Hallo Experten,
angenommen, in einem kleinen Unternehmen (ohne Betriebsrat) habe jeder Mitarbeiter ein eigenes Kennwort, um sich an Windows anzumelden. Sämtliche wichtigen Daten, wie E-Mails, Dokumente und Arbeitsunterlagen seien auf einem gemeinsamen Netzlaufwerk gespeichert, so daß auf den einzelnen Arbeitsstationen keine relevanten Daten zu finden seien.
Die private Nutzung von PC und Internet sei - im geringen Rahmen natürlich - gestattet.
Nun sei es so, daß die GF plötzlich von jedem Mitarbeiter das Kennwort mitgeteilt bekommen will. Datenschutzrechtliche Bedenken des System-Administrators und der Mitarbeiter (da eben die private Nutzung gestattet ist und die PCs auch private Daten enthalten) seien beiseite gewischt worden mit gegenstandslosen Floskeln wie „Wenn Sie morgen gegen einen Baum fahren, kommt niemand mehr an Ihre Daten.“
Wie ist in diesem Fall die rechtliche Lage? Hat die Geschäftsführung das Recht, die Paßwörter zu erfahren - und damit die Möglichkeit die (genehmigten) privaten Daten der Mitarbeiter auszuspähen? Oder haben die Mitarbeiter das Recht auf ein geheimes Paßwort?
Gibt es hierzu Urteile?
Danke für Eure Hilfe & viele Grüße
Christian