Hallo
„Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat
ist“
woran machst Du fest, ob ein solches Programm zu diesem Zweck
geschrieben
wurde oder nicht? Geeignet ist es mit Sicherheit dafür.
Vielleicht wurde
es sogar genau dafür entwickelt.
Ich finde das - aus technischer Sicht und meinem laienhaften
Verständnis
dessen, was Juristen in Formulierungen interpretieren können
heraus - so
überhaupt nicht eindeutig.
Ich gebe zu, dass die Formulierung etwas unglücklich gewählt ist. Zugleich kann ich Dich aber beruhigen, wass Deine Befürchtung der juristischen Inerpretationsmöglichkeit angeht. Hier geltend sehr strenge Regeln.
Und die Norm bezieht sich tatsächlich eindeutig auf die Verwendung eines solchen Programmes zum Ausspähen fremder Daten. Wenn nunmehr auch noch zusätzlich gefordert wird, dass ein solches Programm zu diesem Zweck existieren muss, dann ist das eine Ungenauigkeit, die einzig zu lasten des Staates geht und nicht zu lasten des Verwenders, da letzterer nichts beweisen msus. Wer jedoch überhaupt nicht in der Absicht handelt, Straftaten nach § 202 a und b zu begehen (was ebenfalls nachgewiesen werden müsste), kommt nicht einmal zu diesem Problem.
Und ich bin auch kein IT-ler, aber ich weiß, dass die Ministerien bei der Gesetzgebung eng mit der jeweiligen Branche zusammenarbeiten. Insofern vermute ich jetzt sogar mal, dass es Kriterien gibt, ob ein solches Programm dem Zweck dient, gerade fremde Daten auszuspionieren. Es ist ja auch nicht so, dass das ein seltener Vorgang wäre.
Aber vielleicht kann sich ja hierzu mal jemand vom Fach äußern.
Gruß
Dea