Passworteinsicht bei Online-Portalbetreiber

Ein Internetnutzer stößt im Netz auf ein für ihn interessantes Portal und beschließt, sich dort anzumelden. Wie üblich, tut er dies mit Angabe seiner E-Mail-Adresse und vergibt später ein Passwort, um seinen Account zu schützen. Nach einer Weile möchte er sein Nutzerkonto dort wieder löschen - in den FAQ’s wird er hierfür gebeten, sich an den Support zu wenden. Einer der zahlreichen ehrenamtlichen Support-Mitarbeiter möchte natürlich den Grund für die Löschung wissen, es folgt kurzer Smalltalk, die Löschung wird durchgeführt.
Im internen Support-Forum des Betreibers wird für die Löschung ein Thread gespeichert, in dem u. a. folgende Angaben gespeichert sind:

-Nutzername
-E-Mail-Adresse
-IP-Adresse bei Anmeldung
-IP-Adresse bei Löschungsgesuch

  • PASSWORT

Ist es rechtens, Passwörter für Seitenbetreiber einsichtig zu machen?

Theoretisch könnte so - bei Usern, die bei der Passwortvergabe nicht sehr einfallsreich sind und überall das gleiche verwenden - jede x-beliebige Mailadresse gehackt, wahllos Sachen bei ebay bestellt oder unter falschem Namen Aussagen getätigt werden.

Für schnelle Hilfe wäre der Fragesteller sehr dankbar.

Hallo,

bei deutschen Portalbetreibern sollten spätestens seit dem 01.09.2009 (Änderung des BDSG, hier relevant: Die ergänzung der Anlage zu § 9 BDSG) keine Passwörter mehr im Klartext abgelegt sein. Die Klartextablage von Passörtern ist aus meiner Sicht ein Mangel in der Ziffer 3 (Zugriffskontrolle) der nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz.

Viele Grüße,

W.H.

Hallo,

vielen Dank für die rasche Beantwortung. Wie ist sich nun zu verhalten, wenn der Seitenbetreiber, auf diesen Sachverhalt angesprochen, antwortet: „…ist technisch nicht anders möglich…“?

Hallo,

eine Möglichkeit wäre es, sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde (die Adressen finden sich hier: http://www.bfdi.bund.de/cln_029/nn_531524/DE/Anschri…) zu wenden.

Viele Grüße,

W.H.