passwörter verlangen?

Hallo!

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass seine Mitarbeiter die Passwörter für ihre Accounts hinterlegen, damit er an Arbeitsdateien herankommen kann?

Danke!

Hallo,

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass seine Mitarbeiter die
Passwörter für ihre Accounts hinterlegen, damit er an
Arbeitsdateien herankommen kann?

warum nicht? Es ist das Interesse des Arbeitgebers, unbefugten Zugriff zu verhindern, daher die Paßwortgeschichte. Der Zugriff des Arbeitgebers kann aber nicht unbefugt sein, insofern hat er natürlich jedes Recht der Welt, zu verlangen, daß er auf seine Daten zugreifen kann und Privatkram hat auf einem Dienstrechner ja nichts verloren, nicht wahr? :wink:

Gruß,
Christian

Hi Christian,

einfacher wäre es da aber wohl, wenn der Chef einfach das Recht erhält auf die entsprechenden Dateien zuzugreifen. Deswegen würde ich als Admin schon etwas erstaunt gucken, wenn mein Chef plötzlich die Passwörter der Mitarbeiter haben wollte (dich ich zugegebenermaßen selbst nicht mal kenne). Dazu ist die Rechteverwaltung in den Netzwerken ja auch schließlich da…

Grüßle
Frank K.

Hallo,

einfacher wäre es da aber wohl, wenn der Chef einfach das
Recht erhält auf die entsprechenden Dateien zuzugreifen.

es ging ja nicht um die Sinnfrage, sondern darum, ob das rechtlich in Ordnung ist. Technisch gesehen würde ich die Sache auch anders angehen :wink:

Gruß,
Christian

Hallo!

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass seine Mitarbeiter die
Passwörter für ihre Accounts hinterlegen, damit er an
Arbeitsdateien herankommen kann?

Hallo.

Kommt drauf an. Das betriebliche Interesse daran ist sicherlich nicht uninteressant. Zudem ist die Frage, auf welche Informationen der AG hierdurch zugreifen kann und insbesondere, im Falle, daß er damit Privatkorrespondenz abrufen kann, ob die private Nutzung untersagt ist.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass seine Mitarbeiter die
Passwörter für ihre Accounts hinterlegen, damit er an
Arbeitsdateien herankommen kann?

warum nicht? Es ist das Interesse des Arbeitgebers, unbefugten
Zugriff zu verhindern, daher die Paßwortgeschichte. Der
Zugriff des Arbeitgebers kann aber nicht unbefugt sein,
insofern hat er natürlich jedes Recht der Welt, zu verlangen,
daß er auf seine Daten zugreifen kann und Privatkram hat auf
einem Dienstrechner ja nichts verloren, nicht wahr? :wink:

Soo einfach ist ja wohl doch nicht. Natürlich hat der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse, aber Datenschutz gibts auch noch …

Ganz einfaches Beispiel: Meiner Meinung nach macht ein Kollege seinen Job nicht richtig, und ich muß das ausbaden. Irgendwann platzt mir der Kragen und ich möchte per mail dieses Problem eskalieren. Jetzt schreibe ich erst einmal einen Entwurf - und lasse ihn zwei-drei Tage auf dem Rechner. Danach (die ganze Sache wieder etwas gelassener sehend) schreibe ich das ganze um, weil der erste Entwurf eben doch aus Wut entstand und eher ein persönlicher Angriff als eine sachliche Kritik war (übrigens kein gestellter Fall, sondern so in etwa selbst erlebt - die Kritik war berechtigt und hat auch was gebracht).
Was wäre, wenn die erste Fassung jemand gelesen hätte?!

Zweiter Fall: Firmenlaptop, es ist erwünscht, daß die Mitarbeiter auch von zu Hause arbeiten können. Infrastruktur ist sowohl für direkte Einwahl als auch über VPN/IPSEC-getunnelte Verbindungen vorhanden. Nun muß aber die Konfiguration des Laptops an das (private) Netz zu Hause angepaßt werden (keine private Nutzung, nur Tunnelung). Greift hier noch das schutzwürdige Interesse des AG, diese Konfiguration zu kennen?

Eine Regelung, bei der Passworte verschlossen hinterlegt werden und bei Bedarf (längere Erkrankung z.B.) benutzt werden, dürfte IMHO rechtlich unbedenklich sein. Der Zugriff auf notwendige Daten im laufenden Betrieb läßt sich über Workflow-Tools o.ä. besser regeln. Eine ständige Überwachung (oder die Möglichkeit dazu) ist dagegen zumindest nicht unproblematisch, ganz abgesehen von den Folgen für das Betriebsklima.

Gruß
Ijon_Tichy

Hi,

Darf ein Arbeitgeber verlangen, dass seine Mitarbeiter die
Passwörter für ihre Accounts hinterlegen, damit er an
Arbeitsdateien herankommen kann?

Ich würde hier ein klares Nein sagen!
Sinn von Passwörtern ist doch u.a. auch, daß im Zweifel auch nachvollzogen werden kann, wer was getan hat (mail gelesen/abgeschickt, Datei verändert/angelegt ect.). Wenn nun die Identifizierung des Einloggenden nicht mehr zweifelsfrei möglich ist (weil eben die Passwöter hinterlegt wurden), können schnell Probleme auftauchen (bis hin zu kriminellen Handlungen).
Es ist für einen Arbeitgeber kein Problem, den Zugriff auf Arbeitsdateien auf andere Weise sicherzustellen. Ich würde meine Bedenken hier deutlichst zum Ausdruck bringen (btw.: bei uns wäre ein solches Ansinnen schlicht undenkbar…)

Gruß Stefan