Liebe/-r Experte/-in,
ich betreibe mit sehr gutem Erfolge seit
8 Jahren eine Speisegaststätte und möchte den Namen des Lokals schützen lassen.
Was muss ich tun und was wird es kosten?
Vielen Dank für die Antworten
Grüße
Gerlinde
Hallo Gerlinde,
Du solltest den Name als Marke eintragen lassen.
Der Name darf allerdings nicht beschreibend für die Dienstleistungen sein, für welche Du den Namen schützen lassen willst (z.B. wäre „Apfel24“ für die Dienstleistung „Vertrieb von Äpfel übers Internet“ glatt beschreibend).
Die Marke muss beim Deutschen Patent und Markenamt angemeldet werden (Fall Du eine Europäische Marke haben willst, ist diese beim Harmonisierungsamt in Alicante anzumelden - Kosten betragen allerdings ca. das vierfache).
Die Anmeldegeühren alleine betragen ca. €400 (abhängig von der Anzalh der Dienstleistungsklassen). Für Patentanwalt kommen ca. nocheinmal €400-800 hinzu für die Ausabeitung der Anmeldung und für die Vertretung. Ich empfehle Dir, einen Patentanwalt zu nehmen, insbesondere deswegen, weil ein großer Anteil der Markenanmeldung nicht sofort eingetragen wird und auf Amtsbescheide dbzgl. zu reagieren ist.
Grundsätzlich kannst Du die Anmeldung aber auch ohne Anwalt vornehmen.
Beste Grüße
Andreas Bertagnoll
Patentanwalt, European Trademark and Design Attorney
[email protected]
www.bettinger.de
Ganz einfach: Marke anmelden.
-www.dpma.de selbstmachen: 300,- €
-Mit Patentanwalt: ca. 1200 €
Beste Grüße
Carsten Koch
Patentanwaltskanzlie Liermann-Castell
www.liermann-castell.de
Hallo Gerlinde,
den Schutz vor unbefugter Benutzung eines „Namens“ erreicht man durch Veröffentlichung der eingetragenen Marke durch das zuständige Markenamt.
Hierzu ist ein Antrag auf Eintragung in das Register beim DPMA (für Deutschland, per Formular W7005) oder beim HABM (für die Europäische Gemeinschaft, CTM Anmeldung) einzureichen. In jedem Falle ist eine Anmeldegebühr (300 Euro beim DPMA, mindestens 900 Euro beim HABM für bis zu drei Klassen) plus eventuell zusätzlicher Klassengebühren rechtzeitig und vollständig zu bezahlen.
Vor dem Einreichen des Antrags ist dringend eine Markenrecherche zu älteren DE-, CTM und IR-Marken mit Schutz in Deutschland bzw. der EG zu empfehlen, da diese älteren Marken einer rechtsbeständigen Eintragung der eigenen Marke entgegen stehen (relative Schutzhindernisse).
Weiterhin bleibt zu prüfen, ob der zu schützende „Name“ nicht eine glatt beschreibende Sachangabe ist (Bsp.: Imbiss, Restaurant, heiße Würstchen, usw.) oder freihaltebedürftig ist (absolute Schutzhindernisse). Dies wird ebenso von Amts wegen VOR einer Eintragung geprüft wie die zwingend vorgeschriebene Einteilung der geschützten Waren und/oder Dienstleistungen in mindestens eine der Klassen 1 bis 45.
Die Markenrecherche inklusive der Auswertung und die Einteilung in die Klassen erfordert einige Erfahrung. Es empfiehlt sich daher die Beauftragung eines Patentanwalts. Die Kosten für die Recherche, Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen und die Vertretungsübernahme für eine deutsche Marke belaufen sich auf ca. 850 bis ca. 1000€ und sind örtlich stark unterschiedlich (München meist teurer).
Mit freundlichem Gruß
patmade