Hallo Experten,
mal angenommen ein unverheiratetes Paar trennt sich, die Kinder leben bei der Mutter, sind aber in der privaten Krankenversicherung des Vaters mitversichert.
Mutter heiratet wieder und der Vater der Kinder stirbt.
Können die Kinder nun in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehemanns der Mutter Familienversichert werden?
Danke für die Antworten und liebe Grüße
Bastett
Hallo,
Rentenbeginn der Kinder bei Tod des Vaters - Halbweisenrente - dann gilt 90% der 2ten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich pflichtversichert begründet KVdR! - also eher Nein! - aber Zuschuss BfA zur PKV.
Kein rentenanspruch - kein Einkommen - dann ja! Außer LV und Auszahlung - Zinseinnahmen über Grenze - dann kein Anspruch!
Also mir ist die Frage zu pauschal - da könnte man wieder einen Roman schreiben.
Das muss man genau analysieren, wer wann welche Ansprüche an wen hat!
Thorulf Müller
Honorarberater
CreInPhan
[email protected]
Hallo,
wenn die Rente der Kinder 345,00 € nicht übersteigt, haben die
Kinder Anspruch auf kostenlose Familienversicherung bei der Mutter.
Es ist sowieso seltsam, dass die Kinder überhaupt in der PKV waren -
normalerweise „zählt“ der Vater im sozialversicherungsrechtlichen
Sinne nicht, wenn keine Ehe vorlag. Demnach hätten die Kinder eigentlich
immer kostenfrei bei der Mutter mitversichert werden können.
Das mit dem Familienhilfeanspruch hängt grundsätzlich immer mit
der Höhe des Einkommens oder mit einer vorrangigen Versicherungspflicht
zusammen - Beispiele:
- Rente (ohne Versicherungspflicht) 300,00 € - Fam.-Vers.: ja
- Rente (mit " " ) 300,00 € - Fam.-Vers.: nein
- Azubi 300,00 € - Fam.-Vers. : nein
usw.
Gruss
Günter Czauderna
Mutter war/ist in einer PKV
Hallo,
Rentenbeginn der Kinder bei Tod des Vaters - Halbweisenrente -
dann gilt 90% der 2ten Hälfte des Erwerbslebens gesetzlich
pflichtversichert begründet KVdR! - also eher Nein! - aber
Zuschuss BfA zur PKV.
Kein rentenanspruch - kein Einkommen - dann ja! Außer LV und
Auszahlung - Zinseinnahmen über Grenze - dann kein Anspruch!
Danke für die Antworten, die wieder zu mehr Fragen führen,
Die Mutter wäre in eine PKV, der jetzige Ehemann allerdings in der GKV.
Deshalb die Frage, ob die Kinder, nun in die GKV vom Ehemann der Mutter, (Jetzt Stiefvater) aufgenommen werden können oder nicht.
Was für ein Rentenanspruch könnte betehen? Was hat das mit der KV zu tun? Der Vater war nie Rentenversichert.
Danke nochmals
Bastett
Hallo,
jetzt wird es aber etwas nervig. Was war denn nun und weshalb hatte der Vater keinen Rentenanspruch.
man kann solch komplexen Fragen nicht vereinfacht stellen.
Das ist klassisch ein Fall für Beratung!
Wann hat wer was gemacht und welche Ansprüche hat er erworben!! Das müsste ersteinmal auf den Tisch und dann kann man eine vernünftige Antwort geben.
Wenn der Steifvater in GKV und die leibliche Mutter in PKV, dann kein Anspruch auf fam.Vers. - außer bei Adoption und dann nur wenn alle anderen Voraussetzungen (Einkommen) erfüllt!
Viele Grüße
Thorulf Müller
[email protected]
Hallo,
wenn der Vater in der GKV war und die Kinder dort mitversichert waren,
der Vater dann stirbt, dann haben die Kinder ein Beitrittsrecht
zur GKV.
Gruss
Günter Czauderna
PS: Im übrigen gebe ich Thorulf recht !!