Hallo,
nach einmal, Software an sich ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen patentierbar.
Du bezahlst schließlich keine Lizenz, weil ein Programm patentiert ist. Du bezahlst die Lizenz, weil du das Produkt nutzen möchtest. Diese Konstellation gibt es eben nur bei Software, die sich beliebig kopieren und damit nutzen läßt.
Wenn du eine Werbefirma wärst, und ein Foto für ein Plakat verwenden möchtest, dann mußt du auch eine Lizenz zahlen. Nicht dafür, daß du das Foto bekommst, sondern daß du es nutzen darfst.
Falls du von deiner Idee überzeugt bist, würde ich folgenden Weg vorschlagen:
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Recherche
Unter http://de.espacenet.com/ suchst du, ob es schon einen Eintrag gibt, der deinem ähnelt.
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Patentantrag
Falls deine Recherche negativ war, du also nichts Ähnliches gefunden hast, stellst du Antrag auf Erteilung eines Patentes.
Hierzu die FAQ-Seite des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt).
http://www.dpma.de/infos/faq/faq.html
Dort steht auch etwas zum Ablauf der Erteilung eines Patentes, die Kosten und der Zeitrahmen.
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Erteilung des Patentes
Nachdem dein Antrag geprüft, die Offenlegung des Patents erfolgte und schließlich das Patent erteilt wurde, bist du zunächst stolzer Besitzer eines Patentes.
In den folgenden Jahren mußt du den (jährlich steigenden) Jahresbeitrag zur Aufrechterhaltung des Patentes entrichten.
Ach ja, zur Erteilung eines Patentes gibt es gewisse Grundsätze:
Demnach werden Patente erteilt für technische Erfindungen, die neu sind, einer ausreichenden erfinderischen Leistung entsprechen und gewerblich anwendbar sind.
Siehe auch die Seite des Europäischen Patentamtes:
http://compendium.european-patent-office.org/cbc/Com…
Außerdem gilt das Prinzip der „Neuheitsschädlichkeit“. Wenn du deine Erfindung vor der Patentanmeldung schon publizierst, d.h. grundsätzlich einem Teil der Allgemeinheit zugänglich machst, ist deine Erfindung im Sinne des Patentrechts leider nicht mehr neu und deshalb auch nicht mehr patentierbar.
Viel Erfolg
Gerhard