Ich würde gerne wissen, ob man lediglich die Kombination 2er bereits bestehenden Techniken/technischen Erungenschaften zum Patent anmelden kann.
Zum Beispiel so etwas wie eine Kaffeemaschiene, welche über eine Gesichtserkennung den Bediener erkennt und mit einem Knopfdruck den Lieblingskaffe macht.
–> Kaffemaschienen gibts bereits.
–> Techniken zur Personenerkennung auch.
Aber könnte die Kombination von beidem zum Patent angemeldet werden ?
ja, das kann gehen, wenn die sogenannte Erfindungshöhe bei Deiner Idee ausreichend ist. Das heißt, der durchschnittlich begabte Fachmann darf nicht so ohne weiteres darauf kommen, eine Kaffeemaschine mit einer Personenerkennung zu kombinieren. Und natürlich darf es die Idee noch nie irgendwo in der Welt gegeben haben.
Deinen Patentanspruch mußt Du dann eben auch genau darauf stützen, nämlich auf die Kombination einer Kaffeemaschine mit einer Personenerkennung. Wenn das Patentamt die Erfindungshöhe für ausreichend erachtet, wird es Dir dann auch ein Patent zur Kombination einer Kaffeemaschine mit einer Personenerkennnung erteilen.
Viel Erfolg wünscht Dir
Ebi
(der auch schon zahlreiche Patente besitzt)
Kaffeemaschine, welche über
eine Gesichtserkennung den Bediener erkennt und mit einem
Knopfdruck den Lieblingskaffe macht.
das jetzt nicht mehr, weil du durch dein posting hier es einem unbeschränkten personenkreis zugänglich gemacht hast. die erfindung muss nämlich neu sein und eine erfinderische tätigkeit aufweisen um patentfähig zu sein.
bei einem gebrauchsmuster hättest du noch ein halbes jahr schonfrist innerhalb welcher du nachanmelden kannst, patent geht nimmer