Passwortgeheimhaltung wegen Garantie

Hallo,

nehmen wir mal an, ein die Firma X hat dem Herrn Y den Wlan Router im Auftrag des Providers installiert. nun Wollte die Firma X dem Herrn Y aber das Routerpasswort nicht verraten, wegen einer angeblichen halbjährigen Garantie seinerseits. Und das diese Garantie verfallen würde wenn sich Herr Y in den Router einloggen würde. Nun ist das halbe Jahr vorbei und Herr Y hat sich per E-Mail an die Firma X gewendet mit der bitte, ihm das Passwort zu verraten. Allerdings bekommt Herr Y keine Antwort von der Firma X.

was würdet ihr Herrn Y raten?

was würdet ihr Herrn Y raten?

Ins Handbuch des Routers schauen. Sofern Defaultmäßig ein Passwort vorhanden ist, steht es drin. Schließlich muss man den Router ja konfigurieren können, da er sonst nutzlos ist.

Hallo,

… was dann nur greift, wenn der Router zurückgesetzt wird, wodurch man alles neu konfigurieren müsste, wozu nicht jeder lust hat, es sei denn der Techniker wäre ein Depp und hätte es nicht geändert …

Grüße

Hallo,

… was dann nur greift, wenn der Router zurückgesetzt wird,

Wieso zurücksetzen? Wenn ich den Router bekomme muss ich ja mindestens die Providerzugangsdaten eintragen.

… was dann nur greift, wenn der Router zurückgesetzt wird,

Wieso zurücksetzen? Wenn ich den Router bekomme muss ich ja
mindestens die Providerzugangsdaten eintragen.

Ermm… du verstehst da was nicht.

  1. Techniker kommt, installiert das Gerät, tippt die Zugangsdaten ein und vergibt ein Kennwort. Alternativ wird das Gerät auch gleich so fertig geschickt.
  2. Das Kennwort wird dem Kunde nicht genannt - mit der sehr fadenscheinigen Begründung, daß sonst die Garantie enden würde. IMHO ein Unding und das wäre für mich völlig inakzeptabel.
  3. Das Kennwort wird auch nach Ablauf der Garantie nicht genannt, denkbar wäre nun ein Reset des Routers, da dann wieder das Standardkennwort aus dem Handbuch gesetzt wird. Problem dabei: die Zugangsdaten etc. werden auch gelöscht, das Gerät muss also komplett neu konfiguriert werden.

QSC z.B. macht so einen Unsinn gerne mal bei Standleitungen, für mich ein Grund, den Laden zu meiden (und auch nicht zu empfehlen).

Hallo,

was würdet ihr Herrn Y raten?

Ich denke, er muss sich damit abfinden, einen passwortgeschützten Router erworben zu haben, dessen Passwort er nicht kennt. Die Bedingungen der Einrichtung sprechen für sich: Die Hardware wird vertragsgemäß so überlassen, wie sie der Techniker einrichtet. Woraus soll sich ein Anspruch ergeben, diesen ursprünglich (aller Wahrscheinlichkeit nach) vertragsgemäßen Zustand zu verändern, nur weil es der Y verständlicherweise gern so hätte? Anders wäre es, wenn der Techniker eigenmächtig ein Passwort vergeben hätte, obwohl ein softwareseitig voll zugänglicher Router vertragsgemäß gewesen wäre.

Grüße
Richard

Genau das was ich meinte. owt
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