Hallo!
Jemand erfindet ein Perpetuum Mobile und will dies nun patentieren lassen.
Auf der Seite vom DPMA habe ich gefunden, dass PMs gleich abgelehnt würden,
bei wikipedia, dass das DMPA „Patentanmeldungen, die ein Perpetuum Mobile zum Gegenstand haben, unter Verweis auf die mangelnde gewerbliche Anwendbarkeit nach §1 PatG zurückweist.“ und
irgendwo im Internet habe ich gelesen, dass wenn man durch eine Vorführung die technische Umsetzbarkeit beweist, es doch patentieren lassen kann.
*confused*
Wie sieht es nun wirklich aus? Was für Chancen hätte man auf die Patentierung?
Danke schonmal!,
Paul
PS: Und jetzt nicht sowas wie „geeeeht doch garnicht“. Danke!