Patent

folgende Situation

eine Person die sich in der Insolvenz befindet macht eine Erfindung und möchte diese rechtlich schützen lassen. Wie kann diese verhindern, dass es zu einer Verwertung des Schutzes kommt ?
Es geht nicht um Gläubigerbenachteiligung. Dessen Anspruch ist möglicherweise wesentlich geringer.

nur eine theoretische Frage

Theo

eine Person die sich in der Insolvenz befindet macht eine
Erfindung und möchte diese rechtlich schützen lassen. Wie kann
diese verhindern, dass es zu einer Verwertung des Schutzes
kommt ?

Gar nicht. Der Insolvenzverwalter ist primär der Masse verpflichtet. Natürlich kann das „Objekt“ der Insolvenz darum bitten, dieses oder jenes als letztes zu verwerten. Wenn sich aber dem InsoVerwalter die Verwertung des Patentes als geeignetste Quelle zur Befriedigung der Masse darstellt, wird der Schuldner wenig bzw. gar nichts dagegen machen können.

Gruß,
Christian

Wenn sich

aber dem InsoVerwalter die Verwertung des Patentes als
geeignetste Quelle zur Befriedigung der Masse darstellt, wird
der Schuldner wenig bzw. gar nichts dagegen machen können.

Hi Christian,

ich halte das für weltfremd, denn man stelle sich die Auswirkungen vor.

Da man sich nun kaum so blöd anstellen sollte, steht die Frage nach einer Lösung, die einerseits den gesetzlichen Notwendigkeiten genügt, andererseits die Chance einer Patentanmeldung nicht schon im Keim erstickt.
Eine Lösung sehe ich in der Schaffung einer juristischen Person, zB GmbH.
nehmen wir also an, dass nicht der Insolvente, sondern die Firma das Patent anmeldet.
Soweit ich weiss kann bzw. sollte der Inso-Verwalter die Firma nicht verwerten, da diese die Einkommensquelle darstellt.

Gruß
Theo

Da man sich nun kaum so blöd anstellen sollte, steht die Frage
nach einer Lösung, die einerseits den gesetzlichen
Notwendigkeiten genügt, andererseits die Chance einer
Patentanmeldung nicht schon im Keim erstickt.

Wenn der Schuldner verhindert, daß sein Vermögen verwertet und damit die Forderungen ggü. ihm abgebaut werden, ist er m.E. schön blöd.

Eine Lösung sehe ich in der Schaffung einer juristischen
Person, zB GmbH.
nehmen wir also an, dass nicht der Insolvente, sondern die
Firma das Patent anmeldet.

Au fein, eine Konkursstraftat.

Soweit ich weiss kann bzw. sollte der Inso-Verwalter die Firma
nicht verwerten, da diese die Einkommensquelle darstellt.

Dafür hätte ich gerne mal eine Quelle.

Alles in allem bleibt mir - wie so oft - nur der Hinweis, daß man zu einer Frage dazu schreiben sollte, wenn man bestimmte Antworten nicht haben will. Das vereinfacht die Sache kolossal.

Gruß,
Christian

Wenn der Schuldner verhindert, daß sein Vermögen verwertet und
damit die Forderungen ggü. ihm abgebaut werden, ist er m.E.
schön blöd.

Das kommt natürlich grundsätzlich darauf an, aus welcher Richtung man das sieht, aber wenn man artig und brav mit einer Situation abfindet, dann ist man wenn ich das richtig verstehe nicht blöd, infolge dessen also schlau,…
…ich weiß nicht recht wo du das hernimmst.

Eine Lösung sehe ich in der Schaffung einer juristischen
Person, zB GmbH.
nehmen wir also an, dass nicht der Insolvente, sondern die
Firma das Patent anmeldet.

Au fein, eine Konkursstraftat.

Falsch, wenn ich deinen Steckbrief richtig lese, solltest du das wissen.

Soweit ich weiss kann bzw. sollte der Inso-Verwalter die Firma
nicht verwerten, da diese die Einkommensquelle darstellt.

Dafür hätte ich gerne mal eine Quelle.

Könnte ich dir nennen…
aber ich machs mal kurz, deine Ergüsse haben mich bereits bei meiner letzten Frage auf den Magen geschlagen. Substantiell habe ich nichts dagegen, wenn mir stichhaltige Argumente entgegengehalten werden.

Dein Absatz aber verät mir, dass es eher um dein Ego und weniger um Sachkompetenz geht.

Nimms mir nicht übel, aber wenn du nicht nachvollziehen kannst, was gefragt wird, dann lass doch einfach die Antwort, oder überlass sie jemanden der etwas mehr davon versteht.

Alles in allem bleibt mir - wie so oft - nur der Hinweis, daß
man zu einer Frage dazu schreiben sollte, wenn man bestimmte
Antworten nicht haben will. Das vereinfacht die Sache
kolossal.

siehe oben

Au fein, eine Konkursstraftat.

Falsch, wenn ich deinen Steckbrief richtig lese, solltest du
das wissen.

Argumentation scheint zwecklos. Hier noch der Paragraph:
http://wwwwbs.cs.tu-berlin.de/cgi/gesetze/StGB/data/…

C.

Hallo!

Eine Lösung sehe ich in der Schaffung einer juristischen
Person, zB GmbH.
nehmen wir also an, dass nicht der Insolvente, sondern die
Firma das Patent anmeldet.

Ich kenne mich in der deutschen InsO nicht aus, aber normalerweise verliert doch der Gemeinschuldner die Verfügungsbefugnis und kann insb. keine Rechtsgeschäfte tätigen. Wie soll er dann bitte eine GmbH gründen können, wenn er keinen Vertrag abschließen kann??

Gruß
Tom

Nimms mir nicht übel, aber wenn du nicht nachvollziehen
kannst, was gefragt wird, dann lass doch einfach die Antwort,
oder überlass sie jemanden der etwas mehr davon versteht.

Eine Frage hätte ich dann noch: warum genau hat bisher niemand eine anderslautende Antwort geschrieben, wenn meine so grottenfalsch ist?

Ich persönlich meine, man sollte dann in Erwägung ziehen, daß die Antwort, die man sich erhoffte, doch nicht die richtige war.

Gruß,
Christian