Patchwork-Familie - Wer erbt was?

Hallo Rechtsexperten,

zunächst konstruiere ich eine Patchwork-Familie: Der Ehemann bringt ein Stiefkind mit in die Ehe. Weitere Kinder sind nicht vorhanden.

Nehmen wir mal an, der Ehemann stirbt und bestimmt zuvor in seinem Testament, daß seine Ehefrau alles erbt und nach dem Tode seiner Ehefrau sein Sohn das erbt, was von seinem Nachlass übrig geblieben ist.

Nehmen wir an, daß nach über 30 Jahren eines traurigen Tages nun auch seine Ehefrau stirbt und kein Testament hinterläßt. Nehmen wir außerdem an, daß sie keine leiblichen Nachkommen hatte und ihre Geschwister bereits verstorben sind. Nehmen wir weiterhin an, daß eine ihrer verstorbenen Schwester Kinder hinterließ. Würden die einen Teil erben. Falls ja, zu welchem Anteil?

So, liebe Rechtsexperten, falls Ihr dazu eine oder mehrere Anworten finden könnt, bitte auch die entsprechenden §§ dazu nennen, damit ich mir die Gesetzestexte noch mal auf der Zunge zergehen lassen kann.

Ich freue mich auf Eure Antworten.

Maryvonne

Hallo

Würden die einen Teil erben. Falls ja, zu welchem Anteil?

Das hängt auch davon ab, was für eine Ehe die geführt haben, Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, oder was. D. h. es muss festgestellt werden, was denn von der Erbmasse überhaupt der Frau schon zu Lebzeiten des Mannes gehört hat, und wieviel sie selber geerbt hat (nur ihr Pflichtteil, da sie ja anscheinend als Vorerbin eingesetzt war und der Sohn als Alleinerbe).

Die Verwandten der Frau können auf jeden Fall nur einen Anteil dessen erben, was nur der Frau gehört hat, und was sie selber vererbt. Der Rest des Anteils, den sie als Vorerbin zurücklässt, fällt komplett an den Sohn.

Viele Grüße

PS: Wenn sich hier einer bemüßigt fühlt, sich darüber aufregen zu müssen, dass ich was schreibe und was ich schreibe, der möge sich BITTE die Mühe machen und mit besseren Informationen dienen.

Hallo !

Das wäre dann ein Erbvertrag zw. Vater und Sohn bzw. Vater und Ehefrau.
Denn der Sohn hatte ja bereits beim ersten Erbfall(Vater) Pflichtteilsansprüche,die im Vertrag erst für den 2. Erbfall Tod der Ehefrau(Stiefmutter) wirksam werden sollten und man dann noch einen „Zuschlag“ bekommen sollte(wenn noch was da wäre). Also eine Art Belohnung dafür,das man das Pflichtteil nicht vorzeitig forderte.

Dann erben die Nachkommen der Schwestern nicht mehr,nur das Vermögen,was die Ehefrau nach dem 1. Erbfall neu aufbaut,was also nur ihr gehörte(Lottogewinn etwa).
Von dem neuen Erbe bekommt der Stiefsohn nichts mehr,nur die Linie der Frau(also die genannten Nichte/Neffe).

Denn es erben doch nur Verwandte(Blutsverwandte),solange nichts anderes bestimmt wird.
Stiefsohn und Stiefmutter sind nicht verwandt.

MfG
duck313

Hallo !

Das wäre dann ein Erbvertrag zw. Vater und Sohn bzw. Vater und
Ehefrau.

wie kommst du denn dadrauf ? vielleicht liest du dir besser die gesetzl. regelungen, insbes. § 2274 bgb durch.
dafür gibt es keinen einzigen anhaltspunkt.

Würden die einen Teil erben. Falls ja, zu welchem Anteil?

Das hängt auch davon ab, was für eine Ehe die geführt haben,
Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, oder was. D. h. es muss
festgestellt werden, was denn von der Erbmasse überhaupt der
Frau schon zu Lebzeiten des Mannes gehört hat, und wieviel sie
selber geerbt hat (nur ihr Pflichtteil,

Wieso nur Pflichtteil? Im Testament steht doch, sie soll „alles“ erben. Also Alleinerbin sein.

da sie ja anscheinend
als Vorerbin eingesetzt war und der Sohn als Alleinerbe).

Wie jetzt? Die Ehefrau soll „alles“ erben und der Sohn soll Alleinerbe sein.

Übrigens: das Pendant zum Vorerben heißt Nacherbe.

Das ist (D)ein „Offenbarungseid“/„Bankrotterklärung“:

PS: Wenn sich hier einer bemüßigt fühlt, sich darüber aufregen
zu müssen, dass ich was schreibe und was ich schreibe, der
möge sich BITTE die Mühe machen und mit besseren Informationen
dienen.

Lieber keine Infos - wenn man nichts weiß - als falsche!

wieviel sie selber geerbt hat (nur ihr Pflichtteil,

Wieso nur Pflichtteil? Im Testament steht doch, sie soll „alles“ erben. Also Alleinerbin sein.

Ich habe angenommen, dass sie Vorerbin ist. Ansonsten hätte ja der Sohn zwingend wenigstens seinen Pflichtteil kriegen müssen.

da sie ja anscheinend als Vorerbin eingesetzt war und der Sohn als Alleinerbe).

Wie jetzt? Die Ehefrau soll „alles“ erben und der Sohn soll Alleinerbe sein.

Ein Vorerbe ist doch kein Alleinerbe. Wer „richtig“ erbt, kann den Rest seines Erbes vererben, wem er will. Der Vorerbe nicht.

Übrigens: das Pendant zum Vorerben heißt Nacherbe.

Ja und?

Das ist (D)ein „Offenbarungseid“/„Bankrotterklärung“:

Nein, es geht genau gegen solche User wie dich: Andere für bekloppt erklären, aber selber nichts zur Beantwortung der Frage beitragen. Nur den Besserwisser raushängen lassen.

Lieber keine Infos - wenn man nichts weiß - als falsche!

Welche meiner Infos genau ist denn falsch?

wieviel sie selber geerbt hat (nur ihr Pflichtteil,

Wieso nur Pflichtteil? Im Testament steht doch, sie soll „alles“ erben. Also Alleinerbin sein.

Ich habe angenommen, dass sie Vorerbin ist.

Sie kann Alleinerbin und gleichzeitig Vorerbin sein. Das schließt sich gegenseitig nicht aus.
Aber Erbe und Pflichtteil schließen sich (meistens) gegenseitig aus. Entweder - oder.

Ansonsten hätte ja
der Sohn zwingend wenigstens seinen Pflichtteil kriegen
müssen.

Es stünde dem Sohn frei, seinen Pflichtteil sofort nach dem Tod seines Vaters zu beanspruchen.
Übrigens: Pflichtteil „kriegt“ man nicht, den muß der Berechtigte einfordern.

da sie ja anscheinend als Vorerbin eingesetzt war und der Sohn als Alleinerbe).

Wie jetzt? Die Ehefrau soll „alles“ erben und der Sohn soll Alleinerbe sein.

Ein Vorerbe ist doch kein Alleinerbe.

Warum nicht?

Wer „richtig“ erbt, kann
den Rest seines Erbes vererben, wem er will. Der Vorerbe
nicht.

Richtig. Aber der Alleinerbe kann zu seinen Lebzeiten mit dem Erbe machen, was er will, z.B. komplett ausgeben.
Im UP heißt es, daß der Sohn das erben soll, „was von seinem [dem verstorbenen Vater] Nachlass übrig geblieben ist“.
Wenn der Sohn „Pech“ hätte, wäre nichts mehr übrig.

Übrigens: das Pendant zum Vorerben heißt Nacherbe.

Ja und?

Damit Du ab sofort die richtige Begrifflichkeit kennst.

da sie ja anscheinend
als Vorerbin eingesetzt war und der Sohn als Alleinerbe).

Du scheinst ja auch nicht zu wissen, daß ein Erblasser nur seinen unmittelbaren Erben zum Alleinerben bestimmen kann.

Das ist (D)ein „Offenbarungseid“/„Bankrotterklärung“:

Nein, es geht genau gegen solche User wie dich: Andere für
bekloppt erklären, aber selber nichts zur Beantwortung der
Frage beitragen. Nur den Besserwisser raushängen lassen.

Du kannst mit Deiner „Bankrotterklärung“ - auch wenn Du das gerne hättest - nicht verhindern, daß Falsches als solches benannt wird.

Ohne den genauen Wortlaut des Testaments zu kennen, kann man m.E. hier nur spekulieren. Ich z.B. spekuliere, daß die Fragestellung eine Hausaufgabe aus dem 1. Semester ist.

Lieber keine Infos - wenn man nichts weiß - als falsche!

Welche meiner Infos genau ist denn falsch?

Hatte ich im vorigen Posting bereits genannt und oben ergänzt.

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Nicht nur, dass dieser Diskussionssstil nicht gerade die Frage nachvollziehbar beantwortet, sondern eher verwirrt, wo bleibt denn da bitte die Frauensolidarität, alle Frauen sind schließlich Schwestern und müssen gegen die Männerfeinde zusammen halten, sowas wie dieser Thread untergräbt öffentlich die Frauensolidarität, die Emanzipation der Frau und macht alle Frauen vor dem Geschlechterfeind lächerlich.

Wenn wenigstens die Ursprungsfrage halbwegs anschaulich beantwortet würde…
MfG Uwe