Patent zur Prioritaetssicherung?

Hallo,

habe vor Jahren die Information bekommen dass man ein Patent einreichen kann ohne die Gebuehr zu bezahlen und man somit die Prioritaet an der Erfindung gesichert hat - auf den Seiten des DPMA und google habe ich nichts darueber gefunden.

Gibt es diese Moeglichkeit nicht mehr oder will das DPMA dies nur nicht erwaehnen da sie ja die Gebuehren bekommen wollen?

Gruss und Dank

Desperado

Hallo,

die Prioritätssicherung erhälst Du dadurch, daß Du das Patent anmeldest. Dazu muß Du die Anmeldegebühr zahlen, und dann wird vom Patentamt die sogenannte Offenlegungsschrift erstellt und veröffentlicht. Damit hast Du Dir für 1 Jahr die Priorität gesichert, d.h. Du hast 1 Jahr lang Zeit, Prüfungsantrag zu stellen und das Patent auch in anderen Ländern anzumelden. Jedem anderen Anmelder würde in dieser Zeit Deine Anmeldung entgegengehalten, so daß er das Patent nicht anmelden kann.

Gruß Ebi

das ist einfach GROTTIG und KOMPLETT FALSCH, also lass es in Zukunft lieber

Die Gebühr muss man innerhalb von 3 Monaten ab Anmeldetag zahlen. Wenn man das nicht tut, verfällt die Anmeldung und wird auch nicht offengelegt (das dauert idR 18 Monate). Trotzdem kann man innerhalb von 1 Jahr die mittlerweile verfallene Anmeldung als Priorität bei einer zweiten Anmeldung angeben

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