Hallo ihr Wissenden 
nehmen wir mal an ein Arbeitnehmer bekommt die Aufgabe eine einfache Datei zu aktualisieren. Er aktualisiert sie nicht nur, sondern baut ungefragt seiner Ansicht nach nützliche Funktionen ein. Obwohl nur die Aktualisierung gwünscht war, findet der Arbeitnehmer die Funktionen so nützlich, dass er sie dennoch einbaut, allerdings in der Freizeit.
Nun endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers und nach einer Weile stellt sich heraus, dass die Funktionen, die in der Datei stecken kennwortgeschützt sind. Der inzwischen Ex-Arbeitnehmer wird aufgefordert die Kennwörter mitzuteilen, lehnt dies aber ab. Eine Nutzung der Datei ist weiterhin möglich, eine Änderung der Funktionen ist nicht möglich. Auch eine Erweiterung der Datei ist möglich, jedoch ohne Nutzung der eingebauten Funktionen.
Hat der Arbeitgeber das Recht, die Kennwörter zu erfahren?
Wie wäre es, wenn die Funktionen nicht in der Freizeit sondern währende der Arbeitszeit erstellt werden?
Wie wäre es, wenn die Funktionen auf Geheiß des Arbeitgebers eingebaut werden?
Falls das ganze eher in Arbeitsrecht gehört, bitte ich um Verschieben. Ich bin mir nicht sicher, in welches Fachgebiet das fällt.
In der Hoffnung auf interessante Antworten grüßt euch
gipsy
Hallo ihr Wissenden 
nehmen wir mal an ein Arbeitnehmer bekommt die Aufgabe eine
einfache Datei zu aktualisieren. Er aktualisiert sie nicht
nur, sondern baut ungefragt seiner Ansicht nach nützliche
Funktionen ein. Obwohl nur die Aktualisierung gwünscht war,
findet der Arbeitnehmer die Funktionen so nützlich, dass er
sie dennoch einbaut, allerdings in der Freizeit.
Nun endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers und nach
einer Weile stellt sich heraus, dass die Funktionen, die in
der Datei stecken kennwortgeschützt sind. Der inzwischen
Ex-Arbeitnehmer wird aufgefordert die Kennwörter mitzuteilen,
lehnt dies aber ab. Eine Nutzung der Datei ist weiterhin
möglich, eine Änderung der Funktionen ist nicht möglich. Auch
eine Erweiterung der Datei ist möglich, jedoch ohne Nutzung
der eingebauten Funktionen.
Hat der Arbeitgeber das Recht, die Kennwörter zu erfahren?
Hallo,
ja ist arbeitsrecht; die kennwörter müssen m.e. mitgeteilt werden, denn der ag hat das recht und die pflicht und muss ja prüfen, was hinter dem kennwortschutz verborgen ist.
cia
Wie wäre es, wenn die Funktionen nicht in der Freizeit sondern
währende der Arbeitszeit erstellt werden?
Wie wäre es, wenn die Funktionen auf Geheiß des Arbeitgebers
eingebaut werden?
Falls das ganze eher in Arbeitsrecht gehört, bitte ich um
Verschieben. Ich bin mir nicht sicher, in welches Fachgebiet
das fällt.
In der Hoffnung auf interessante Antworten grüßt euch
gipsy
Hat der Arbeitgeber das Recht, die Kennwörter zu erfahren?
Wie wäre es, wenn die Funktionen nicht in der Freizeit sondern
währende der Arbeitszeit erstellt werden?
Wie wäre es, wenn die Funktionen auf Geheiß des Arbeitgebers
eingebaut werden?
Aus meiner Sicht sollte der Ex-MA die Passwörter herauszurücken.
Im schlimmsten Falle dreht man ihm sonst eben einen strafrechtlichen Strick draus… Spontan denke ich da an StGB 303, 303a ff
Dazuhin könnte der AG sich möglicherweise veranlasst sehen die Datei neu zu machen, damit er wieder die kontrolle über seine Anwendung hat und den Ex-MA in Regress nehmen…
Aber IANAL
Gruss HighQ