Hallo eb,
ein Patentanwalt sollte an den Vertragsverhandlungen (Lizenzvertrag oder Kaufvertrag) beteiligt sein. Ein Lizenzvertrag muss den kartellrechtlichen Bestimmungen (Gruppenfreistellungsverordnungen) entsprechen, beim Kaufvertrag ist anschließend die Übertragung der Anmeldung oder des Patents auf den Erwerber abzuwickeln.
Ein Patentanwalt kann die Bonitätsprüfung durchführen, soweit das Bundesdatenschutzgesetz dies zulässt.
Ein Patentanwalt kann entsprechende Verträge erstellen, prüfen und im Verlauf der Verhandlungen rechtssicher anpassen.
Das Lizenzvertragswerk sieht üblicherweise eine Prüfklausel für den Lizenzgeber vor. Bei erheblicher Abweichung von den gemeldeten Zahlen des Lizenznehmers zahlt dieser dann die Kosten der Überprüfung. Der Überprüfende kann der PA sein, meist gibt es hierfür einen „Wirtschaftsprüfer“, siehe auch „geheimen Wirtschaftsprüfervorbehalt“.
Kosten? Selbstverständlich! Meist verhandelbar (Stundensatz, Streit-/Gegenstandswert, oder Pauschale plus Reisekosten, falls Patentanwalt bei Verhandlungen anwesend sein soll).
Im Voraus? Kommt auf die eigene Bonität an 
Gruß
patmade