Patent - was bedeutet 'Teilung in'/'Teilung aus'?

Guten Tag,

eine Frage zur Formalität, eine zu möglicher Verletzung:

a) Was bedeutet es, wenn in einer Patentschrift ‚Teilung in: xxx.xx.xxx.x‘ (anderes Patent der selben Firma) steht und in diesem anderen Patent wiederum ‚Teilung aus xxx.xx.xxx.x‘?

Hängen dann beide zusammen und ergänzen sich, bzw. durften wegen Uneinheitlichkeit nicht in einem Patent untergebracht werden?

b) Wie steht es in diesem Fall mit einer Patentverletzung? Wird so ein Patent bereits verletzt, wenn ein Anspruch aus einem der Patente verletzt wird oder erst, wenn alle Ansprüche aus beiden Patenten verletzt werden?

Das würde mich einmal sehr interessieren.

Vielen Dank + MfG, Hans

Hallo Hans,

a)Deine erste Annahme trifft zu. Die beiden Patente hängen zusammen und das eine Patent wurde aus dem anderen (meist wegen Uneinhaeitlichkeit) abgeteilt (=ausgeschieden).
b) Grundsätzlich kann in einem Patent nur ein unabhängiger Patentanspruch (Haupt- oder Nebenanspruch) verletzt werden.Ein solcher Haupt- oder Nebenanspruch ist dadurch erkennbar, dass er nicht (!) auf andere Ansprüche zurückbezogen ist.

Die alleinige (!) Verletzung eines Unteranspruches gibt es nicht. Ein (echter) Unteranspruch ist stets auf einen unabhängigen Haupt- oder Nebenanspruch zurückbezogen. Und nur dieser unabhängige Haupt- oder Nebenanspruch kann verletzt werden. Ein echter Unanspruch kann längst für sich genommen bekannt sein und zum Stand derTtechnik gehören. Er kann deshalb nur in Verbindung mit einem Haupt- oder Nebenanspruch verletzt werden.

Grüße von Daniel

Lieber Daniel,

vielen Dank bereits für die Antwort.

Freue mich schon einmal, dass ich mit meiner Annahme a) richtig liege.

b) ist für mich etwas komplizierter, wenn auch in Deiner Erklärung soweit sehr verständlich.

Ich frage mich, was das für ein konkretes Patent bedeuten würde. Dürfte ich, um diesen Punkt klarer zu machen, eventuell per PM ein konkretes Patent zeigen (Patente sind ja frei einsehbar)?

Selbsterklärend ohne rechtliche Verbindlichkeit, etc. Es interessiert mich mehr mein Verständnis der Situation.

Patent I ist ein Verfahrens-Patent, Patent II beschreibt eine ‚echte‘ technische Überlegung.

Die Erfindung aus Patent II wird technisch mit den in Patent I beschriebenen Mitteln erzeugt.

Ich frage mich nun, ob es bereits zu einer Verletzung führt, wenn das Verfahren aus Patent I zu etwas anderem als der in Patent II beschrieben Erfindung genutzt werden würde.

Viele Grüße, Hans

Hallo,

das weiß ich auch nicht. Ich recherchiere nur ab und an mal privat und beruflich in Patenten. Eine Teilung ist mir noch nicht begegnet.

Du könntest auf der Internetseite des Patent- und Markenamtes www.dpma.de suchen.
Du könntest auch auch eine kostenlose Beratung durch das Patentamt in Anspruch nehmen.
Dann gibt es noch die Möglichkeit, unter www.rechtliches.de das Patentgesetz herunterzuladen und darin zu suchen. Vielleicht gibt es dort aber auch eine Verordnung zum Patentgesetz, z. B. eine Durchführungsverordnung, in der das mit der Teilung geregelt sein könnte.

Schade, aber vielen Dank für die Rückmeldung. Werde ich wohl mein Glück beim DPMA versuchen… Habe im Patentgesetz leider auch keine tiefergehenden Hinweise zur Teilung entdeckt.

Grüße, Hans

Hallo Hans,

> Habe im Patentgesetz leider auch keine tiefergehenden > Hinweise zur Teilung entdeckt.
Hast Du die Text-, Html- oder Pdf-Datei nach dem Text „Teilung“ untersucht, bist Du also vollkommen sicher, daß dieses Wort nicht vorkommt?

> Werde ich wohl mein Glück beim DPMA versuchen
Ja, Du kannst da anrufen und fragen! Das DPMA berät kostenlos am Telefon, wenn es nicht zu speziell ist, wofür man dann einen Patentanwalt bräuchte. Sie wollen ja, daß man sich mit der Materie auskennt, um eventuell ein Patent, ein Gebrauchsmuster oder eine Marke anzumelden, denn daran verdient das DPMA.