gut
vorstellen, daß Maßnahmen zur Vollstreckung/Einbringung der
Forderung die Verjährung hemmen/unterbrechen.

Im Strafrecht gilt, dass Geldstrafen bis 30 TS drei Jahre lang, Geldstrafen über 30 TS fünf Jahre lang vollstreckt werden können, § 79 StGB, und dass die Vollstreckungsverjährung noch einmal um die hälfte verlängert werden kann, wenn sich der Verurteilte in einem Gebiet aufhält, aus dem keine Auslieferung erfolgen kann, § 79 b StGB.

Gruß,

Florian.

Hallo,

1.700 Euro ist die Hoehe der Geldstrafe/angef. Kosten die
naechstes Jahr verjaehrt waehre

Gerade angesichts der Verjährungsmöglichkeit sieht die
Behörde die Maßnahme wohl als angemessen an -
es wäre dann ja keine Passverwehrung auf ewig.

Gruß
Elke

PS: 'Mit welcher Begründung verweigerst du (nicht rechtlich,
vor dir selbst) die Zahlung? Musst du nicht hier beantworten.

Richtig so
Hallo,

nur nochmals zu meinem Verständnis:

A ist in der BRD zu einer Geldstrafe verknackt worden und mokiert sich nun, dass die BRD ihm keinen dauerhaften Reisepass ausstellt ? Mal ehrlich: Kannst das gar nicht nachvollziehen ?

Wie wäre es denn damit, die Geldstrafe zu zahlen ? Ansonsten fände ich es persönlich fair, dir überhaupt keinen deutschen Pass mehr auszustellen bevor du nicht deine Schulden bei der BRD, also auch bei mir, der sich, im Gegensatz zu dir noch als Teil des deutschen Staates fühlt, beglichen hast. Du kannst ja in den Philippinen Asyl beantragen. Ich würde aber vorher mal nachfragen, wie die Regierung der Philippinen mit Leuten umgeht, die Geldstrafen nicht bezahlen…

Gruß

S.J.

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Hallo,

nur nochmals zu meinem Verständnis:

A ist in der BRD zu einer Geldstrafe verknackt worden und
mokiert sich nun, dass die BRD ihm keinen dauerhaften
Reisepass ausstellt ? Mal ehrlich: Kannst das gar nicht
nachvollziehen ?

Wie wäre es denn damit, die Geldstrafe zu zahlen ? Ansonsten
fände ich es persönlich fair, dir überhaupt keinen deutschen
Pass mehr auszustellen bevor du nicht deine Schulden bei der
BRD, also auch bei mir, der sich, im Gegensatz zu dir noch als
Teil des deutschen Staates fühlt, beglichen hast. Du kannst ja
in den Philippinen Asyl beantragen. Ich würde aber
vorher mal nachfragen, wie die Regierung der
Philippinen mit Leuten umgeht, die Geldstrafen nicht
bezahlen…

Gruß

S.J.

Zur Richtigstellung :

A ist in Abwesenheit rechtskraeftig verurteilt, nicht „verknackt“ worden

A ist nicht auf der Flucht, lebt einfacher nur lieber unter Palmen

A ist Elektroniker und hat einen netten Job bei einem deutschen Konzern, und hat daher keine Asylantragsabsichten

A mokiert sich nicht, sondern fragt in diesem Forum nach juristischem Rat

A hat sicherlich schon mehr Steuern in D bezahlt als Steve Jobs :smile:

PS Es gibt es in den Philippinen keine Strafe fuer Trunkenheit im Strassenverkehr.

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Ich denke ich werde morgen telefonisch der StA den Vorschlag der Ratenzahlung machen. Sechs Raten mit rund 300Euro. Ich poste dann hier was herauskam.
Danke fuer Eure Tipps, es ging mir ja nicht um die 1.700Euro, mir geht es darum das ich mit einer praktisch verjaehrten Geldbusse erpresst werden kann.
Und das passt mir eben nicht. Vielleicht ist das auch der Grund das ich mich entschlossen habe kein Eis mehr im Winter zu kratzen …

1.700 Euro ist die Hoehe der Geldstrafe/angef. Kosten die
naechstes Jahr verjaehrt waehre

Gerade angesichts der Verjährungsmöglichkeit sieht die
Behörde die Maßnahme wohl als angemessen an -
es wäre dann ja keine Passverwehrung auf ewig.

Gruß
Elke

PS: 'Mit welcher Begründung verweigerst du (nicht rechtlich,
vor dir selbst) die Zahlung? Musst du nicht hier beantworten.

Hallo Elke ,
Sicher waehre die Passverwehrung nicht ewig, aber lange genug das A sein Job verliert ( A ist Servicetechniker viel im Flieger ),
und sich nach philippinischem Recht strafbar macht. A’s hiesiges Aufenthalts und Arbeitsvisum gilt nur in Verbindung mit gueltigen dt. reisedokumenten ( soweit ich Informiert bin ).

zu deinem PS :
a; wusste A das die ganze Zeit gar nicht,
wurde A erst bei Passantragabgabe an der Botschaft gesagt.
b; A ist gerade nicht sehr fluessig,
c; hat A schon so viel Geld in D fuer alles moegliche bezahlt

schoenen sonntag nach Deutschland :smile:

b; A ist gerade nicht sehr fluessig,

Ob A juristische Möglichkeiten hätte, die Ausstellung des Reisepasses trotz des Antrags auf passverwehrende Möglichkeiten zu erzwingen, weiss ich nicht. A könnte sich aber mit der zuständigen Staatsanwaltschaft schnellstmöglich in Verbindung setzen, seine derzeitige finanzielle Situation darstellen, dabei aber seine grundsätzliche Zahlungsbereitschaft deutlich (z. B. durch Überweisung eines ersten möglichst hohen Abschlags) zu erkennen geben und um Rücknahme des Antrags bitten. Oder eine Sicherheitsleistung erbringen oder einen Kredit aufnehmen…

c; hat A schon so viel Geld in D fuer alles moegliche bezahlt

Das hab ich im Supermarkt gestern auch vorgebracht: „Am Montag habe ich meine Einkäufe bezahlt, am Mittwoch sogar noch mehr, und heute wollt ihr schon wieder Geld? Nix, heute nehme ich die Ware ohne Bezahlung mit!“. Haben die mir doch glatt Hausverbot erteilt!

Die Welt ist ungerecht
Schorsch

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Danke fuer Eure Tipps, es ging mir ja nicht um die 1.700Euro,
mir geht es darum das ich mit einer praktisch verjaehrten
Geldbusse erpresst werden kann.

Hattest du nicht vorhin erst geschrieben, dass die Geldbuße erst im kommenden Jahr verjährt ist? Oder bist du einer von denen, die es ruhig hinnehmen, dass ihr Arbeitgeber sie jeden Monat um ein paar hundert Euro prellt mit der Begründung, praktisch sei die Lohnzahlung ja erfolgt, da müssest du jetzt nicht gleich kleinlich werden?

Ich fürchte dass, wenn du gegenüber der StA ähnlich argumentierst, diese einer Ratenzahlung kaum zustimmen wird.

Die Welt ist sehr ungerecht
Schorsch

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Schorsch, Du weisst wie A das meint mit dem genug bezahlt haben :smile:
A wird den staatsanwalt morgen anrufen

Moin moin,

nur mal ein paar Fragen und Anmerkungen am Rande:

Zur Richtigstellung :

A ist in Abwesenheit rechtskraeftig verurteilt, nicht
„verknackt“ worden

umgangssprachlich ist das gleichlautend; allerdings muss dem ganzen ja was voraus gegangen sein, also Angehalten von der Polizei, Blutprobe u.ä.; warum glaubt A, dass das keine Folgen hat.

A ist nicht auf der Flucht, lebt einfacher nur lieber unter
Palmen

geschenkt, nur wozu dann der deutsche Pass, wenn es doch hier (ausser im Bodensee) keine Palmen gibt.

A ist Elektroniker und hat einen netten Job bei einem
deutschen Konzern, und hat daher keine Asylantragsabsichten

warum nicht? Stellen deutsche Firmen nur deutsche Mitarbeiter ein?

A mokiert sich nicht, sondern fragt in diesem Forum nach
juristischem Rat

Den Du bekommen hast.

A hat sicherlich schon mehr Steuern in D bezahlt als Steve
Jobs :smile:

Steve Jobs will auch keinen deutschen Pass und hat meines Wissens auch keine Strafen wegen Trunkenheit am Steuer hier offen.

PS Es gibt es in den Philippinen keine Strafe fuer Trunkenheit
im Strassenverkehr.

Entweder haben Philippinos eine sehr gute Selbstdisziplin oder weniger Autos, aber Sinn macht die Bestrafung wegen Alkohols auf deutschen Straßen absolut. Sonst könnte man sich Samstags ab 19 Uhr nicht mehr auf die Straße wagen.

Musst nicht drauf antworten. Aber die Antwort, dass Du keine Strafe zahlen musst, weil Du schon Steuern gezahlt hast, ist schon goldig. Warum hast Du von der Strafe eigentlich keine Kenntnis erfahren? Gibt es keine Kontaktadresse oder ähnliches?
Gruß

Alex

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Hallo Alex,
A hatte ( und hat ) in den Philippinen einen festen Wohnsitz der der dt. Botschaft zu jedem Zeitpunkt bekannt war. Von der Verurteilung in Abwesenheit erfuhr A erst bei Beantragung des neuen Passes.
A benoetigt gueltige dt. Ausweispapiere nur aus einem Grund :
Ohne diese kann er keine Aufenthalts und Arbeitsgenehmigung in den Philippinen erlangen.
Mit dem fahren mit Alkohol hast du freilich recht. Ich wollte Herrn Jobs damit nur verdeutlichen das in anderen Staaten Dinge nicht immer ganz so genau genommen werden wie in Deutschland. Was Vor- aber auch Nachteile hat

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mir geht es darum das ich mit einer praktisch verjaehrten
Geldbusse erpresst werden kann.

Schon blöd wenn es sich doch mal um einen Staatsanwalt handelt, der ein Mittel findet, auch einem Schuldner Druck zu machen, dem er keinen Gerichtsvollzieher vorbeischicken kann.

Gruss Ivo

ja, dumm gelaufen, waehre mein Pass 2 Jahre spaeter abgelaufen …
wahrscheinlich waehre nix passiert.
ich zahl die sache und fertig

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werde zahlen
Habe mich mit der Staatsanwaeltin unterhalten, werde in 6 Raten die Strafe abzahlen, und zwischendurch gibt es eben nur wieder einen Ein-Jahres-Reise-Pass

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Habe mich mit der Staatsanwaeltin unterhalten, werde in 6
Raten die Strafe abzahlen, und zwischendurch gibt es eben nur
wieder einen Ein-Jahres-Reise-Pass

Danke für die Info. Hat mich interessiert.

Gruss
Schorsch