Patent Geschmacksmuster - Form-Neuheit nötig?

Habe eine vielleicht patentierenswerte Idee (bzw. eher für ein Geschmacksmuster) und erste Recherchen machen Mut.

Allerdings ist die materielle Form/das Design meiner Idee nicht neu bzw. ganz alltäglich - keine „Formneuheit“. Lediglich die Funktionalität des Gegenstandes.

Ich will nichts verraten, deshalb ein verfremdetes Bsp. um meine Frage zu verdeutlichen.

Man Stelle sich vor, ich hätte die Idee für einen „Schrank-Verrücker“: Eine Billardkugel unter einen Schrank schieben und dann kann man den Schrank rollen.

Die Kugel gibt es ja schon - aber die Funktion noch nicht (die irgendwie ja direkt aus der Form kommt).

Kann ich die Funktionsidee schützen lassen?
Das also die Produktion/der Verkauf einer Kugel zum Möbelverrücken geschützt ist?

1000 Dank!

hallo,

ein geschmacksmuster wird es nicht sein, sondern wohl eher ein gebrauchsmuster.

schutzrechte wirkklen sich abe nur auf die gewerbliche anwendugn aus.
um beim beispiel zu bleiben, sie können niemandem verbieten eine billardkugel zu nehmen und als schrank verrücker zu verwenden.

also ist dies (wie so oft) wohl weniger eine frage des schutzes als der vermarktung.
sie können auf keinen fall den verkauf einer kugel die zum möbelverrrücken gemacht ist schützen. was aber nicht heißt, dass man keine schutzstrategie im rahmen eines verwertungsplanes entwickeln kann die sie (ein wenig) absichert.
der schutz ist ja nie das wirkliche ziel, sondern die erfolgreiche vermarktung!

um genaueres zu sagen muss man aber wirklich die idee selbst kennen, sonst ist alles spekulation.
kontaktieren sie einfach mal einen pa an und schildern sie kurz den sachverhalt. vermutlich kann man ihnen da schon etwas konkreteres sagen bevor es etwas kostet.

viel glück
gerhard von erfinderhaus.de

Hallo TremorChrist,
jede Erfindung geht von einem bekannten Stand der Technik aus und löst ein technisches Problem durch NEUE Kombination von technischen Mitteln. Bsp.: (Pferde)wagen und (Verbrennungs)motor sind bekannt und werden von Carl Benz in erfinderischer Weise zum Motorwagen (Automobil) kombiniert.

Um im Bild zu bleiben:
Eine bekannte Billardkugel dient als Spielgerät. Kombination mit Möbelstück zwecks Transport ist neu. Problem Ägypten: Steine (schwer) wurden auf Rollen (zwischen Boden + Stein) bewegt. Es mangelt für Patenterteilung wohl an einer erfinderischen Tätigkeit.

Bei Gebrauchsmuster wohl ähnliches Problem wegen mangelndem erfinderischen Schritt trotz eingeschränktem Stand der Technik (Benutzung im Ausland bleibt außer Betracht), da Beispiel der Ägypter im Inland beschrieben ist.

Bei Geschmacksmuster hat die äußere Form (Gesamteindruck) vom Erzeugnis am Anmeldetag neu zu sein und muss Eigenart gegenüber dem bekannten Formenschatz aufweisen. Möbelstücke mit kugelförmigen Füßen sind bekannt und somit nicht neu. Kugel und Billardkugel als „Spielgerät“ bekannt, hingegen als Transportmittel (Erzeugnisklasse ?) nicht. Eventuell aber keine Eigenart in Bezug auf bekannte Rollen. Hiermit lässt sich nur ein Design vor Kopie und Nachahmung schützen nicht aber deren spezifische Verwendung (zum Möbelverrücken).
Gruß patmade