Patent an Konzern anbieten (Gut oder schlecht?)

Patent an Konzern anbieten (Gut oder schlecht?)

ich habe eine Erfindung in Chemisches Bereich. Die Erfindung ist durch Patente gesichert. Auch ein Proof of Concept ist vorhanden. Auch habe ich Kontakte zu großes Konzerne aus diesen Beriech, welche sich die Sache mal ansehen möchten. Nur ist das so eine gute Idee? Nur weil die sich es an sehen wollen, Heißt es noch lange nicht, dass Sie es aus mein Interesse machen, also das Patent zu erwerben, sondern zu Spionieren, und ein Patent dann selber Verändert an zu melden. Oder nach Patentlücken zu suchen. Um das Patent zu umgehen.

Hat jemand Erfahrung? Besonders mit Konzerne bzw. größere Unternehmen?

Hallo.

Natürlich tun sie das. Mit Spionieren hat das aber gar nix zu tun. Patentschriften werden schließlich veröffentlicht. Die werden sie also mit großer Wahrscheinlichkeit sowieso bei ihrer Recherche finden und selbstverständlich irgendwie zu umgehen versuchen - wenn es für sie überhaupt interessant ist.
Wenn es billiger ist, deine Erfindung zu nutzen, bzw. wenn sie verhindern wollen, daß die Rechte bei der Konkurrenz landen, wird man dir evtl. ein Angebot machen (ob sie das von sich aus tun, sei mal dahingestellt. Im Zweifelsfall müßtest du ihnen eine Patentverletzung erstmal nachweisen). Da würde ich aber nicht ohne Patentanwalt auftreten.

Gruß

Kannitverstan

Da steht aber nicht notwendigerweise drin, wie’s geht. Ganz im Gegenteil drückt sich jeder Erfinder drumrum das zu veröffentlichen. Eben weil’s dann jeder nachmachen könnte. Wieviele Anwälte soll der Erfinder dann bezahlen? Und inwiefern interessiert das irgendeine chinesische Firma?

Es gibt haufenweise Erfindungen, bei denen ein Ding geschützt ist, aber nicht der Weg, wie dieses Ding herzustellen ist!

Früher hat IBM einfach Patente ignoriert und nachgebaut. Das war Firmenpolitik. Man hat dann gewartet, bis man verklagt wurde und den Prozess immer wieder verschleppt. Wenn dann dem Patentinhaber das Geld ausging, hat man seine Firma, mitsamt den Patenten aufgekauft und das Verfahren eingestellt.

Die Patentabteilung von IBM war damals die grösste in den USA und als Computerfirma war natürlich alles schon sehr früh in einer Datenbank abgelegt. Diese Datenbank wurde dann die Basis für die Datenbank des US-Patentamts. Andere Patentämter mussten damals ihre Papier-Patente erst einmal mühsam einscannen …

MfG Peter(TOO)

Hallo.

In der Patentschrift stehen die Schutzansprüche. Das sind bestimmte Merkmale eines Produkts bzw. eines Verfahrens. Ein „Drumrumdrücken“ ist hier nur bedingt möglich. Wenn ich meine Ansprüche zu abstrakt beschreibe, kommt der Anwalt der Gegenseite und nimmt mir das Ding sehr konkret auseinander.

Und was hat das mit der Frage zu tun?

Das „Ding“ und der Weg sind ja auch zwei Paar Stiefel, die sich übrigens durchaus beide schützen lassen.
Und durchaus auch so, daß man nicht die konkrete Implementierung eines Verfahrens preisgibt.

Gruß,

Kannitverstan

Merkmale sind aber nunmal etwas anderes als der Weg, diese Merkmale zu erhalten.

Du willst ein Beispiel? Dann schau ins Patent von Prime Sense für die Kinect und versuch das mal nachzubauen.

Probleme mit dem Leseverstehen?
Wenn ein Erfinder alles ins Patent reinschreibt (oder seinen Konkurrenten oder möglichen Aufkäufern verrät) was zur Herstellung/Nutzung seiner Erfindung notwendig ist kann er die Sache VERGESSEN! Weil er nicht das Geld haben wird, weltweit alle Nachahmer zu verklagen! Selbstverständlich hat das was mit der Frage zu tun!

Schau ins Beispiel. Es kommt selbstverständlich auf den Einzelfall an, ob das geht und ob das sinnvoll ist. Die Welt ist erheblichj größer als Du sie Dir vorstellst.

Hallo.

Meine Rede.

Hab zwar nicht nach einem Beispiel verlangt, aber sei’s drum: Wie ein Verfahren im Detail umgesetzt oder ein bestimmtes Merkmal erzielt werden kann, steht selbstverständlich nicht notwendigerweise in der Patentschrift. Auch meine Rede.

Je weniger Details man preisgibt bzw. preisgeben muß, umso besser, natürlich. Aber das stand doch nie zur Debatte.
Trotzdem ist eine Erfindung nun mal spätestens dann bekannt, wenn die Patentschrift veröffentlicht wurde. Und damit läßt sie sich nutzen - von wem auch immer.
Etwaige Vorstellungen, daß die Konzerne von der Veröffentlichung nichts mitbekommen, wenn man sie nicht mit der Nase draufstößt, sind naiv.
Ansprüche lassen sich auch nicht leichter durchsetzen, wenn weniger Details drinstehen. Ob die Nachahmung dadurch erschwert wird, steht noch auf einem ganz anderen Blatt. Steht hier aber auch nicht zur Debatte.

Nein. Mit der Frage, ob man ein Patent (großen) Konzernen anbieten sollte, hat das genau gar nichts zu tun.
Oder wäre dein Vorschlag, eine (nochmal: veröffentlichte!) Erfindung nur möglichst kleinen Firmen anzubieten, gegen die man im Falle eines Falles eine Chance im Rechtsstreit hätte?

Wo liegt eigentlich dein Problem? Ist aber eigentlich egal. Ich werde deine Nebenkriegsschauplätze sowieso nicht weiter diskutieren.

Gruß,

Kannitverstan

In dem, was Du in Deinem ersten Posting im Thread behauptet hast natürlich. In dem, was ich zitiert habe. Und dabei bleibe ich auch. Warum, kannst Du nachlesen - nichts davon hast Du entkräftet.

Bei Verfahren ist es oftmals besser diese nicht zu patentieren, sondern als Fimengeheimnis zu wahren.

z.B. beim herstellen von Keramikteilen, mischt man die Keramik mit einem Bindemittel, presst das in eine Form und sintert anschliessend den Grünling, wobei er etwas schrumpft. Beim Sintern verdampft dann im Idealfall das ganze Bindemittel.
Das Verfahren ist als solches Patentwürdig gewesen. Allerdings besteht der Trick im Bindemittel, dem Pressen und dem Temperaturverlauf beim Sintern, damit die erzeugten Teile auch masshaltig sind und nicht noch nachbearbeitet werden müssen. Man wird sich also hüten die Parameter im Patent bekannt zu geben.

Anders herum ist es auch falsch zu sehr ins Detail zu gehen. Wer im Hauptanspruch beschreibt, dass sein teil mit 5 M3 schrauben zusammengehalten wird, weil dies das optimale Ergebnis liefert, hat schon verloren. Ich nehme dann halt 4 M4 Schrauben oder verniete die Teile und umgehe so das Petent.

Man muss also so viel wie nötig und so wenig wie möglich in einem Patent unter den Hauptanspruch beschreiben.
Allerdings ist es nicht immer einfach einen guten Patentanwalt zu finden. Der muss von der verwendeten Technik auch etwas verstehen und ein guter für Chemie kann unbrauchbar sein, wenn es um Mechanik geht.

Was ein Patent wirklich taugt, weiss man, wie bei Verträgen, immer erst wenn es drauf an kommt. :frowning:
Ein ganz anderes Problem sind dann die Gerichte. Der Richter ist Jurist, hat also von Technik meist gar keine Ahnung und versteht meistens gar nicht um was es geht!

MfG Peter(TOO)

1 Like