Patent 'verschenken'

Hallo!

Jetzt produziert jemand eine patentgeschütze Maschine und verkauft diese für die entstandenen Produktionskosten weiter. Er möchte mit dem Verkauf keinen Gewinn machen, sondern nur seine entstandenen Kosten decken.
Dies wäre doch zulässig, oder?
Ein existierendes Patent verletzt man nur, wenn man die geschütze Sache gewerblich produziert.
Zur gewebrlichen Produktion gehört eine Gewinnerzielungsabsicht.
Also liegt keine gewerbliche Produktion vor und somit auch keine Patentverletzung!?

Gruß
Paul

Jetzt produziert jemand eine patentgeschütze Maschine und
verkauft diese für die entstandenen Produktionskosten weiter.
Er möchte mit dem Verkauf keinen Gewinn machen, sondern nur
seine entstandenen Kosten decken.
Dies wäre doch zulässig, oder?

Hallo,
das wäre zulässig, aber auch wirtschaftlich gesehen absoluter Nonsens und kann nur in einer schnellen (aber verdienten) Pleite enden.
Ich glaube, so wurde früher in der DDR kalkuliert.
Wie ist es denn mit einem zu kalkulierenden Aufwand für z. B. Gewährleistungsansprüche, Zinsen der eigenen Bank bei einem Minus durch Zahlungsverzug der Kunden etc.
Gewerbesteuer und andere Steuern müssen auch gezahlt werden und zwar unabhängig vom Gewinn.
Die IHK erhebt Beiträge auch je nach Umsatz.

Ein existierendes Patent verletzt man nur, wenn man die
geschütze Sache gewerblich produziert.
Zur gewebrlichen Produktion gehört eine
Gewinnerzielungsabsicht.

Eigentlich bei einem Normalen selbstverständlich, aber da handelt der o.g. anders!

Also liegt keine gewerbliche Produktion vor und somit auch
keine Patentverletzung!?

Soweit ich weiß, darf man patentrechtlich geschützte Produkte nicht einmal in Verkehr bringen. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist IMHO nicht relevant um Schadensersatzforderungen des Patentinhabers abzuwenden.
Gruß:
Manni

Hallo,
das wäre zulässig, aber auch wirtschaftlich gesehen absoluter
Nonsens und kann nur in einer schnellen (aber verdienten)
Pleite enden.

Es soll ja wirtschaftlich auch nicht sinnvoll sein.

Wie ist es denn mit einem zu kalkulierenden Aufwand für z. B.
Gewährleistungsansprüche, Zinsen der eigenen Bank bei einem
Minus durch Zahlungsverzug der Kunden etc.
Gewerbesteuer und andere Steuern müssen auch gezahlt werden
und zwar unabhängig vom Gewinn.

Hm, stimmt, Steuern und sowas müsste man mit einrechnen.

Eigentlich bei einem Normalen selbstverständlich, aber da
handelt der o.g. anders!

Nicht alle Leute haben das Lebensziel, ihr Geld zu vermehren.

Eine Gewinnerzielungsabsicht
ist IMHO nicht relevant um Schadensersatzforderungen des
Patentinhabers abzuwenden.

Hm, also wäre es doch nicht zulässig.

Ich habe aber § 11 des Patentgesetzes gefunden.
Darin heißt es:
„Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1.
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden;“
(aus http://bundesrecht.juris.de/patg/__11.html)

Nichtgewerblich wäre es, privat wahrscheinlich nicht…
Oder doch?
Wenn nicht:
Könnte man Roboter verkaufen, die diese Maschine produzieren?
Dann könnte sich jeder die Maschine im privaten Rahmen produzieren lassen.

Hallo,

Gewerbesteuer und andere Steuern müssen auch gezahlt werden
und zwar unabhängig vom Gewinn.

habe mich jetzt schon länger nicht mehr mit Gewerbesteuer beschäftigt, frage mich aber doch, wie man ohne Gewinn auf eine Gewerbesteuerzahllast von mehr als 0 € kommen soll?
Auch die Einkommensteuer würde ein Gewinn von 0 € nicht erhöhen.
Und die Umsatzsteuer zahlt letztendlich nur der Endverbraucher.
Oder hab ich noch eine Steuer vergessen, die hier in Betracht kommen könnte?

LG,
Markus

Hallo, Paul,

Es soll ja wirtschaftlich auch nicht sinnvoll sein.

Dann möchtest Du gern uneigennützig tätig sein?
Das wird bei den vielen Verpflichtungen eines Produzenten (Produkthaftung) nicht funktionieren.

Nicht alle Leute haben das Lebensziel, ihr Geld zu vermehren.

… aber auch nicht, es zu verplempern.

Du mußt doch aber ein Gewerbe bei der Stadt anmelden um tätig zu werden. Dann werden Gewerbesteuern fällig.
Oder soll das alles „Schwarz“ geschehen?
Du mußt die Firma beim Finanzamt anmelden und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.
Wenn Du keine Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft machen kannst, wertet das FA das als Liebhaberei. Dann kannst Du vermutlich noch nicht einmal Deine Kosten für Material absetzen.

Ich habe aber § 11 des Patentgesetzes gefunden.
Darin heißt es:
„Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf
1.
Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen
Zwecken vorgenommen werden;“
Nichtgewerblich wäre es, privat wahrscheinlich nicht…

Im privaten Bereich ohne Wirkung nach außen kannst Du patentrechtlich geschützte Maschinen nachbauen. Das erfährt ja niemand. Du darfst sie nur nicht in Verkehr bringen.

Ohne Gewerbeanmeldung kannst Du das nicht durchführen.

Wenn nicht:
Könnte man Roboter verkaufen, die diese Maschine produzieren?
Dann könnte sich jeder die Maschine im privaten Rahmen
produzieren lassen.

Roboter verkaufen, die eine Maschine selbständig produzieren???

…na überleg Dir das alles noch einmal. Ich glaube, Du bist in einer Sackgasse.
Gruß:
Manni

habe mich jetzt schon länger nicht mehr mit Gewerbesteuer
beschäftigt, frage mich aber doch, wie man ohne Gewinn auf
eine Gewerbesteuerzahllast von mehr als 0 € kommen soll?
Auch die Einkommensteuer würde ein Gewinn von 0 € nicht
erhöhen.
Und die Umsatzsteuer zahlt letztendlich nur der
Endverbraucher.

Ja, das ist ein Durchlaufposten.

Oder hab ich noch eine Steuer vergessen, die hier in Betracht
kommen könnte?

Hallo, Markus,

es muß ein Gewerbe angemeldet werden. Das allein löst viele Folgekosten und Einhaltung von gesetzlichen Regelungen und auch Steuern aus.
Glaubst Du, der Staat schenkt einem Bürger etwas?
Gruß:
Manni

Hi,

sofern der Produzent nicht Patentinhaber ist, darf er die Maschine nicht fertigen und auch nicht verkaufen.

Patentgesetz: http://bundesrecht.juris.de/patg/
Wiki zum Thema Patentrech: http://de.wikipedia.org/wiki/Patentrecht

Gruß

Christian

Hallo Manni,

mit den Gebühren und sonstigen Kosten hast du natürlich völlig Recht, da ist genug zu zahlen. Bei einem Gewerbe besteht auch eine grundsätzliche Gewerbesteuerpflicht.
Aber für die Berechnung dieser Steuer brauchts eine Bemessungsgrundlage, hier der Ertrag (in etwa Gewinn), denn die Gewerbekapitalsteuer gibts ja nicht mehr. Und wenn die Bemssungsgrundlage 0 € beträgt, kommt auch eine Steuer von 0 € raus.

LG,
Markus

Hallo,
§9 Patentgesetz (http://bundesrecht.juris.de/patg/__9.html):
"Das Patent hat die Wirkung, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. 2Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung

ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen;"

Zur gewebrlichen Produktion gehört eine Gewinnerzielungsabsicht.

Sobald Du Deinen eigenen Lohn daraus ziehst, ist es gewerblich.

Gruß
loderunner (ianal)