Passwortknacken verboten?

Hallo!

Im Computer-Forum kam gerade die Diskussion auf, ob das Knacken von zB einer verschlüsselten Zip-Datei zum _eigenen_ Gebrauch verboten ist. Eigener Gebraucht heißt, dass man selber diese Datei erstellt und sie selber mit einem Passwort versehen hat, dieses aber leider vergessen hat.

Danke schonmal für eine Klärung!,
Gruß
Paul

hi,

also, wenn ich das recht verstehe, diskutiert ihr darüber, ob man in die eigene wohnung einbrechen darf, wenn man den schlüssel verloren hat.

warum könnt ihr euch diese frage nicht selbst beantworten? spricht irgendwas gegen den einsatz von intelligenz?

gruß
ann

also, wenn ich das recht verstehe, diskutiert ihr darüber, ob
man in die eigene wohnung einbrechen darf, wenn man den
schlüssel verloren hat.
warum könnt ihr euch diese frage nicht selbst beantworten?
spricht irgendwas gegen den einsatz von intelligenz?

Hallo Ann,
für den Einsatz von Intelligenz spricht, wenn man in das Gesetz schaut, bevor man so etwas behauptet. Ich habe auch gehört, dass die Verwendung von Programmen strafbar ist, die Passwörter knacken. Du weißt hoffentlich, wo das so differenziert ist, dass eigene Dateien davon ausgeschlossen sind. Ich weiß es leider nicht und würde gerne mehr erfahren.
Grüße
Ulf

hallo ulf,

Ich habe auch
gehört, dass die Verwendung von Programmen strafbar ist, die
Passwörter knacken.

von der anwendungen knack-programmen stand im ursprungsposting nichts.
und einen dietrich oder eine brechstange werde ich ja wohl benutzen dürfen, um in die eigene wohnung zu kommen.

gruß
ann

von der anwendungen knack-programmen stand im ursprungsposting
nichts.

„ob das Knacken von zB einer verschlüsselten Zip-Datei zum _eigenen_ Gebrauch verboten ist.“
Ich weiß nicht, wie man das Ding ohne Programm Knacken sollte…

und einen dietrich oder eine brechstange werde ich ja wohl
benutzen dürfen, um in die eigene wohnung zu kommen.

Das ist auch mein normaler Menschenverstand. Leider schwebt immer das Gerücht im Raum, dass man garkeine Knack-Programme benutzen darf.
Also um es auf dein Beispiel zu übertragen:
Man darf keine Dietriche zum Öffnen der eigenen Wohnung benutzen, da die Gefahr, sie zu missbrauchen, zu hoch ist.
Das liefe auch meinen Gerechtigkeit- /Rechtsstaatsverständnis entgegen, doch soll es diese Gesetzte in Bezug auf Computerprogramme geben.

hallo paul,

Das ist auch mein normaler Menschenverstand. Leider schwebt
immer das Gerücht im Raum, dass man garkeine Knack-Programme
benutzen darf.

wer sollte dir verbieten können, ein kleine routine zu schreiben, die deine sämtlichen möglichen passwörter mal eben durchorgelt?

Also um es auf dein Beispiel zu übertragen:
Man darf keine Dietriche zum Öffnen der eigenen Wohnung
benutzen, da die Gefahr, sie zu missbrauchen, zu hoch ist.

ist das wirklich so? bist du sicher? wieso meinst du, dürfte man diese gerätschaften nicht an siener wohnungstür einsetzen? http://www.multipick-service.cc/htdocs/de/werkzeug/p…

gruß
ann

Hallo Ann,

Das ist auch mein normaler Menschenverstand. Leider schwebt
immer das Gerücht im Raum, dass man garkeine Knack-Programme
benutzen darf.

wer sollte dir verbieten können, ein kleine routine zu
schreiben, die deine sämtlichen möglichen passwörter mal eben
durchorgelt?

ob Du’s glaubst oder nicht, im IT-Bereich gibt es da seit einer Weile konkrete und deutliche Gesetze gegen genau solche Routinen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

Es fehlen noch einschlägige Urteile dazu, und man kann sicher reichlich diskutieren, ob dieser Fall davon betroffen ist oder nicht, aber wenn ich mir die derzeitige Stimmung unserer Legislative und Judikative anschaue, dann dürfte das ohne weiteres der Fall sein.

Gruß,

Malte

1 Like

sorry, aber …
hi malte,

ob Du’s glaubst oder nicht, im IT-Bereich gibt es da seit
einer Weile konkrete und deutliche Gesetze gegen genau solche
Routinen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

ich sehe nicht wo dieser link antwort gibt auf die frage, ob man die passwörter zu seinen eigenen dateien knacken darf. dort ist nur die rede von „nicht für ihn bestimmte daten“. und das trifft bei der o.g. fragstellung ja wohl nicht zu.

gruß
ann

1 Like

ich sehe nicht wo dieser link antwort gibt auf die frage, ob
man die passwörter zu seinen eigenen
dateien knacken darf. dort ist nur die rede von „nicht für ihn
bestimmte daten“. und das trifft bei der o.g. fragstellung ja
wohl nicht zu.

Hallo Ann,
ich lese bzw. interpretiere etwas anderes. Bestraft wird der, der sich Programme verschafft, mit denen Passwörter geknackt werden können.
Grüße
Ulf

Moien

dort ist nur die rede von „nicht für ihn
bestimmte daten“.

Das ist ja auch nicht das Problem. Der Scherz liegt in deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist. Da fällt alles drunter was ein Passwort knackt oder umgeht. U.a. halt zip-Knacker.

und das trifft bei der o.g. fragstellung ja wohl nicht zu.

Er darfs knacken, er darf nur das Knackprogramm nicht anfassen, herstellen, …

cu

ihr beiden
wie ich hier schon sagte (/t/passwortknacken-verboten/4492018/6
es wäre weder eine betrügerische absicht in dem tun, noch in der existenz dieses programms.

schone grüße
ann

Hallo Malte, hallo Paul,
wenn ich

http://dejure.org/gesetze/StGB/202c.html

richtig interpretiere, dann darf Paul sich ein Programm erstellen bzw. durch eine andere Person erstellen lassen, sofern keine Straftat damit verbunden ist. In seinem Fall würde ich dies als gegeben betrachten.
Daß hier keiner ein Proggi schreibt oder benennt, ist verständlich. Sofern Paul Missbrauch treibt, macht sich der Helfer strafbar.
Grüße
BW

wie ich hier schon sagte
(/t/passwortknacken-verboten/4492018/6
kann niemand etwas dagegen haben, wenn sich jemand selbst ein
programmchen schreibt, um seine eigenen passwörter zu
entschlüsseln.
es wäre weder eine betrügerische absicht in dem tun, noch in
der existenz dieses programms.

Das Programm wäre dazu geeignet, auch fremde Passwörter zu knacken.
Damit dient es potentiell der Vorbereitung einer Straftat, und darf
nicht erstellt, benutzt oder auch nur besessen werden.

Bei mir brauchst Du Dich darüber nicht aufzuregen, die halbe IT-Branche
inkl. mir schüttelt den Kopf deswegen - ich benutze jeden Tag zu völlig
legitimen Zwecken Programme, die bei entsprechender Geisteshaltung unter
diesen Paragraphen fallen.

Wie schon erwähnt, wie eng das ausgelegt wird, ist derzeit noch ungewiss.

Gruß,

Malte

Ich habe auch
gehört, dass die Verwendung von Programmen strafbar ist, die
Passwörter knacken.

Wie ist „knacken“ definiert? Richtig verschlüsselte Passwörter lassen sich nicht entschlüsseln, sondern nur durch Ausprobieren und erneutes VERschlüsseln herausfinden.

Und, wenn es um den Einsatz solcher Programme geht, was ist mit dem berühmten „Crack“, das von Universitäten eingesetzt wird, um die Passwörter aller Studenten auf ihre Qualität hin zu überprüfen, um diejenigen mit Billig-Passwörtern dann zu sperren :smile: ?

Gruß,
-Efchen

Rischtisch!!!
Hallo

ich lese bzw. interpretiere etwas anderes. Bestraft wird der,
der sich Programme verschafft, mit denen Passwörter geknackt
werden können.

Genaus so sagt es die Nr. 2 (Nr. 1 ist hier ja nicht relevant). Demnach wird jeder Besitz eines solchen Knackprogrammes unter Strafe gestellt.

Aaaaaaabber…man beachte den Einleitungssatz: Demnach muss für eine solche Strafbarkeit die Besitzverschaffung, Herstellung, etc. auch dazu dienen, eine Straftat nach § 202a oder § 202 b StGB zu begehen und diese beziehen sich nunmal wiederum nur auf unbefugte Daten.

Worüber sich die IT Branche hier jetzt wundert, ist mir daher nicht wirklich klar, weil nach dem völlig eindeutigen Wortlaut der Norm eine Strafbarkeit nur dann besteht, wenn fremde und somit für den Verwender Daten unbefugte ausgespäht werden sollen.

Dea

2 Like

Hallo,

Worüber sich die IT Branche hier jetzt wundert, ist mir daher
nicht wirklich klar, weil nach dem völlig eindeutigen Wortlaut
der Norm eine Strafbarkeit nur dann besteht, wenn fremde und
somit für den Verwender Daten unbefugte ausgespäht werden
sollen.

„Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist“

woran machst Du fest, ob ein solches Programm zu diesem Zweck geschrieben
wurde oder nicht? Geeignet ist es mit Sicherheit dafür. Vielleicht wurde
es sogar genau dafür entwickelt.

Ich finde das - aus technischer Sicht und meinem laienhaften Verständnis
dessen, was Juristen in Formulierungen interpretieren können heraus - so
überhaupt nicht eindeutig.

Gruß,

Malte

Hallo

„Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat
ist“

woran machst Du fest, ob ein solches Programm zu diesem Zweck
geschrieben
wurde oder nicht? Geeignet ist es mit Sicherheit dafür.
Vielleicht wurde
es sogar genau dafür entwickelt.

Ich finde das - aus technischer Sicht und meinem laienhaften
Verständnis
dessen, was Juristen in Formulierungen interpretieren können
heraus - so
überhaupt nicht eindeutig.

Ich gebe zu, dass die Formulierung etwas unglücklich gewählt ist. Zugleich kann ich Dich aber beruhigen, wass Deine Befürchtung der juristischen Inerpretationsmöglichkeit angeht. Hier geltend sehr strenge Regeln.

Und die Norm bezieht sich tatsächlich eindeutig auf die Verwendung eines solchen Programmes zum Ausspähen fremder Daten. Wenn nunmehr auch noch zusätzlich gefordert wird, dass ein solches Programm zu diesem Zweck existieren muss, dann ist das eine Ungenauigkeit, die einzig zu lasten des Staates geht und nicht zu lasten des Verwenders, da letzterer nichts beweisen msus. Wer jedoch überhaupt nicht in der Absicht handelt, Straftaten nach § 202 a und b zu begehen (was ebenfalls nachgewiesen werden müsste), kommt nicht einmal zu diesem Problem.

Und ich bin auch kein IT-ler, aber ich weiß, dass die Ministerien bei der Gesetzgebung eng mit der jeweiligen Branche zusammenarbeiten. Insofern vermute ich jetzt sogar mal, dass es Kriterien gibt, ob ein solches Programm dem Zweck dient, gerade fremde Daten auszuspionieren. Es ist ja auch nicht so, dass das ein seltener Vorgang wäre.

Aber vielleicht kann sich ja hierzu mal jemand vom Fach äußern.

Gruß
Dea

ende der IT-hysterie. danke & * (o.w.t.)
.

Hi,

Und ich bin auch kein IT-ler, aber ich weiß, dass die
Ministerien bei der Gesetzgebung eng mit der jeweiligen
Branche zusammenarbeiten. Insofern vermute ich jetzt sogar
mal, dass es Kriterien gibt, ob ein solches Programm dem Zweck
dient, gerade fremde Daten auszuspionieren. Es ist ja auch
nicht so, dass das ein seltener Vorgang wäre.

Aber vielleicht kann sich ja hierzu mal jemand vom Fach
äußern.

als IT’ler vom Fach weiß ich, dass die großen Interessenverbände der
Internetwirtschaft sowie auch aus Forschung und Lehre zu diesem Thema
nicht gehört wurden. Die sind nämlich kollektiv Amok gelaufen und haben
nach einer klareren Abgrenzung geschrien, weil die derzeitige
Formulierung (je nach Auslegung) die legitime und wichtige Arbeit
jedes(!) Unternehmen, welches IT in nennenswertem Umfang betreibt,
extrem beeinträchtigt.

Sicher ist das nicht so gedacht, aber der Raum ist imho eben da, und seit
irgendwie alle austicken, weil sie meinen, überall eine terroristische
Bedrohung zu sehen, vertraut keiner mehr auf guten Willen der Legislative.

Gruß,

Malte

Moien

Und, wenn es um den Einsatz solcher Programme geht, was ist
mit dem berühmten „Crack“, das von Universitäten eingesetzt
wird, um die Passwörter aller Studenten auf ihre Qualität hin
zu überprüfen, um diejenigen mit Billig-Passwörtern dann zu
sperren :smile: ?

Dafür ist kein Verschlüsselen oder sonstige Knacktools nötig. Die Klartexte werden mit Wortlisten vergleichen, auf die Anzahl der klein und gross Buchstaben, der Zahlen und Sonderzeichen geprüft und dann die Varianz bestimmt.

Für welche Verschlüsselung das Passwort später eingesetzt wird spielt dabei absolut keine Rolle.

cu