Patent anmelden

Liebe/-r Experte/-in,

Guten Tag

mein Name ist Tina Dyck und ich habe so ziemlich alle Ämter und mir aufgezeichneten Wege abgeklappert, um ein Patent anmelden zu können -> vielmehr eine Entwicklung, da ich eine Idee aus bereits vorhandenen Teilen anders zusammenführe und etwas Neues entsteht.

Zu solch einer Anmeldung, benötige ich jedoch einen Prototypen - einzig die schriftliche Ausarbeitung reicht nicht.

Wie kann ich mich schützen, wenn ich Firmen anspreche, dass mir diese Idee nicht geklaut wird?
Muss es wirklich ein komplett funktionstüchtiger Typ sein?
Kann ich die Entwicklung bereits notariell beurkundet zuordnen lassen?

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung

Tina Dyck

Hallo,
„Zu solch einer (Patent-)Anmeldung benötige ich jedoch einen Prototypen….“:
Ich kenne das Schweizer Patentgesetz nicht, meine aber, dass für eine Patentanmeldung eine rein schriftliche Beschreibung Ihrer Entwicklung derart genügt, dass ein Fachmann auf dem technischen Gebiet diese Erfindung erfolgreich nacharbeiten kann. Wozu soll der Prototyp denn nützlich sein? Eine Vorführung eines komplett funktionstüchtigen Prototyps beim Patentamt bei der Anmeldung oder während der Prüfungsphase wird wohl kein Prüfer dulden oder gar verlangen.
Häufig treten solche „Probleme“ mit besonderen Entwicklungen auf: So versuchen sich die Berufsträger und die Patentämter bei einem „Perpetuum mobile“ gern dadurch aus der Beratung zu stehlen oder gar solche Anmeldungen zu unterdrücken, in dem sie einen „funktionstüchtigen“ Prototypen verlangen, da sie wissen, dass es diesen Prototypen schon aus thermodynamischen Gründen sicher nicht geben wird.
Anders könnte die Lage bei einem Designschutz liegen. Hier wären Wiedergaben der Entwicklung notwendig, da „nur“ die äußere Erscheinungsform des Erzeugnisses geschützt ist und bei Anmeldung einzureichen wären. Hier können aber ebenso nur Zeichnungen genügen, die die Kontour des Produktes deutlich und klar definieren. Funktionstüchtig muss das Modell hierfür selbstverständlich nicht sein. Bilder des Modells genügen dann.
VOR dem Ansprechen einer Firma sollten Sie darüber verhandeln, ob die Firma eine Verschwiegenheitsverpflichtung abgibt, die eine unberechtigte Weitergabe und Verwertung Ihrer Entwicklung ausschließt.
Weiterhin sollte ein „Know-How-Vertrag“ geschlossen werden. Beim Bau eines Prototypen können schnell weitere Erfindungen oder Verbesserungen aufgefunden werden, die selbstständig oder zusammen mit Ihrer Erfindung schutzfähig sein können. Der „Know-How-Vertrag“ klärt vorher den Besitz und die Verwertung solcher weiterer Erfindungen und Verbesserungen. Diese Verträge müssen den EU-Verordnungen bei Firmen mit Sitz innerhalb der EU entsprechen, sollen die Verträge nicht dem Kartellrecht widersprechen. In der Schweiz werden sicherlich ähnliche Regelungen gelten. Daher rate ich dringend zu anwaltlicher Beratung, auch was die Verschwiegenheitsverpflichtung angeht.
Eine notarielle Beurkundung Ihrer Entwicklung bringt m.E. kaum etwas. Die Urkunde kann nur bestätigen, dass Sie an einem bestimmten Tag (VOR dem Ansprechen einer Firma) im Besitz der Entwicklung waren. Die Firma könnte immer noch behaupten, diese Entwicklung VOR Ihrer Kontaktaufnahme bzw. Offenbarung der Entwicklung selbst getätigt zu haben.
Gruß patmade

Lieber Patmade

vielen, vielen Dank für diese schnelle und ausführliche Antwort.

Meine Informationen holte ich beim Deutschen Patentamt ein und auch jetzt - nach Ihrer wirklich informativen Rückmeldung - irritieren mich die Aussagen der Kollegen in München.

Wenn ich bereits existierende Teile zu etwas neuem zusammenfüge, das es in dieser Form vorher noch nicht gab und eine neue Aufgabe erhält ist das dann Patentierungsfähig?

Das Amt schreibt:
nicht patentierfähig:

  • Konstruktionen und Verfahren, die den Naturgesetzen widersprechen (z.B. eine Maschine, die ohne Energiezufuhr Arbeit leisten soll - perpetuum mobile -).

Auf meine Frage, ob wenn es mir gelänge die Energiezufuhr durch Solarzellen zu sichern (inkl. Aku) ich das gesamte Produkt anmelden könnte, konnte mir leider bisher noch keiner eine Antwort geben.
Daraufhin eben die Aussage des Prototypen.

Vielen Dank auch für den wertvollen Rat des Know-How-Vertrages. das war ein wirklicher AHA-Effekt. Danke. Die Verschwiegenheitsverpflichtung hatte ich bereits vorbereitet, doch wie gesagt - „das brauchen wir sicher nicht“ und „uns können Sie doch vertrauen“ bekam ich als Antwort, so dass ich es vorzog nichts zu erzählen.

Sollte ich wirklich keine Möglichkeiten haben das Produkt in irgendeiner Form zu schützen, darf ich es dennoch vermarkten, wenn die Einzelteile dazu ja bereits existent sind und ich sie demnach „klauen“ würde, oder ist das wie mit Stühlen und Autos, die jeder bauen darf, der es sich leisten kann?

Ich danke wirklich aufrichtig für Ihre Unterstützung. Seit sehr langer Zeit versuche ich einen Weg in dieser Sache zu finden und Sie schaffen es mir eine Richtung zu geben. Danke auf`s herzlichste.

Sonnige Grüsse
Tina Dyck