Liebe Rechtsexperten,
zunächst die konstruierte Patchwork-Familie: Der Ehemann bringt ein Stiefkind mit in die Ehe. Aus dieser Ehe gehen keine weiteren Kinder hervor. Diese Ehe wird als Zugewinngemeinschaft angenommen.
Nehmen wir mal an, der Ehemann stirbt und bestimmt in seinem Testament:
Für den Fall meines Todes setze ich meine Frau … als meine befreite Vorerbin ein. Nacherbe soll mein Sohn … sein, und zwar soll er auf das eingesetzt sein, was bei Eintritt der Nacherbfolge von meinem Nachlaß noch übrig sein wird. Die Nacherbfolge soll erst mit dem Tode meiner Ehefrau eintreten.
Nehmen wir an, daß nach über 30 Jahren eines traurigen Tages nun auch die Ehefrau stirbt und kein Testament hinterläßt. Nehmen wir außerdem an, daß Ihre Geschwister bereits verstorben sind. Nehmen wir weiterhin an, daß eine ihrer Geschwister Kinder hinterließ.
Würden diese Kinder einen (Pflicht-) Teil aus dem Nachlaß des Ehemannes erben?
Würden diese Kinder den Nachlaß, der der verstorbenen Ehefrau eindeutig zuzuordnen ist (z.B. Schmuck) komplett erben?
Ich weise an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, daß dies keine Fragestellung für eine Hausaufgabe aus dem 1. Semester ist und freue mich auf Eure Antworten.
Maryvonne